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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gründerzuschuss nach Studium?


casio
16.10.2007, 15:48
Ich weiß nicht ob mir mein Steuerberater nur falsche Hoffnungen gemacht hat, aber er ist folgender Meinung.

Angeblich melden sich z.B. Ärzte nach absolviertem Studium genau einen Tag arbeitslos, um den Gründerzuschuss abzustauben. Genau das hat er mir auch nahegelegt, da ich mich als Freelancer im Bereich Programmieren selbständig machen möchte. Allerdings wusste er am Ende doch nicht so genau Bescheid, weshalb ich jetzt ziemlich unsicher bin ob es geht oder nicht.

Ein Mitarbeiter bei der Arbeitsagentur hat gleich abgewunken: "wer nach dem Studium gleich als Unternehmer weitermacht hat keinen Anspruch!".

So, was soll ich jetzt machen? Nicht dass ich ein Sozialschmarotzer wäre, aber der Gründerzuschuss würde mir das Leben doch erheblich leichter machen.

Kann mir jemand sagen, ob ich tatsächlich irgendwie an das Geld komme (oder ist das etwa unmoralisch ...)?

Zur Info: habe eine Ausbildung gemacht von 1999 bis 2002, habe 2 Monate gearbeitet und mich dann arbeitslos gemeldet, weil ich auf meinen Studienplatz warten musste. Dieses Jahr habe ich von Arbeitslosengeld gelebt. Von 2003 bis Oktober 2007 bin ich Student.

Seebarsch
16.10.2007, 16:21
Hallo casio,
:welcome:
die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss dürftest du nicht erfüllt haben.
siehe auch hier (http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_iii.htm)
:(

casio
16.10.2007, 16:34
Hm, und warum nicht? Der Link ist nicht wirklich verständlich für mich, bin schließlich nur Informatiker :(

Warum hab ich als Student Nachteile??? Gibt es vielleicht jemanden der eine ähnliche Situation durchgemacht hat???

Seebarsch
16.10.2007, 16:52
Hallo casio,
der link war wohl falsch. Ich wollte ihn eigentlich auf § 57 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__57.html)lenken.

Der Grundgedanke des beitragsfinanzierten Gründungszuschusses besteht nicht unbedingt darin, den Leuten etwas gutes zu tun, sondern Arbeitslosen die einen Anspruch auf Alg haben, bei der Selbständigkeit zu helfen und somit im Endeffekt Arbeitslosigkeit abzubauen und den Beitragszahlern Kosten zu ersparen.
Da du während des Studiums keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hast, hast du keinen Anspruch auf Alg und bist insofern von der Förderung ausgeschlossen!
:(

casio
16.10.2007, 17:06
Und was ist mit meiner dreijährigen abgeschlossenen Ausbildung und den zwei Monaten in denen ich gearbeitet habe? Ist der Anspruch verfallen weil ich danach ein Jahr Arbeitslosengeld erhalten habe???

StephanK
16.10.2007, 17:17
Nach einem Jahr Arbeitslosengeld ist Ende der Fahnenstange, ja. Das wäre auch dann so, wenn Du vorher 20 Jahre am Stück gearbeitet hättest. Das ist ein "Erfolg" der Hartz-Reformen...
Nach Ende dieses Jahres gibt es nur noch Arbeitslosengeld II, und für Alg II-Bezieher gibt es keinen Gründungszuschuss.

In Deiner Situation kommen vermutlich eher staatliche subventionierte Existenzgründungsdarlehen in Frage. Schau z.B. mal bei der Kfw-Förderbank (http://www.kfw-mittelstandsbank.de/DE_Home/Kredite/Die_Foerderprogramme_im_Einzelnen/index.jsp?BGHP%22).

casio
16.10.2007, 17:20
Na super Sache. Steh also im Regen.

Ich hab also nur Anspruch auf ALG II. Gibt es denn dann gar nichts für Existenzgründer??? Wie soll man denn auf die Beine kommen? Irgendwelche Tipps???

StephanK
16.10.2007, 17:23
Ich hatte gerade meinen vorherigen Beitrag nachträglich ergänzt. Bitte zurückscrollen !