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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umschulung über Arbeitsamt und Kindergeld


Abyss81
15.10.2007, 20:45
Hallo Leute,
habe mich schon in diversen Foren reingeblättert aber leider nix gefunden was mir direkt weiter hilft.
Ich mache seit ende05 eine Umschulung über das Arbeitsamt und bekomme jährlich 8456,40 und übersteige somit die Einkommensgrenze von 7680
Bei der berechnung habe die noch 180€uro Kostenpauschale abgezogen und es stand drin "Die Werbungskosten wurden in Höhe des Arbeitnehmer-Pauschbetrags entsprechend dem Zeitraum berücksichtigt, in dem die Einkünfte zu bemessen waren"

Auf dem Bescheid war folgende Rechnung ersichtlich:

Gesamtbetrag Bezüge: 8465,40€
./. Kostenpauschale: 180,00€

Anzurechnende Bezüge: 8276,40

Warum haben die keine Werbungskosten verrechnet? (Soweit ich weiss Pauschal 920€)
Ich habe vom Arbeitsamt keine Fahrtkosten oder dergleichen mehr erhalten.
Ich werde diese Woche noch nen Widerspruch einlegen, wäre aber froh falls von euch jemand ne Idee hätte.

MFG
Steffen

fragi
16.10.2007, 07:27
Hallo Abyss81,

8276,40

Warum haben die keine Werbungskosten verrechnet? (Soweit ich weiss Pauschal 920€)So ist es, pauschal müssen 920€ angerechnet werden, du kannst aber auch höhere Kosten nachweisen. Die müssten natürlich mit Belege nachgewiesen werden.

Das problem was es im moment gibt, ist die Entfernungspauschale. Diese wird momentan erst ab dem 21. km anerkannt. Aber diese Entscheidung wird wie ich hoffe vor Gericht wieder gekippt.

Das ist alles im §9a ESTG (http://bundesrecht.juris.de/estg/__9a.html) geregelt.

Dir muss wie gesagt mind. die Pauschale anerkannt werden, nachweislich wie gesagt auch höhere Kosten.

Dafür dann bitte den §9 ESTG (http://bundesrecht.juris.de/estg/__9.html) zur rate ziehen.

Ich empfehle als Lesestoff dazu auch die Weisungen zum ESTG / Kindergeld (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/DA-Famka-Einkommenssteuergesetz-2004.pdf).

Mit dem allen als Argumentationshilfe gestützt würde ich wie du schreibst in Widerspruch gehen!


Danke auch, dass du mich auf das Thema Werbungskosten gebracht hast, werde das in meine Faq mal mit aufnehmen, das scheint noch zu fehlen.

Abyss81
04.11.2007, 22:48
Hallo Fragi,

hab jetzt nochmal ne frage.
Den Wiederspruch habe ich geschrieben und warte jetzt auf Antwort.
Wie ist des den mit Bezügen genau (falls bekannt)

Hab nachgelesen das z.B. bei nem normalen Lehrling die Werbungskostenpauschale abgezogen wird. weiter unten im Text stand das bei den Bezügen (Arbeitlosengeld, Bafög, etc) eine Kostenpauschale von 180€ abgezogen wird.
Da ich mein Geld vom Arbeitsamt bekomme handelt es sich ja um einen Bezug, kann es sein das dadurch die Werbungskosten nicht berücksichtigt werden?
Blick in der Geschichte noch nicht ganz durch und auch der Steuerberater (der auch Kindergeldgeschichten behandelt) konnte mir diesbezüglich nicht weiterhelfen
und hat nur gemeint widerspruch einlegen und auflistung verlangen...
Vielleicht kannst mir da weiterhelfen...
Vielen Dank schonmal
MFG

fragi
05.11.2007, 05:27
Wie ist des den mit Bezügen genau (falls bekannt)

Wieso sollte das nicht bekannt sein? :engel:

Arbeitest du = Arbeitnehmerpauschalbetrag 920€, das tust du

Arbeitest du nicht = ALG I, ALG II oder sonst eine Lohnersatzleistung, das bedeutet geringerer Freibetrag

Du Arbeitest aber, daher bekommst du auch den Arbeitnehmer pauschalbetrag. Wer dir das geld am Ende bezahlt ist doch relativ, wichtig ist hierbei, dass du arbeitest und damit auch die vollen 920€ geltend machen kannst.

Ich sehe nicht was einem Widerspruch im Weg steht...

Im überigen... In ihrem eigenen Formular KG5c wird auch von Arbeitnehmerpauschalbetrag gesprochen... also dem Inhalt vom §9a ESTG.. sie sollten doch hoffe ich wissen womit sie arbeiten!?

Mal was ganz anderes... Du hast nur nen Monat widerspruchsfrist, und wie ich sehe liegt der letzte Beitrag schon nen Monat zurück!

Abyss81
01.12.2008, 16:58
Hallo Fragi,
ne, der Widerspruch ging zeitig weg...
der Witz ist das bis HEUTE (:sensationell:) nix bei rausgekommen ist! Die wollen mir die Pauschale nicht anerkennen mit der begründung das ich die Umschulung über das A-Amt gemacht habe und mein Einkommen als Bezug gilt.