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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie sollen wir......


Tobi
03.06.2005, 13:54
Hallo zusammen,

ist schon ne Krasse Sache das es solche Foren geben muss!!!!
Aber bei den ganzen Dingen ist das ja auch notwendig geworden. Dane an die Admins und die Moderatoren. :Respekt:

So nun zu meinem/unserem Problem.
Wir sind vor ca. 1 jahr zusammen gezogen in eine 1 Zimmer Wohnung mit knapp 50 qm. So als wir zusammen gezogen sind war ich gerade aus der Lehre und Arbeitssuchend. Dann war ich knapp ein Jahr Arbeitslos und habe dann einen Job bei einer Zeitarbeitsfirma bekommen. Dort war ich die letzten 3 Monate. Letzte Woche war ich beim Arbeitsamt und musste mich wieder Arbeitssuchend melden.
Die Trulla sagte mir dann irgendwann das ich HART(s) IV beantragen muss....
Stress vorprogramiert!?!?! :wut:
So wir haben uns dann entschlossen das sie (also meine Freundin) auszieht und ich diese Wohnung behate, weil mir ja angeblich 45qm und 229,95€ Kaltmiete zustehen. Mit den qm ist das kein Problem, die könnte man neu berechnen. Doch jetzt lesen wir was von wegen das meine Freundin nicht für mich aufkommen muss....oer haben wir da wass falsch verstanden???? Sie ist Berufstätig und bekommt ca. 1100€ Netto.
Weil wenn sie alles angeben müsste und so weiter, das möchte ich nicht!!!! Das geht niemanden was an!!!!
Wie ist das dann mit Erstaustattung der Wohnung, wenn ie Auszieht, ist nämlich fast alles von Ihr????
Und wie sieht das mit Strom aus??? Ich hoffe jedoch baltmöglichst wieder nen Job zu bekommen, weil mich diese Arbeitslosigkeit richtig an:kotz:

LG

Tobi der ein bisl Hielfe braucht!!!!

Betroffener
03.06.2005, 15:15
:welcome: Tobi,

da ihr ja bislang nur so zusammengelebt hattet und Deine Freundin jetzt auszieht (mitsamt ihren Möbeln) und noch kein Hartz IV im Spiele war, ist das alles erstmal stressfrei.

Natürlich könntet ihr auch als Wohngemeinschaft weiter zusammenbleiben (nicht Bedarfsgemeinschaft!), in der Du eben als Alleinstehender ALG II beziehst (nix eheähnlich ankreuzen! sondern Alleinstehend) und Deine Freundin die halbe Miete zahlt und bei Dir das Amt die andere Hälfte.

Wenn ihr aber "eheähnlich" ankreuzt, dann ist auch Deine Freundin in der Bedarfsgemeinschaft und wird zu Deinem Unterhalt herangezogen.

Damit endet für Dich der ALG II Bezug, bevor er angefangen hat, weil die gemeinsame Obergrenze bei Paaren bei 622 € bzw. 598 € (Ost) liegt (ohne Kosten der Unterkunft) und Deine Freundin muß für Euch beide sorgen!

Falls Deine Freundin doch auszieht und Du als Alleinstehender ALG II beantragst, kannst Du auch die "Erstausstattung der Wohnung" beantragen - am Besten als Pauschale.

Siehe auch folgende Beiträge:

http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=9704#9704

http://www.arbeitslosennetz.de/forum/images/mod/Regelsatzschluessel.gif

ALN Tipps: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Tipps (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php)

Eheähnliche Verhältnisse: eheähnliche Verhältnisse (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=3481#3481)

Tobi
04.06.2005, 00:49
Alles habe ich noch nicht durchgelesen.
Aber auch wenn das nur eine 1 Zimmerwohnung ist. Also alles bis auf Bad in einem Zimmer, also auch nur 1 bett?????


LG

Tobi

Betroffener
04.06.2005, 02:02
Wie ihr mit dem Wohnraum klarkommt, ist eigentlich Eure Sache.

Maßgebend ist die wirtschaftliche und seelische Unabhängigkeit voneinander.

Natürlich wäre das in einer größeren Wohnung alles etwas netter - oder ?
Da kann man/frau sich auch mal aus dem Weg gehen - ohne aufs Klo zu müssen und kann auch die "seelische" Trennung durch Wände besser dokumentieren.
Aber grundsätzlich geht das auch in einem Einzimmer-Wohn-Klo mit Küchennische.

Hier der O-Ton aus einer Arbeitsamts-Broschüre (73Fragen_SGB2.PDF), die auch hier downloadbar ist im Portal:
Zur Haushaltsgemeinschaft zählen alle in einem Haushalt lebenden Personen, unabhängig von Geschlecht, Alter und verwandtschaftlichen Beziehungen.

In Fällen einer reinen Wohngemeinschaft ist es ausreichend, wenn im Formular der Mietanteil des Mitbewohners genannt. In einer Wohngemein-
schaft mit mehreren erwerbsfähigen Erwachsenen können sich somit theoretisch genauso viele Bedarfsgemeinschaften ergeben, wie es Mitglieder der Wohngemeinschaft gibt.

Es wird auch allgemein davon ausgegangen, daß in den ersten 3 Jahren einer Beziehung, die Partner auch noch keine gegenseitigen Verpflichtungen gegeneinander aufgebaut haben (aber das ist jetzt eigentlich schon ene andere Ebene)

Tobi
04.06.2005, 17:00
Hallo Betroffener,

alles klar, Danke.
Wenn ich wieder mal ne Frage dazu habe stelle ich sie hier rein!!!!

Super Forum :Respekt:

Lg

Tobi

Biberzahn
06.06.2005, 10:10
:Moin!: Tobi,

ich kann dich beruhigen, ich hab das gerade durch. Ich lebe auch erst seit einem Jahr mit meinem Freund zusammen. Ich konnte nach langem hin und her und letztendlich mächtig viel Papierkram das Amt davon überzeugen das wir keine Bedarfsgemeinschaft sind. Ich zahl meinen Teil der Miete, Strom, Heizung etc. Ich sorge allein für meinen Lebensunterhalt und er auch, trotzdem wir zusammen ein Bett nutzen. Das ändert nix an der Tatsache das der eine nicht für den anderen aufkommt. Somit lebe ich quasi allein bzw. in einer WG.

Also, Kopf hoch und ran an den Antrag. Die Bearbeitung geht auch nicht so schnell. Viel Glück.

Gruß
Biberzahn

Tobi
06.06.2005, 20:59
Hallo,

das beruigt sehr........ tja, das problem ist nur das ich meine Arbeitsbescheinigung noch immer nicht zurück habe. Aber morgen mach ich da auch mal nen Hasen!!!!! :D
Und dann mal diese Hart(s) IV sachen erledigen.

THX

Tobi