PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wegfall ALG II


husky
16.10.2007, 11:46
Hallo an Alle,

erstmal das Positive, dann einige Fragen :

ich habe endlich einen festen Arbeitsplatz :sensationell:

Nun meine diversen Fragen:

im Sept. hatte ich bei einer Zeitarbeitsfa. gearbeitet (vom 13.-30.9). Für Oktober wurde das ALG II noch ausgezahlt.
Heute kam die Abrechnung der Zeitarbeitsfirma, das Geld wird wohl in den nächsten Tagen auf dem Konto sein.
Die ArGe will
1.die Abrechnung und
2.den Kontoauszug sehen
(das erste verstehe ich, beim zweiten schleicht sich bei mir der Gedanke ein, das die davon ausgehen, ich würde betrügen und frag mich, ob das mit dem Auszug rechtens ist).

Auf der Abrechnung stehen natürlich auch Sonn-/Feiertagszuschläge, Fahrgeld und Verpflegungsmehraufwand drauf.
Bei der Berechnung für den Oktober: werden die Zulagen alle mitgerechnet oder wird nur der nackte Bruttolohn bei der ArGe zugrunde gelegt?
Mehraufwand wenn man arbeitet, ist ja nunmal vorhanden und Fahrgeld hatte ich ja auch ne Menge.
Es geht immerhin um Geld, das ich ja dann zurückzahlen muß.

Nun zu meinem festen Arbeitsvertrag:

Der ist erstmal befristet vom 11.10.07 - 10.10.08
Sollte das nicht verlängert werden (was ich natürlich nicht hoffe) : Falle ich dann wieder in ALG II rein oder bekomme ich dann Alg I ??

So, das war es im Mom erstmal. Vielen Dank schon mal für die Antworten

lg husky

Trish
16.10.2007, 11:57
Wenn das Geld aus September erst im Oktober auf dem Konto ist warst Du, trotz Arbeit, bedürftig & Dir steht für September noch der volle ALG2-Satz zu.
Den Kontoauszug werden sie sehen wollen um sicher zu sein das das Geld auch wirklich erst im Oktober da war, das Oktobergeld wirst Du, zumindest teilweise, zurückzahlen müssen, kommt darauf an wieviel Du verdient hast.
Es zählt der Netto-Lohn abzüglich Fahrtkosten für die Berechnung.
Siehe dazu auch hier (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=60186).

Wenn Du, nach Auslauf des Vertrages, binnen der letzten 2 Jahre min. 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst (trifft zu), dann erhältst Du wieder ALG1.



Herzlichen Glückwunsch zum Job übrigens :)

husky
17.10.2007, 09:00
Moin Trish,

danke für Deine Antwort.

Ich werde also keine Leistungen mehr beziehen - gottseidank. Ich hab allerdings noch Fahrtkostenzuschuß beantragt, meine SB sagte mir, für 2 Monate könne sie mir das bewilligen.

Nun will aber die Leistungsabteilung vom dem festen Arbeitsvertrag noch eine Kopie (liegt allerdings schon vor, aber die arbeiten da wohl nicht zusammen untereinander :confused:) und zusätzlich noch Kontoauszug über Geldeingang (der erfolgt im November).
Muß ich das tatsächlich noch abgeben?????????
Meiner Meinung nach bin ich aus dem Leistungsbezug nach Hartz IV raus, oder zählt der Fahrtkostenzuschuß noch dazu (der ist doch unabhängig vom Einkommen) ?????



lg husky

StephanK
17.10.2007, 09:30
Muß ich das tatsächlich noch abgeben?????????
Meiner Meinung nach bin ich aus dem Leistungsbezug nach Hartz IV raus, oder zählt der Fahrtkostenzuschuß noch dazu (der ist doch unabhängig vom Einkommen) ?????Wie viele andere auch hast Du das System beim Alg I im Hinterkopf. Dort kommt's drauf an: haste Arbeit oder haste keine?
Alg II ist anders. Die zentrale Frage dort ist: haste genug zum leben (woher auch immer) oder reicht's nicht? Deswegen ist für die ARGE Dein Arbeitsvertrag eigentlich nicht so interessant, aber sie will und muss wissen, ab wann Du wieviel Geld selbst verdienst. Deswegen entfällt Dein Alg II-Anspruch auch erst im November; im Oktober bist Du - obwohl in Arbeit - noch bedürftig, weil Du noch keinen Lohn erhältst.

Die Lohnabrechnung musst Du also einreichen.
Der Fahrkostenzuschuss ist eine Leistung zur Eingliederung, also etwas anderes als das Alg II und nicht direkt von dessen Bezug und folglich auch nicht vom Einkommen abhängig.

husky
18.10.2007, 10:16
Moin Stephan,

danke für die Antwort.

Ich denke mal, ich hab es richtig verstanden:

3 Wochen zeitarbeit im September - Zufluss Oktober
bekomme also voraussichtlich für Oktober kein Geld

Ab 11. Oktober in fester Arbeit, Zufluß Anfang November ( sind aber nur ca. € 500)

Die Zahlung vom Sept. im Oktober ist höher als das ALG II, da rechne ich also meine Fahrtkosten noch ab .Auch anteilig Autoversicherung??
Welche Fahrtkosten? die 3 wochen im September und die Zeit ab 11.10 bis Ende Okt.???

Das Geld für Okt. kommt ja erst Anfang Nov. Durch die nur ca. 10 Tage Arbeit bekomme ich aber weniger als den ALG II-Satz. Dann für Nov. wieder neu beantragen oder rechnen die das von sich aus durch??

Tut mir leid für diese Fragen, aber ich weiß es eben halt nicht.

Ab Dezember denke ich mal, krieg ich das alleine hin.

lg husky

StephanK
18.10.2007, 10:39
3 Wochen zeitarbeit im September - Zufluss Oktober
bekomme also voraussichtlich für Oktober kein GeldKönnte sein - je nach Höhe des anzurechnenden Einkommens...

Ab 11. Oktober in fester Arbeit, Zufluß Anfang November ( sind aber nur ca. € 500)Das wird Deinen Bedarf nicht decken, also wird's noch Alg II dazu geben.

Auch anteilig Autoversicherung??Wenn Du nur per Auto zur Arbeit kommen kannst: ja.

Welche Fahrtkosten? die 3 wochen im September und die Zeit ab 11.10 bis Ende Okt.???gute Frage... Fahrkosten werden vom Einkommen abgesetzt, also müssen sie zeitlich auch dem Zeitraum zugerechnet werden, in dem das jeweils das Einkommen angerechnet wird - und das geschieht nach Kalendermonaten. Wenn Du also für Arbeit im Oktober erst im November bezahlt wirst, kannst Du meiner Meinung nach auch erst im November die Fahrkosten als rechnerische Minderung dieses Einkommens geltend machen.

Dann für Nov. wieder neu beantragen oder rechnen die das von sich aus durch??Wenn ich es recht verstanden habe, ist kein Monat dabei, in dem das Alg II wegen "zu hohen Einkommens" komplett weggefallen ist bzw. wegfallen wird. Dann geht das jeweils per Veränderungsmitteilung (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-0k20-Veraenderungsmitteilung.pdf) ohne Neuantrag. Falls doch, dann reicht trotz der kurzen Lücke ein vereinfachter Fortzahlungsantrag (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-Antrag-Fortzahlung.pdf).