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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gründung einer Lebensgemeinschaft


annalia
15.05.2006, 10:23
Hallo



Könnt ihr mir Helfen?

Ich möchte jetzt mit meinem Freund und meinen 2 Kindern (unter 7Jahr)
zusammen ziehen, bekomme aber Harz4 und er geht arbeiten.

Er hat einen lohn von 1200 Euro Netto
Ich bekomme Kindergeld und Unterhalt Gesamt 571 Euro
Unsere Neue Wohnung wäre 98 qm groß
Hat eine Kaltmiete von ca 600 Euro und Nebenkosten ca 200 Euro

Ich habe heute hier im Unternet mit einem Harz4 Rechner ausgerechnet was unser bedarf noch wäre. Das wären ca 376 Euro


Kann Ich mich auf diese Rechnungen verlassen?

Betroffener
15.05.2006, 12:29
:welcome: Annalia,

den Rechnern kann man da einigermassen trauen, wenn die eingegebenen Werte korrekt sind und nichts vergessen wurde - sobald die Sachlagen komplizierter werden, gibt es aber meist Probleme. Die Wohnung scheint mir deutlich über den "angemessenen" Grenzen zu liegen bei Grösse und Mietkosten, sodass auch hier grundsätzlich Stress zu erwarten ist.
Siehe auch hier:
Mietehöhen in Sachsen-Anhalt (http://www.mdr.de/ratgeber/reformen/1615228.html)
In Anhalt-Zerbst z.B. liegen die Höchstgrenzen für 4 Personen bei 85 m² und für die Kaltmiete bei 425 €, die Warmmiete bei 518 € - was Eure WOhnung da locker in allen Dimensionen überbietet - obwohl Anhalt-Zerbst da schon an der Oberkante liegt - die anderen Landkreise/Städte in Sachsen Anhalt leigen erheblich darunter. Leider weiss ich nicht, welchem Landkreis Lützen zuzuordnen ist - das kannst DU unter dem obigen Link sicher besser beurteilen.

Sinkt aber die "angemessene Miete" drastisch, sinkt auch der ALG2 + KdU Anspruch ebenso drastisch und es gibt dann möglicherweise ein Nullsummenspiel, wo alles Deinem Freund aufgebürdet wird.

Aufgrund der Standardwerte wäre Dein aktueller Anspruch:

1x 331 (Dein Regelsatz Ost)
1x 119 (Zuschlag für Alleinerziehende)
2x 199 (Regelsatz der Kinder)
2x -154 (Abzug Kindergeld)
---------------------------------------------
540 € Bedarf (zzgl. angemessene Miete)
(Werte erhöhen sich ab 01.06.06 wg. West/Ost-Angleichung auf 575 €.)

Das passt ja auch so einigermassen mit Deiner Angabe von 571 € (wobei da noch Unterhalt zufliesst)

Mit Deinem Freund zusammen in der Bedarfsgemeinschaft wird Euch beiden jedoch der Regelsatz für Ehepartner/eheähnliche Gemeinschaften übergestülpt, der dann nur noch jeweils 90% des normalen Regelsatzes beträgt und der Kinderzuschlag für Alleinstehende entfällt ebenfalls.

Nach den Standardwerten sähe das dann so aus:
1x 598 (Regelsatz Partner)
2x 199 (Regelsatz der Kinder)
2x -154 (Abzug Kindergeld)
-----------------------------------
688 € Bedarf für die komplette Bedarfsgemeinschaft
528 € Miete (nach Angemessenheit!! Anhalt-Zerbst!!)
-----------------------------------
1216 € überschlägiger Bedarf

Bei 1200 Netto gibt es dann bei einer überschlägigen Einrechnung von Werbungskosten und Freibeträgen voraussichtlich einen winzigen Überhang, der dazu führt, dass nur ganz wenig ALG2 bzw. Mietzuschuss fliesst.
Falls Dein Freund (oder Du einen kleinen Zuverdienst hast) etwas mehr verdient, muss er darüber hinaus auch noch Deine Krankenversicherung zusätzlich selbst bezahlen - was in der Grössenordnung von 300 € zu sehen ist.

Und wie oben schon geschrieben liegt die absolute Obergrenze bei 85 - 90 m² für 4 Personen für den Fall, dass es doch irgendwie klappen sollte und damit ausserhalb einer "angemessenen" Grösse und wahrscheinlich auch bezüglich der Miethöhe von über 800 € Warmmiete (ca. 528 € wären angemessen).
Gerade bei den Mieten versagen diese Rechner meist, weil die falsch bewertet werden.

Also ganz krass vorweg gesagt. Überlegt Euch gut, was ihr euch da antun wollt.

Die aktuelle SGB II Regelung zur Bedarfsgemeinschat von eheähnlichen Gemeinschaften mitsamt den ganzen Paketen von Gerichtsurteilen (von verneinend, über Fristen von ein bis drei Jahren bis grundsätzlich bejahend) ist sehr durchwachsen.

Zudem wird zum 01. August 2006 das sogenannte "Hartz-IV-Fortführungsgesetz" eingeführt, das gerade in diesem Punkt mittels nicht beweisbarer (die Ämter konnten vorher auch nichts beweisen) Beweislastumkehr dafür sorgen will, dass praktisch jeder, der mit einem ALG2 Empfänger zusammenlebt, spätestens nach einem Jahr automatisch als Unterhaltspflichtige Person in der Bedarfsgemeinschaft angesehen wird - was inklusive der nicht leiblichen Kinder gelten soll.

Das steht zwar nach wie vor vollständig im Gegensatz zu den Definitionen des Bundesverfassungsgerichtes, das von der Freiwilligkeit der Leistungen des Partners ausgeht (wenn der zahlen will, dann ist das OK; will der aber nicht zahlen, ist das auch OK). Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es keinen Unterhaltsansprüche zwischen unverheirateten Personen.

Siehe auch hier:
Bedarfsgemeinschaft: Alles soll NOCH VIEL SCHLIMMER werden!! (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=74452)

Es soll niemand verunsichert werden, aber bevor sich da jemand ins finanzielle Desaster stürzt (und ist die Liebe noch so gross), möchte ich da warnend die ganze Hand erheben statt nur des kleinen Fingers.

annalia
16.05.2006, 09:38
Hallo


Ich danke ihnen für die ausführliche antwort!

Ich habe mich nochmals über die Miethöhe erkundigt diese liegt bei einer Kalt Miete in höhe von 560 Euro Nebenkosten bei 150 Euro
jedoch hat die wohnung eine größe von 98 qm .

Es wäre alles einfacher wenn man arbeit bekommen könnte nur mit einem 1 euro shop hat man da auch nicht viel erreicht.


Ich danke auf jedenfall erstmal für die erste antwort!!!!


Können sie mir vieleich noch mitteilen was sich für eine Lebensgemeinschaft noch ändern soll?

Ich meine es ist ja jetzt schon ziemlich schwer sich ein anständiges Leben aufzubauen. Und wenn es dann noch soweit kommt das man sich steine ein den weg stellen lassen muß bei einer gemeinsamen Lebensgründung und sogar eine Hochzeit in bedracht zieht hat man ja bald gar nichts mehr.

Vielen dank

Annalia

StephanK
16.05.2006, 11:07
Können sie mir vieleich noch mitteilen was sich für eine Lebensgemeinschaft noch ändern soll?Nichts an den Geldbeträgen: die Anrechnung von Partnereinkommen bleibt die gleiche, also es wird alles in einen Topf geworfen und das Einkommen eines Partners genau wie bei einem Ehepaar angerechnet.

Änderungen soll es geben bei den Voraussetzungen für diese Anrechnung, d.h. bei gemeinsamen Kindern oder mehr als 1jährigem Zusammenleben wird man dem nicht mehr entgehen können - auch dann, wenn der Partner einem tatsächlich nicht mit unterhält.
Wie schon der Betroffene weise ich auch noch mal auf den Disskussionsfaden dazu hin: Bedarfsgemeinschaft: Alles soll NOCH VIEL SCHLIMMER werden (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=74452)

annalia
17.05.2006, 09:30
Hallo



Herzlichen Dank!!!!

Habe lange nachgedacht und werde bis ich einen arbeitsplatz lieber alles
bei alten lassen.

Man kann sich ja auch so lieben und den Besuch meines freundes kann
mir unser staat ja hofendlich nicht verbieten.


Vielen Dank

Annalia