jupee
16.05.2006, 10:53
Hallo Leute,
ich habe eine Frage. Zunächst zur Vorgeschichte:
Ich bin 28 Jahre alt und habe nun nach Abschluß meines Studiums ALG II beantragen müssen (Antrag läuft noch (seit 1.4.), wird aber demnächst bewilligt). Derzeit wohne ich noch in einem Wohnheimzimmer zur Untermiete (Mietvertrag läuft zum 31.05.06 aus). Ursprünglich wollte ich mir nun ein weiteres Untermietzimmer für 3 Monate suchen und mich von dort aus weiter bewerben usw. Da ich nun möglicherweise eine Arbeit in Aussicht habe (wenn alles klappt, ab 1.7.), möchte ich mich nun nicht mehr für 3 Monate fest an einen Untermietvertrag binden. Ich könnte für diese Zeit (max 1 Monat, da ich wenn es nicht klappt, mir eine eigene Wohnung suchen möchte) bei meinen Eltern wieder einziehen (selbstgenutzte Doppelhaushälfte, aber noch nicht abbezahlt; Mutter hat Arbeit, Vater hat Ich-AG, die aber nicht richtig läuft).
Nun meine Fragen:
1) Könnte die ARGE nun mit der Unterhaltsvermutung kommen, dass mich meine Eltern für die Zeit, wenn ich bei Ihnen wohne, unterstützen müssen (meine Eltern können mich nicht weiter unterstützen (Kredite)? Muß ich das irgendwie nachweisen, dass mich meine Eltern nicht unterstützen können, bisher war das nämlich kein Thema?
2) Ich würde dann einen Untermietvertrag mit meinen Eltern machen und müßte dann auch Miete zahlen. Ist das sinnvoll? Wie ist das mit dem Trennen der Verpflegung? Wir haben nur einen Kühlschrank und ein Trennen des Essens ist schwierig. Wäre es also sinnvoll in den erwähnten Mietvertrag ein Kostgeld mit aufzunehmen, um dieses "Trennen" zu umgehen?
3) Ist es überhaupt sinnvoll, bei meinen Eltern wieder einzuziehen, oder sollte ich mir doch eine eigene Wohnung oder zumindest ein Untermietzimmer in fremder WG suchen? Achja, derzeit wohne ich in Dresden und meine Eltern sind in Chemnitz zu Hause. DD ist für mich Zweitwohnsitz (ist Arbeitsamt bekannt und es gab bisher kein Problem)
4) Wie ist dass, wenn es mit der Arbeit klappt (Vollzeit, nicht auf 400€ Basis). Ich müßte dann umziehen (ca. 500km entfernt). Bekäme ich dann noch Beihilfen, Zuschüsse, Darlehen zur Erstaustattung der Wohnung, Umzug, usw?
Vielen Dank schon im Voraus für´s Beantworten.
ich habe eine Frage. Zunächst zur Vorgeschichte:
Ich bin 28 Jahre alt und habe nun nach Abschluß meines Studiums ALG II beantragen müssen (Antrag läuft noch (seit 1.4.), wird aber demnächst bewilligt). Derzeit wohne ich noch in einem Wohnheimzimmer zur Untermiete (Mietvertrag läuft zum 31.05.06 aus). Ursprünglich wollte ich mir nun ein weiteres Untermietzimmer für 3 Monate suchen und mich von dort aus weiter bewerben usw. Da ich nun möglicherweise eine Arbeit in Aussicht habe (wenn alles klappt, ab 1.7.), möchte ich mich nun nicht mehr für 3 Monate fest an einen Untermietvertrag binden. Ich könnte für diese Zeit (max 1 Monat, da ich wenn es nicht klappt, mir eine eigene Wohnung suchen möchte) bei meinen Eltern wieder einziehen (selbstgenutzte Doppelhaushälfte, aber noch nicht abbezahlt; Mutter hat Arbeit, Vater hat Ich-AG, die aber nicht richtig läuft).
Nun meine Fragen:
1) Könnte die ARGE nun mit der Unterhaltsvermutung kommen, dass mich meine Eltern für die Zeit, wenn ich bei Ihnen wohne, unterstützen müssen (meine Eltern können mich nicht weiter unterstützen (Kredite)? Muß ich das irgendwie nachweisen, dass mich meine Eltern nicht unterstützen können, bisher war das nämlich kein Thema?
2) Ich würde dann einen Untermietvertrag mit meinen Eltern machen und müßte dann auch Miete zahlen. Ist das sinnvoll? Wie ist das mit dem Trennen der Verpflegung? Wir haben nur einen Kühlschrank und ein Trennen des Essens ist schwierig. Wäre es also sinnvoll in den erwähnten Mietvertrag ein Kostgeld mit aufzunehmen, um dieses "Trennen" zu umgehen?
3) Ist es überhaupt sinnvoll, bei meinen Eltern wieder einzuziehen, oder sollte ich mir doch eine eigene Wohnung oder zumindest ein Untermietzimmer in fremder WG suchen? Achja, derzeit wohne ich in Dresden und meine Eltern sind in Chemnitz zu Hause. DD ist für mich Zweitwohnsitz (ist Arbeitsamt bekannt und es gab bisher kein Problem)
4) Wie ist dass, wenn es mit der Arbeit klappt (Vollzeit, nicht auf 400€ Basis). Ich müßte dann umziehen (ca. 500km entfernt). Bekäme ich dann noch Beihilfen, Zuschüsse, Darlehen zur Erstaustattung der Wohnung, Umzug, usw?
Vielen Dank schon im Voraus für´s Beantworten.