Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : verl.Kündigungszeit b. längerer Betriebszugehörigkeit
Verlängerte Kündigunszeit bei längerer Betriebszugehörigkeit!!!
Hallöchen.....
so schnell bin ich wieder hier....:-)
nun hab ich noch die ein oder andere Frage zum Thema Eigenkündigung...
Ich bin seit 20Jahren in einem Unternehmen tätig und habe nun leider in meinem Arbeitsvertrag folgendes stehen....
"Das Arbeitsverhältniss kann mit einer Frist von 6 Wochen z. Monatsende gekündigt werden."
und weiter
"´Verlängert sich bei längerer Betriebszugehörigkeit die von der Firma einzuhaltende Kündigungsfrist,so gilt dieses auch f.d. Mitarbeiterin.
Habe ich das nun richtig verstanden, das ich ein halbes Jahr Kündigungsfrist habe???
Gibt es vielleicht noch eine Möglichkeit diese zu umgehen...
Abwicklungsvertrag...Aufhebungsvertrag....????
oder durch einen Besuch bei meinem Arzt...???
Da , nachweisbar durch meinen Hausarzt, ich seit Mitte der 90ziger immer wieder phsychische Probleme,die sich durch körperliche Beschwerden bemerkbar machen...
Schlaf/Essstörungen....Magen/Darmprobleme...Kopfschmerzen..usw.
Ich habe im Netz so einen "Kündigungsfristenrechner" gefunden.,da habe ich dann meine Daten der Betriebszugehörigkeit eingegeben und der hat mir dann o.g. Zeit errechnet(also 6 Monate)
Hallo nuschka.
schau mal hier
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
Hallo Sammy1.....
Dankeschön hab gleich draufgeschaut.....aber ist es denn nicht so,das was im Vertrag steht relevant ist???
Somit hätte ich also dem Arbeitgeber gegenüber eine Frist von 7 Monaten...???
Hab ich das richtig verstanden???
Hallo nuschka.
die Kündigungsfristen dürfen nicht länger sein als die Gesetzlichen oder die Tariflichen.
Beachte bitte das bei längerer Betriebszugehörigkeit erst ab dem Alter von 25 Jahren gezählt wird.
Also z.B du hast mit 18 in dem Betrieb angefangen und bist jetzt 40 Jahre alt sind es 15 Jahre.
Hallo Sammy1...
Nun ich bin, noch..:-),42 Jahre und habe 1987 in der Firma angefangen...also mit 22 Jahren...ergo sind es 17Jahre definitive Betriebszugehörigkeit....?
sorry...wenn ich nochmal nach frage....aber es ist eben so, das ich mir vorher genaue Informationen holen möchte bevor ich kündige.
Gilt das BGB auch für Bayern...???:oops:
Hallo nuschka,
ja das BGB gilt für ganz Deutschland. Deine Rechnung stimmt auch also hast du eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Da 15-20 Jahre 6 Monate Kündigungsfrist sind.
Was du noch machen kannst ist vielleicht mit deinem Chef reden ob er dich vielleicht auch früher gehen lässt aber das musst du natürlich persönlich mit ihm klären. Was du noch machen kannst ist natürlich mit deinem Arzt reden ob du den Beruf überhaupt noch ausüben darfst.
Also ich habe Rheuma gekriegt und auf dem Bau als Betonbauer gearbeitet was ich mit dieser Krankheit nicht mehr durfte. Ich war krank geschrieben und mein Arzt hat eben so ein Attest ausgestellt das ich nicht mehr arbeiten darf im Baugewerbe. Die Firma und ich haben einen Aufhebungsvertrag gemacht aus diesem Grund.
Sammy1
StephanK
16.10.2007, 16:17
Sammy hat schon alle gestellten Fragen beantwortet. Ich möchte ergänzend noch auf zwei Dinge aufmerksam machen:
1. Eine Eigenkündigung (ebenso ein Aufhebungsvertrag) bedeutet, dass Du beim Arbeitslosengeld eine zwölfwöchige Sperrzeit bekommst und damit auch zwölf Wochen von Deinem Anspruch auf Arbeitslosengeld weg sind. Das lässt sich nur vermeiden, wenn Du einen "wichtigen Grund" für die Kündigung anführen und vor allem nachweisen kannst. Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Arbeit sind ein wichtiger Grund, aber die Anforderungen an den Nachweis sind sehr streng. Es ist deswegen sinnvoll, wenn Du Deinen behandelnden Arzt jeweils darauf aufmerksam machst, wenn Deiner Meinung nach ein Gesundheitsproblem auf die Arbeit zurückzuführen ist und ihn auch bittest, das so in seinen Aufzeichnungen festzuhalten.
2. Weil die Kündigungsfrist so lang ist könntest Du leicht vergessen, dass Du Dich unverzüglich nach der Kündigung bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend melden musst. Vergiss das bitte nicht, sonst gibt's dafür eine Woche Sperrzeit.
Ich danke ganz herzlich für Eure Ratschläge.....:danke:
Ich denke Ihr habt mir auf jeden Fall schon ein Stück weitergholfen...
Ich habe gestern schon mit der AfA tel.gesprochen und die haben es schon in den Computer eingegeben,das ich demnächst als arbeitssuchend geführt werde....wenn ich das nicht falsch verstanden habe..:oops:
Die Dame am Tel.war auch sehr freundlich und meinte ich würde am Do.von einem Mitarbeiter zurückgerufen,zwecks Datenaufnahme und da kann ich dann auch einen Termin für ein Beratungsgespräch bekommen....
da ich ja vorhabe, wenn alles gut läuft, mich selbstständig zu machen...
Werde bestimmt nochmal das ein oder andere Problem erfragen...;-)
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.