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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Absenkung und/oder Wegfall des Arbeitslosengeldes II


ACM Hamburg
17.10.2007, 18:50
Hallo!
Trotz vieler Bemühungen bin ich schon sehr lange (seit 2000) arbeitslos und beziehe Arbeitslosengeld II. Deshalb war ich umso glücklicher als ich ein Job-Angebot von einem Fitness-Center bekam, in welchem ich als Teilzeit-Kraft angestellt wurde. Die Zustände in diesem Center waren allerding katastrophal, schlechte (in meinem Fall gar keine) Einarbeitung und Leistungsdruck vom ersten Tag, welches zielstrebig in Richtung Mobbing der neuen Arbeitskollegen ging. Im Jahr 1999 habe ich bei meinem letzten Job einen Hörsturz erlitten und nur noch 80% Hörvermögen auf dem betroffenem Ohr, ein sog. Tinitus wurde damals diagnostiziert. Der phsychische Druck bei diesem Center war zuviel für mich, ich hatte massive gesundheitliche Probleme und das Pfeifen wurde unerträglich laut. Nach einem Gespräch mit meiner Vorgesetzten, das leider die Situation nicht verbesserte, habe ich gekündigt.
Dies habe ich der AA sofort mitgeteilt, ich besucht wie gewünscht einen Arzt und reichte ein Gutachten ein, in dem ein "therapieresistenter Tinitus, verursacht durch einen Hörsturz" und der Verlust des Hörvermögens festgestellt wurde.
Trotzdem wurde mein Arbeitslosengeld II um 30 von Huntert Euro gesenkt, und zwar für 3 Monate. In der Begründung stand, ich hätte mein Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung beendet (stimmt) und dafür keinen Grund angegeben (stimmt nicht).
Meine Frage: Kann ich das anfechten? Ich denke, durch das Gutachten wurde bewiesen, daß ich sehr wohl gesundheitliche Gründe dafür hatte.
Spielt es eine Rolle, daß es eine Teilzeit-Beschäftigung war?
Für Hilfe wäre ich mehr als dankbar.
Vielen Dank aus HH

restart
17.10.2007, 19:08
Wenn es schon ein Gutachten gibt, würde ich die Kürzung auf jeden Fall anfechten. Jedoch kann ich aus deinen Angaben nicht lesen, wann der Bescheid mit der Kürzung erging. Für eine Widerspruch hast du nur 30 Tage nach Zugang Zeit.

fragi
18.10.2007, 08:16
Sehe das genauso, ich würde in Widerspruch gehen, aber wie gesagt geht das nur 30 Tage nach erlass des Bescheides... Ich hoffe das ist noch nicht so lang her!

ACM Hamburg
18.10.2007, 16:42
Sehe das genauso, ich würde in Widerspruch gehen, aber wie gesagt geht das nur 30 Tage nach erlass des Bescheides... Ich hoffe das ist noch nicht so lang her!

Bescheid wurde am 10.10.07 erlassen, ich habe noch Zeit.
Danke für das Feedback, jetzt habe ich ein besseres Gefühl bei dem Widerspruch.