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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Brauche dringend rat


Jenny19
03.06.2005, 16:02
Hallo zusammen,

ich habe bis vor kurzem mit meine Freund in einer 70qm Wohnung gewohnt!
Nun haben wir uns getrennt und ich würde gerne alleine in der Wohnung bleiben, jedoch kostet die Wohnung 410 Euo warm....hier im Forum habe ich grade gelesen das maximal 360 warm einer Person zustehen!

Nun zu meiner Frage: würde das arbeitsamt mir 360 Euro bezahlen und ich dann die restlichen 50 Euro? oder würde das garnicht in frage kommen????
Ich würde sehr gerne hier wohnen bleiben, da ich auch ein Hund habe und es halt nicht so leicht ist ne Wohnung mit Hund zu finden!

Ich danke euch schonaml sehr für eure antworten!

Viele liebe Grüße, jenny

Betroffener
03.06.2005, 17:00
:welcome: Jenny,

zuerst muß ich Dich einmal enttäuschen.

Wenn hier irgendwo etwas von einer Obergrenze von 360 € (Warmmiete) stand oder steht, dann bezieht sich das mit Sicherheit auf einen bestimmte Region (und zwar in diesem Fall auf Berlin).

Hinzu käme auch noch die Frage, ob Du nur Wohngeld beziehst, ALG + Wohngeld oder ALG II + KdU - weil das alles unterschiedlich ist.

Das kann in Deiner Region ganz anders sein. Hierzu solltest Du Dich also per Telefon im Rathaus erkundigen, wie die Höchstsätze für die Kosten der Unterkunft (KdU) konkret für Deinen Wohnbereich aussehen. Die Werte können höher, gleich oder niedriger sein.
Hier gibt es oft auch noch Spielraum seitens der Ämter geringfügige Überschreitungen auch unter Berücksichtigung bestimmter besonderer Verhältnisse zu tolerieren (teilweise bis zu 10% mehr), wobei hingegen insbesondere in der östlichen Hälfte Deutschlands anscheinend oft mit Null Spielraum beim ersten Cent Überschreitung gerne die Briefe zur Kostensenkung bei den Kosten der Unterkunft rausgehen.

Vielfach werden derartige Aktionen von den Leitern wieder aufgehoben,
in anderen Regionen, aber bestätigt, auch wenn es hierbei massive Härten gibt, wie in diesem Fall:
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=9874&sid=b258a82deed549afedf4fe4fdb36bb6a#9874

Ansonsten kann das Amt niemanden zum Auszug zwingen, allenfalls die Leistungen auf von Amts wegen als "angemessene" Höhe einschränken (was in vielen Fällen allerdings gleichbedeutend ist mit dem Zwang zum Umzug).

Mache Dich also schlau für Deine Region und viel Erfolg.