schalter32
16.05.2006, 09:16
Hallo,
es geht um meine Schwägerin. Sie wohnt mit meinem Bruder zusammen und beide haben 2 Kinder. Sie bekommt ALG II und er studiert, bekommt aber kein Bafög. Mein Bruder wird von unseren Eltern unterstützt.
Meine Schägerin bekommt für die Wohnung Mietzuschuss zum ALG II. Dieser Mietzuschuss ist aber nicht in der vollen Miethöder sie Leben zu gross ist.
Nun meine Frage. Wenn mein Bruder ihr jeden Monat 100 EUR gibt, kann sie die als Nebeneinkommen angeben, oder wird das dann wie Mieteinnahme angerechnet und versteuert?
Weil meine Meinung ist, wenn sie die Miete nicht vollständig aufbringen kann, kann sie sich ja auch einen Untermieter in die Wohnung nehmen, damit sie die Mietkosten zusammenbekommt.
MfG
Korrektur.
Dieser Mietzuschuss ist aber nicht in der vollen Miethöhe,
da die Wohnung in der sie Leben zu gross ist.
Mein Bruder hat nun vor Wohngeld zu beantragen.
Wie verhält sich das dann zum ALG II seiner Freundin?
es geht um meine Schwägerin. Sie wohnt mit meinem Bruder zusammen und beide haben 2 Kinder. Sie bekommt ALG II und er studiert, bekommt aber kein Bafög. Mein Bruder wird von unseren Eltern unterstützt.
Meine Schägerin bekommt für die Wohnung Mietzuschuss zum ALG II. Dieser Mietzuschuss ist aber nicht in der vollen Miethöder sie Leben zu gross ist.
Nun meine Frage. Wenn mein Bruder ihr jeden Monat 100 EUR gibt, kann sie die als Nebeneinkommen angeben, oder wird das dann wie Mieteinnahme angerechnet und versteuert?
Weil meine Meinung ist, wenn sie die Miete nicht vollständig aufbringen kann, kann sie sich ja auch einen Untermieter in die Wohnung nehmen, damit sie die Mietkosten zusammenbekommt.
MfG
Korrektur.
Dieser Mietzuschuss ist aber nicht in der vollen Miethöhe,
da die Wohnung in der sie Leben zu gross ist.
Mein Bruder hat nun vor Wohngeld zu beantragen.
Wie verhält sich das dann zum ALG II seiner Freundin?