PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nebenkostenübernahme als Darlehen? Aber wie!


Merlin1974
15.05.2006, 21:50
Hallo Leute!
Brauche mal eure Hilfe und zwar geht es darum,
ich war bis Dez. 2004 Selbstständig dann kam Hartz 4 und die Arge wollte meine Kinder und Lebensgefährtin nicht Versichern dies sollte ich Privat tun,aber da mein Geschäft nicht soviel Geld abwarf muste ich das Gewerbe abmelden und Hatz 4 beantragen.
Nun habe ich das Problem es reicht vorne und Hinten nicht und dazu habe ich noch eine Eigentumswohnung die nur zum Teil der Kosten übernommen wird.

In 2005 bis Heute haben sich Nebekosten/Hausgeld in hohe von 3200,-€ Schulden angeheuft.Jetzt will die Hausgemeinschaft eine Zwangversteigerung meiner Wohnung wenn ich das Geld nicht Zahle.
Ich bin zur Arge und wollte ein Darlehen beantragen aber dieser meinte nur ich Sollte einen formlosen Antrag stellen und vieleicht werde ich dieses Darlehen bekommen aber er hat mir keine Hoffnung gemacht da man nur ein Darlehen bekommt wenn man Mietschulden hat.Stimmt das??

Kann mir jemand Sagen wie ich so einen Formlosen Antrag stelle oder Gibt es Irgendwo ein Beispielmuster.
Wenn ich das Geld nicht aufbringe bin ich in 6 Monaten Wohnungslos und hoch Verschuldet.
Der von der ARGE meinte nur es wäre für den Staat Günstiger wenn sie mir die Wohnung Wegnehmen.
Danke an euch für die Antworten und Tips
Gruß
Heiko

Betroffener
16.05.2006, 12:31
:welcome: Merlin,

hier scheint ja einiges krumm und schief gelaufen zu sein.

Leider hast Du wohl zu lange still mit Deiner ArGe und Deinen Miteigentümern gekämpft, statt gleich die Gerichte zu bemühen.

Meines Wissens gibt es mehrere Urteile zum Themenbereich Wohneigentum und das da durchaus mehr übernommen muss, als viele ArGen zahlen wollen.

Gerade heute stand in der Märkischen Allgemeinen Zeitung (Artikel leider nicht im Internet verfügbar) ein kleiner Bericht zu einem noch nicht veröffentlichtem Urteil des Sozialgerichtes Berlin-Brandenburg mit dem AZ L 10 AS 103/06.
Da die Richter noch am Text der Urteilsbegründung feilen und das eine Grundsatzentscheidung sein soll, wird das noch dauern - zumal die Richter die Revision ausdrücklich zugelassen haben - wie mir ein Mitarbeiter einer Abgeordneten gestern mitteilte, der mit dem Richter gesprochen hat.

Hier eine Abschrift der Pressemeldung MAZ vom 16.05.06:
Potsdam. Arbeitslose Besitzer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung haben Anspruch auf ein höheres Arbeitslosengeld II. Das hat jetzt das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Nach dem Urteil der Richter müssen die vollen Kosten für Betriebs- und Nebenkosten erstattet werden, teilte das Gericht gestern mit.
Bei den Finanzierungskosten für Kredite dürfe eine Vergleichsmiete angesetzt werden.

Geklagt hatte ein Ehepaar, dem ein mit Krediten belastetes Einfamilienhaus mit rund 91 m² Wohnfläche gehört. Von Juni 2005 an wurde die Unterstützung erheblich gesenkt, weil dann nur noch die Kosten für eine fiktive 65 m² Wohnung anerkannt wurden.

Inzwischen gibt es das in der NETZZEITUNG als Link zum nachlesen:
Mehr ALG II für arbeitslose Eigenheimbesitzer (http://www.netzeitung.de/wirtschaft/ratgeber/398591.html)

Auch hier gibt es interessante Infos zum Thema:
Siedlerbund (http://www.siedlerbund.de/bv/on15994)
auch mit Links für den Verein in Deiner Region.

Vielleicht hat der User Seebarsch hier auch noch ein paar passende Informationen aus Deiner Region.

Ansonsten empfehle ich dringend den Kontakt z.B. zu Tacheles-Sozialhilfe e.V. (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/)

Viel Erfolg

Merlin1974
16.05.2006, 14:36
Hallo
Danke für deinen Tip werde umgehend mal Nachschauen auf den Links.
Aber kannst du mir vieleicht einen Tip geben wie man einen formlosen Antrag stellen kann.
Ich habe leider nicht soviel Ahnung und weiss auch nicht wie ich den formulieren soll.
Vieleicht kennst du da auch einen Link?
Danke in vorraus.
Heiko

Betroffener
16.05.2006, 14:41
@Merlin,

ein formloser Antrag ist im Grunde ein normaler Brief, in dem Du dediziert Dein Anliegen beschreibst an die Behörde.

Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Merlin1974
16.05.2006, 14:46
Ja das habe ich verstanden aber muss ich nicht einen Paragraphen einfügen auf den ich mein anliegen beziehen muss?
Und muss ich in diesem Antrag nicht auch erklären warum ich um kostenübernahme bitte.
MFG
Heiko

p.s Es gibt ja im Netzt beispiele wenn ich Barfög beantragen möchte aber formlose Antrage für die ARGE habe ich bis jetzt nicht gefunden.

Betroffener
16.05.2006, 14:54
Nein,

sich die die entsprechenden Paragraphen rauszukramen ist Aufgabe der Behörden.

Du als Bürger musst keine Paragraphen zitieren, sondern nur Dein Anliegen darstellen.

Und "formlos" bedeutet eben, dass es keinen Vordruck dafür gibt.

Grundsätzlich kannst Du das auch direkt in der Behörde sozusagen dem Dich betreuenden Sachbearbeiter "diktieren" und er muss das dann entsprechend aufnehmen.

Also schreibe einfach Dein Anliegen auf.
Im Text sollte dann aber klar ersichtlich sein, um was es geht, wie man Dich erreichen kann, um welche Bedarfsgemeinschaft es z.B. geht und auch ein Bezug zu ggf. vorher erlassenen Bescheide und Antworten hergestellt werden.

Betroffener
17.05.2006, 17:14
Als Ergänzung zu obigem Text hier noch der Link zur Pressemitteilung des LSG Berlin-Brandenburg zum Aktenzeichen: L 10 AS 103/06

http://www.marktplatz-recht.de/nachrichten/24668.html

Pressemitteilung Aktenzeichen: L 10 AS 103/06 - Arbeitslose Eigenheimbesitzer können höheres Arbeitslosengeld II verlangen (http://www.lsg.berlin.brandenburg.de/sixcms/media.php/4417/p11-05-06.pdf)

Da das Gericht die Entscheidung als Grundsatzurteil verstanden wissen will, muss das Gericht die Begründung besonders sorgfältig recherchieren und begründen, was wohl noch 4 bis 6 Wochen dauern wird.

Aber die Offizielle Pressemitteilung dürfte für viele schon ein guter Einstieg für die Diskussion mit seiner ArGe oder Kommune sein, um weiteren Schaden abzuwehren.

Merlin1974
17.05.2006, 20:43
Hallo,
Danke erst eimal für deine Tips ich hoffe sie helfen mir mit meinem Krieg mit der ARGE.
Zu deinem letzten Beitrag,verstehe ich das richtig das die ARGE die kompl. Nebenkosten übernehmen muß?
Gilt dieses Gerichtsurteil schon?oder erst in 4-6 wochen?
Weil dann kann die Übernahme der Nebenkosten sofort mit beantragen.
MFG
Heiko

Betroffener
17.05.2006, 21:57
Hallo Merlin,

die Richter wollen ausdrücklich die Revision zulassen, weil Ihnen das Thema wichtig ist.

Zumindest in Brandenburg gilt es offensichtlich, den die Leute laufen sich die Hacken nach dem Text ab. Das war auch der Grund für die vorzeitige Veröffentlichung in der Presse und auch der Link dazu beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.

Ich habe die Pressemitteilung auch als Word-Datei vorliegen.

Auf jeden Fall würde ich mir die Pressemitteilung (PDF-Datei) ausdrucken und mitnehmen als Ausgangsbasis für weitere Verhandlungen und Widersprüche.

Ob das jedoch jetzt schon anerkannt wird, ist eine andere Geschichte - aber Du hast auf jeden Fall erst mal eine richterliche begründete andere Sicht der Dinge in der Hand um gegen die ArGe anzustinken - bevor Dich Deine Eigentümerversammlung auf die Strasse setzt.
P.s. Auch denen würde ich die Pressemeldung zuspielen und darauf hin arbeiten, dass sich das Problem möglicherweise bald lösen könnte.

Es liegt ja nicht an Deiner Zahlungsunwilligkeit, sondern an Deiner Zahlungsunfähigkeit aufgrund der Nicht-Zahlung der ArGe.