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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : HartzIV und dann obdachlos?


Schneida
06.03.2005, 21:06
Ich bin 55 Jahre alt und ALGII-Empfänger. Mein Vermieter hat einen rechtskräftigen Räumungstitel wegen Eigenbedarf, nachdem ich alle Rechtsmittel ausgeschöpft hatte. Anfang April ist die Zwangsräumung meiner Wohnung angesetzt. Mein Hab und Gut kommt in Verwahrung und nach zwei Monaten in die Müllverbrennung, falls ich es bis dahin nicht auslösen kann.

Einen Wohnberechtigungsschein habe ich, aber eine geeignete Sozialwohnung ist kurzfristig hier nicht zu bekommen (Kreis Esslingen b. Stuttgart).

Mein Fehler ist, das ich ein Mann und alleinstehend bin.

Deshalb wird mir weder Räumungsaufschub (Rechtsantragstelle beim Amtsgericht) noch eine Wiedereinweisung in die bestehende Wohnung in Aussicht gestellt. Hätte ich Frau und Kinder wäre dies vielleicht noch anders.

Es bliebe dann nur noch die Obdachlosigkeit und günstigstenfalls die Unterbringung in einem Asylheim im Dreibettzimmer, aber nur, wenn dort ein "Bett" frei ist. Laut Gesetz würden mir nur 10 qm Wohnfläche als Obdachloser zustehen.

Auf dem Ordnungsamt meines Wohnortes hat man mir dies alles mitgeteilt, man verwies mich dort auf den freien Wohnungsmarkt, man sagte mir aber auch, daß dies ein Teufelskreis sei, aber helfen könne man mir nicht.

Ich wandte mich an Caritas und Diakonie, dort hat man z.B. Programme für die Rückführung von Ausländern in ihre Heimat, aber in meinem Fall ist man völlig hilflos. Als einzigen Rat erhielt ich den Hinweis, doch mal in der Zeitung nach einer Wohnung zu suchen.

Auch die Bundesanstalt für Arbeit ist für solche Fälle nicht zuständig, sie bezahlt nicht einmal den Umzug, es sei denn, an meinem neuen Wohnort trete ich eine neue Arbeitsstelle an.

Hat jemand eine Idee?

Schneida
09.03.2005, 18:20
Wohngemeinschaft gründen !

Untermiete.

Schneida
17.03.2005, 12:46
Hallo! Klar ist das für dich eine schwierige Situation. Trotzdem habe ich eine völlig andere Einstellung. Wieso alle Rechtsmittel einlegen, wenn der Vermieter Eigenbedarf anwendet? Eine Wohnung zu mieten, bedeutet ja nicht, dort bis zum Lebensende zu wohnen, ob es dem Eigentümer nun passt oder nicht.

Wenn du alle Rechtsmittel eingelegt hast, hattest du während dieser Zeit genügend Möglichkeiten, anderen Wohnraum zu suchen. Wenn du das nicht gemacht hast, brauchst du dich auch hinterher nicht zu beschweren, die Zeit sei zu knapp.