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andreas
03.06.2005, 17:42
Meine Freundin bekommt im November unser erstes gemeinsames Kind.Ich wohne bei meinen Eltern habe Arbeit und will auch dort wohnen bleiben.ist es sinnvoll das meine freundin sich mit dem Kind eine Wohnung alleine nimmt.
Sie würde ab September Hartz4 bekommen.
wie kommt man besser vom geld her??jeder alleine oder gemeinsame wohnung?
Oder wird das Amt da stutzig?warum ich nicht mit in die wohnung will?

Vielen dank,bitte um schnellstmögliche Antwort

Mit freundlichen Grüßen Andreas

StephanK
03.06.2005, 19:22
Hallo Andreas :welcome:
Wenn ich es recht verstanden habe, wäre eine gemeinsame Wohnung Euch kein "Herzensanliegen" und keiner von Euch müsste leiden, wenn Ihr getrennt wohnt.

Unter diesen Voraussetzungen ist es in der Tat finanziell klüger, wenn Du wie bisher wohnen bleibst und Du mit Deiner Freundin dadurch keine Bedarfsgemeinschaft bildest. Die Sozialbehörde kann niemanden drängen, zusammen zu wohnen. Eine Bedarfsgemeinschaft wird es trotzdem geben, nämlich die von Mutter + Kind.

Etwas anderes wird allerdings schon passieren, und zwar unabhängig von den Wohnverhältnissen: Die Behörde wird sich natürlich dafür interessieren, wer für Euer Kind unterhaltspflichtig ist - nämlich Du. Das was Du an Unterhalt zu zahlen hast, ist dann Einkommen der Bedarfsgemeinschaft Mutter + Kind und wird auf das ALG II Deiner Freundin angerechnet.