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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : KdU gekürzt


Ortenauer2006
16.05.2006, 12:36
Hallo,
ich wohne mit Sohn in einer 3 Zimmer Whng, die recht billig ist. Dafür aber zu groß! Ich zahle 420 Warm(also mit Heizung uns allen NK), und habe 88qm.
Die Kommunale Arbeitsförderung erkennt bei Mietstufe 2 eine Höchstmiete pro Qm von 3, 81 an! Das ist völlig unrealistisch. Bis heute wurde mir trotz mehrmaligem Nachfragen nicht erklärt, wie man zu diesem Betrag kommt.
Für mich wäre laut Amt eine Kaltmiete von 228€ ok. Also ich weis nicht, wo es solch eine Whng geben sollte.
ZU einem Umzug oder ähnlich wurde ich nicht aufgefordert. Lediglich solle ich Versuchen die Kosten zu senken. Wie oder was, wurde nicht gesagt. Und nun, ist ohne nochmaliges Nachfragen ist gekürzt worden.

StephanK
18.05.2006, 07:31
:welcome: Ortanuer,
eine ausdrückliche Aufforderung umzuziehen gibt es gar nicht, sondern immer nur eine Auffoderung, die Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft zu senken, denn das kann u.U. auch auf andere Weise geschehen, z.B. durch Untervermietung (falls der Vermieter zustimmt) oder dadurch, dass man den Vermieter davon überzeugt, mit der Miete etwas herunterzugehen. Umzug ist also sozusagen nur das letzte Mittel. Deswegen hast Du auch "nur" eine Aufforderung zur Kostensenkung bekommen, und es ist Dir überlassen, wie Du das bewerkstelligst.

Dass Eure Wohnung für einen 2-Personen-Haushalt recht groß ist, schreibst Du selbst. Darin dürfte auch das Problem liegen, weil selbst bei einer günstigen m²-Miete letzten Endes die Gesamtmiete entscheidet, und zwar die Kaltmiete, denn die Heizkosten sind Alg II-technisch ein Extra-Päckchen. Deine Kaltmiete kenne ich nicht und kann deswegen nicht einschätzen, ob sie über den akzeptierten € 3,81 liegt. Jedenfalls ist es wichtig, von der Kaltmiete auszugehen. Wie der Landkreis auf den genannten Betrag kommt, weiss ich natürlich auch nicht. Eigentlich sollte er die tatsächlichen Mieten statistisch ermitteln und einen Mittelwert aus dem unteren Drittel der tatsächlich gezahlten Mieten bilden. Der Verweis auf die Mietstufe deutet aber darauf hin, dass "stur" nach Wohngeldtabelle gegangen wird. Leider wird das in einem Rundschreiben des Landkreistages BaWü auch so empfohlen, und ich denke, Du bräuchtest viel Energie und Zähigkeit, um bei den Sozialgerichten etwas besseres zu erkämpfen.

Das einzige, was ich Dir empfehlen kann, ist deswegen, genau hinzusehen, ob Deine Kaltmiete pro m² nicht doch unter den vorgegebenen Grenzen bleibt und deswegen auch die Miete für die "zu große" Wohnung im Endergebnis noch angemessen ist.