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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kompliziert - aber wieviel bleibt denn nun übrig ?


Ariella
15.10.2007, 12:45
Hallo !

Ich bin neu hier und hoffe, dass mir jemand ein paar Antworten geben kann !

Ich bin 28 Jahre und habe eine 4-jährige Tochter aus erster Ehe mit der ich in einer 76qm Wohnung lebe.
Die Wohnung ist deshalb so groß, weil die erste Zeit ihr Vater noch hier gemeldet war und dann konnte ich hier wohnen bleiben,
aber das Amt hat natürlich nicht die ganze Miete mehr übernommen.

Durch die hohen Heizkosten beträgt die Miete 580€; Unterhaltsvorschuss 125€ und Kindergeld 154€.
Ausserdem bekomme ich im Moment noch Mehrbedarf für Schwangere, weil ich im 7. Monat bin,59€.

Ich habe seit August 2006 einen neuen Freund und wir wollen endlich zusammenziehen. In meine Wohnung.
Aber um das zu tun, brauche ich eine gewisse Sicherheit. ICh kann ja nicht mit ihm zusammen ziehen, wenn ich nicht weiss,
wieviel Geld wir im Monat zusammen haben.

Mein Freund verdient im Durchschnitt 1.200€ Netto.

Jetzt zu meinen Fragen:
Laut Amt bekomme ich dann kein Hartz 4 mehr. Wie sieht das mit Wohngeld aus ?
Bekomme ich das ?
Wie sieht das mit der Krankenversicherung aus ?
Bleibe ich in der jetzigen drin ?

Kann mir jemand sagen, wie das alles berechnet wird, wenn ich mit meinem Freund zusammen ziehe ?
Denn im Januar kommt auch schon unser gemeinsames Kind.

Für ein paar Tipps und Ratschläge wäre ich dankbar.
Wenn noch Fragen bestehen, bitte melden.

Liebe Grüsse

Ariella

Trish
15.10.2007, 13:06
Hallo & willkommen hier :)

Ich denke diese Berechnung (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showpost.php?p=93822&postcount=6) könnte in etwa auch auf Euch zutreffen.

StephanK hat das dort recht genau beschrieben.

LG

Betroffener
15.10.2007, 18:20
Hallo,

so in etwa dürfte auch dieser Thread gut zu Deinem (Eurem) Problem passen:
zusammen ziehen? (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=60540)

Ausserdem hast Du auch noch den Zuschlag für Alleinerziehende vergessen.

Es ist halt leider immer wieder die gleiche gruselige Geschichte.
Da würde ich mir nicht zuviele Hoffnungen machen.

Ariella
16.10.2007, 18:45
So traurig es auch ist, aber uns wird keine andere Möglichkeit bleiben, als nicht offiziell zusammen zu ziehen.

Da danke ich euch erstmal für die beiden Links ! Die treffen es sehr genau.

Das macht mir auch bewusst, dass ich sehr gefährlich lebe, da mein Freund natürlich auch Sachen hier hat und wir bald ein gemeinsames Kind bekommen.

Aber wenn ich so dran denke, dass ich in einem Hochhaus wohne, wo sehr viele "nette" Nachbarn wohnen, kann ich ja schon froh sein, dass uns bis jetzt keiner erwischt hat.

Wie läuft das denn, wenn uns einer erwischt ? Muss man dann was nachzahlen oder erst ab dem Zeitpunkt ?

Vielen Dank für eure Hilfe !

Liebe Grüsse

Ariella

einsamer Wolf
16.10.2007, 20:31
Was heißt erwischen, Beischlaf ist ja noch nicht verboten oder? :oops:Kritisch wird es wegen dem Kind, spätestens bei der Geburt sollte der Vater feststehen wegen eventuellen Unterhaltsansprüchen und ab diesem Zeitpunkt wird es wohl Schwierig euer Zusammenleben bzw. euer Interesse aneinander zu leugnen. Und das könnte für dich dann Wirklich sehr große Probleme geben. Denn dann wird die ARGE ihre Ohren spitzen und auf dich könnten Rückforderungen zu kommen und das wäre für eure Familie ein Problem. Ich an deiner Stelle würde der ARGE mitteilen das ihr eine EG seid, alles andere wäre ein Spiel mit dem Feuer, was du wohl am ende Verlieren würdest. Also überlege dir genau was du tust, dass Risiko wäre mir zu groß! Es ist wirklich sehr schwierig, natürlich kannst du den Vater verschweigen, aber wie gesagt, sollte die Geschichte mal auffliegen dann……:?

Betroffener
16.10.2007, 22:21
Diese 4 Punkte decken eigentlich gezielt alles ab, was gegen einen verwendet werden kann - egal in welcher geschlechterspezifischen Vermischung sie auftreten: Durch die "Oder-Verknüpfung" wird immer mindestens ein Punkt passen.

Nach § 7 Abs. 3a SGB II wird ein wechselseitiger Wille Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen vermutet, wenn Menschen

* länger als ein Jahr zusammenleben,
* mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
* Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
* befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

Diese Vermutung kann widerlegt werden.
Wie schwer diese - seit dem 01.08.2006 geltende - Vermutung widerlegbar ist (was auch noch regional unterschiedlich ist), durfte ich gerade am eigenen Leib erfahren. In Großraum Berlin-Brandenburg braucht sich deswegen wirklich niemand zu den Sozialgerichten bemühen - die haben bislang immer eine Begründung gefunden, die AntragstellerInnen mit leeren Händen nach Hause zu schicken - und sei es nur, daß sie den AntragstellerInnen bescheinigen, sie generell nicht für glaubwürdig zu halten - was einer befangenen Vorverurteilung gleichzusetzen ist. Oder die machen das am gemeinsam unterschriebenen Mietvertrag fest.