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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : U25 eigene Wohnung - Mietvertrag?


neumy02
14.10.2007, 09:41
Hallo.
Mein Freund ist 18, in der Ausbildung und will nun aus der BG seiner Mutter raus,und sich mit mir eine Wohnung nehmen.
Ich bekomme Schüler-Bafög und will ALG2 beantragen (für KDU).
Wenn mein Freund nun aus der BG seiner Mutter raus darf, weil er sich
selber versorgen kann, muss er dann mit auf dem Mietvertrag stehen,
oder reicht es, wenn er sich beim Ordnungsamt einfach in der neuen Wohnung anmeldet, ohne auf dem Mietvertrag zu stehen?

VIERZEHNNOTHELFER
14.10.2007, 10:48
bist Du U25 und falls ja, darfst Du von zu Hause ausziehen?
Wenn nicht, wird nichts für KdU gezahlt.

neumy02
14.10.2007, 13:51
Ja bin U25 und hab ne Erlaubnis von der Arge das ich ausziehen darf.

VIERZEHNNOTHELFER
14.10.2007, 14:09
aber entweder ALG II ODER Bafög

fragi
14.10.2007, 14:29
@ VIERZEHNNOTHELFER

ich weise mal auf den §22 Abs.7 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html) hin... ein nebeneinander ist schon "möglich" :)

Jetzt zur frage...
Mein Freund ist 18, in der Ausbildung und will nun aus der BG seiner Mutter raus,und sich mit mir eine Wohnung nehmen.Von ihm her sehe ich keine Probleme, er könnte zusätzlich aber noch BAB beantragen... Da seine Eltern wie es scheind ALG II bekommen, dürfte BAB in Frage kommen.

Bei dir wäre das Problem ob die ARGE dir den Umzug gestattet, aber wie du sagst tun sie das, daher sehe ich da auch keine Probleme.

Und a ich würde einen gemeinsamen Mietvertrag machen... Muss nicht, aber machen würde ich es trotzdem so, denn ihr geht gemeinsam diese Verpflichtung ein... und es wäre doof wenn es irgendwann nichtmehr läuft und du musst für seinen Teil der Miete gradstehen!

neumy02
14.10.2007, 14:53
Mein Freund kann dann nichts beantragen! Er darf ja nur ausziehen, wenn er selbst in der Lage ist, für sich zu sorgen (da seine mutter hartz4 bekommt, und er sonst ja unter 25 eigentlich nicht ausziehen dürfte...)
Ich darf ja auch nur ausziehen, weil die Entfernung zwischen Wohnort und Ausbildungsort zu groß ist.

Nun möchte ich ja zusätzlich zum Schüler-Bafög noch Alg2 für KDU beantragen. Nun denke ich, dass ich da nichts bekommen werden, wenn mein Freund mit auf dem Mietsvertrag steht, da ja dann sein Geld auch mit angerechnet wird.

StephanK
14.10.2007, 17:42
Diese Sorge habe ich nicht. Es geht bei Dir ja nicht um das "normale" Alg II, sondern ausschließlich um diesen Zuschuss, der den vom BAföG nicht abgedeckten Teil Deines Anteils an der Miete abdeckt. Das ist eine spezielle Regelung, die man nachträglich in's Gesetz hineingeflickt hat, die aber im Grund mit Alg II nix zu tun hat. Die ganz anderen Regeln zum Alg II (Einkommensanrechnung in einer Bedarfsgemeinschaft) gelten dafür meiner Meinung nach nicht, denn Du bekommst ja kein Alg II.

Zur Berechnung des Zuschusses achte auch auf diesen Gerichtsbeschluss (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=53639).