Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gerichtsurteil zu den Wohnkosten
McGundel
16.05.2006, 09:03
Hallo Leute!
Hab da grad was Interessantes entdeckt.
"Hartz IV: Kommunen müssen Mietern sämtliche Kosten ihrer Wohnung bei der Miete erstatten...
(Hamburg) - Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Mannheim (Urteil vom 3. Mai 2005, Az. S 9 AS 507/05) muss eine Kommune einem Mieter im Rahmen von Arbeitslosengeld II die tatsächlichen Aufwendungen seiner Wohnung erstatten. Erstmalig hat damit ein Gericht in Deutschland festgestellt, dass ein Mieter nicht nur Anspruch auf die Regelleistungen, sondern auch auf die Erstattung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft, Heizung, Kaltwasser und Warmwasser – also auch auf die Nebenkosten – hat. Dieses war bislang ein Streitpunkt unter den Beteiligten. "
Quelle: http://www.verbaende.com/News.php4?m=33308
Gemäß der Erläuterung trifft das auch auf Warmwasser und Strom zu.
Hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht? Gibt's ein Gegenurteil?
StephanK
16.05.2006, 10:37
Das Sozialgericht hatte in seinem Urteil wegen der grundsätzlichen Bedeutung ausdrücklich die Berufung zum Landessozialgericht zugelassen, und es ist anzunehmen, dass die ARGE auch in Berufung gegangen ist. Was daraus geworden ist, ist mir aber nicht bekannt. Das liegt vor allem an der Veröffentlichungspraxis der baden-württembergischen Sozialgerichte, die nur ganz wenige ihrer Urteile veröffentlichen und so gut wie keine zu "Hartz-IV-Fragen" :sad:
Eine entsprechende Entscheidung aus einem anderen Bundesland ist mir nicht bekannt.
Wenn man sich die Regelung beim Wohngeld anschaut, findet man, dass auch dort die Kosten für die Warmwasserbereitung nicht zur berücksichtigungsfähigen Miete gerechnet werden und es folglich kein Wohngeld dafür gibt, so dass diese Kosten aus eigener Tasche bezahlt werden müssen.
Deswegen spricht einiges für die Auffassung, dass diese Kosten nicht zu den Kosten der Unterkunft gehören, sondern aus dem Regelsatz getragen werden müssen.
Was daraus geworden ist, ist mir aber nicht bekannt.
:arrow: Stromkosten und die Kosten für die Aufbereitung von Warmwasser sind im Regelsatz enthalten. (http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/entscheidungen&localparams=1&db=entscheidungen&cmd=list&range=100,100&Freigabe==1&cmd=all&Id=189)
Urteil
Im Namen des Volkes
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 03.05.2005 abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
usw.
StephanK
16.05.2006, 11:51
Danke! :D
Damit dürfte die Frage auch abschließend geklärt sein... :-|
Betroffener
16.05.2006, 13:34
Dann bleibt nur noch ein Urteil übrig, dass die maximale Anrechnung der Warmwasserkosten auf den tatsächlich in den Untiefen des Regelsatzes (West] versteckt enthaltenen Anteil von 6,23 € für die Warmwasseraufbereitung reduziert.
Habe leider gerade keine Aktenzeichen zur Hand - aber das zu finden sollte kein Problem sein.
Das ist in den meisten Fällen erheblich weniger als der vielfach prozentual (in der Gegend um 18% oder als Fixwert (10 - 28 €) von ArGen und Kommunen angesetzte Anteil von den Heizkosten, der zu einem echten Doppelabzug führt zu Lasten des Bedürftigen.
McGundel
16.05.2006, 13:39
War ja zu erwarten, daß das Gericht zu Gunsten der ARGE entscheidet. Is eben auch 'ne sta(si)atliche Einrichtung.
Fällt einem Richter bestimmt schwer, nachzuvollziehen, in was für einer Situation man sich als Hartz IV Opfer befindet, daß man jeden Cent umdrehen muß und versucht irgendwo ein bißchen mehr rauszuholen.
Schade
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