PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : was, wenn einer einen Job findet?


Heike34
16.05.2006, 15:37
Hallo,

ein ehemaliger Kollege von meinem Freund und mir, hat nun einen neuen Job bekommen. Da diese Firma noch Leute sucht, haben wir uns dort auch beworben. Dazu habe ich nun einige Fragen: Wenn nur einer von uns eine Zusage bekommt, würde unser Einkommen von 962€ ALGII auf 1100€ (bekommt der ehemalige Kollege raus) steigen. Klingt ja erst einmal gut. Allerdings würde dann derjenige, der weiter arbeitslos ist, auch nicht mehr krankenversichert sein. Also müßte er sich selbst versichern. Zieht man diesen Betrag vom neuen Einkommen ab, wären wir wieder etwa bei dem ALGII-Betrag.

Da diese Firma im Schichtbetrieb arbeitet, wäre ein Auto ein Muß. Allerdings könnten wir die erste Zeit das Auto meiner Eltern nutzen. Jedoch würden trotzdem die Benzinkosten anfallen. Also würden wir ein Minus machen, wenn nur einer von uns den Job bekommen würde.- Oder mache ich da einen Denkfehler?

Gibt es für solche Fälle trotzdem noch einen Zuschuß vom Amt, oder sind sie dort einfach nur froh, uns los zu sein?

Liebe Grüße
Heike (die hofft, daß wir beide dort einen Job finden)

Betroffener
16.05.2006, 20:50
Nein - Du machst keinen Denkfehler.

Und ausser den Freibeträgen und ggf. der Werbungskostenpauschale gibt es da nichts zusätzlich im Rahmen von ALG2 - es sei denn die Hilfen des SGB III lassen sich hier mit einbinden => Fahrkostenbeihilfe.

In diesem Thread wurde bereits das Thema angesprochen - allerdings auf ALG1 Basis:
Bewilligungsbescheid -Fahrkostenbeihilfe (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=73305&start=0&postdays=0&postorder=asc&highlight=fahrkostenbeihilfe)
Das wesentliche steht ganz unten - das muss aber vorher beantragt werden.

Ich drücke Euch die Daumen.

Heike34
19.05.2006, 08:45
Hallo,

danke für die Antwort. - Vielleicht klappt es ja bei uns beiden mit dem Job (mit ein bisserl Fürsprache von dem ehemaligen Kollegen :wink: ) Würde uns ja sehr glücklich stimmen.

Liebe Grüße
Heike

Neko
19.05.2006, 10:15
Hallo an die die Ahnung haben...

ich habe seit kurzem einen Nebenjob, beziehe HarztIV, lebe noch zu Hause und hab jetzt eine Frage zu meinem Veränderungsbescheid.

Was soll ich denn nun ankreuzen, ich habe Angst dass mir HarztIV gestrichen wird weil ich mehr als 165 € verdiene...

Kann mir einer helfen?

Neko :sad:

Die Ägypter
19.05.2006, 13:32
Hallo Neko,

du schreibst, du lebst noch zuhause - also bei deinen Eltern vermute ich....

ich habe seit kurzem einen Nebenjob, beziehe HarztIV, lebe noch zu Hause und hab jetzt eine Frage zu meinem Veränderungsbescheid. Was soll ich denn nun ankreuzen, ich habe Angst dass mir HarztIV gestrichen wird weil ich mehr als 165 € verdiene...

Dann müssten wir wissen, wieviel ALG II dir bewilligt wurde - wenn es sich nur um den Regelsatz handelt, hast du z.B. mit einem 400-Euro nicht unbedingt noch Anspruch auf ALG II, dass kommt dann wiederum auf dein Alter an - und ob Familienversicherung über die Eltern möglich ist.

Den Änderungsantrag hättest du aber schon vor/zur Arbeitsaufnahme abgeben müssen...

Neko
22.05.2006, 16:24
Hallo Nefertari,

ich danke dir für die Antwort. Mittlerweile hat sich alles geändert. Ich hab meinen Chaf nur falsch verstanden weil der sagte dass ich nen 150 € Job bekomme, aber ich hab mehr verdient weil ich mehr gearbeitet hab.

Mein Eingkommen ist monatlich anders...

Mein Anspruch liegt bei 331 €, das heißt wenn ich mehr als 400 € verdiene kann ich mein HarztIV vergessen...

Jetzt muss ich zwar wieder haushalten wie mit HarztIV ohne Job aber ich bekomm wenigstens keinen Ärger mit den Behörden :engel:

Liebe Grüße

Limone
22.05.2006, 19:32
@ Heike: Also wegen der Fahrtkosten gäbe es die Möglichkeit, für 3 Monate einen Zuschuß zu bekommen. Dies müsste allerdings möglichst vor Arbeitsaufnahme beantragt werden! (Mobilitätshilfe, SGB III)

§ 53

Mobilitätshilfen

(1) Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden, soweit dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist.
(2) Die Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung umfassen

Leistungen für den Lebensunterhalt bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung (Übergangsbeihilfe),
Leistungen für Arbeitskleidung und Arbeitsgerät (Ausrüstungsbeihilfe),
bei auswärtiger Arbeitsaufnahme die Übernahme der Kosten für
a) die Fahrt zum Antritt einer Arbeitsstelle (Reisekostenbeihilfe),
b) tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Fahrkostenbeihilfe),
c) eine getrennte Haushaltsführung (Trennungskostenbeihilfe),
d) einen Umzug (Umzugskostenbeihilfe).
(3) Leistungen nach Absatz 2 können an Bezieher von Arbeitslosengeld auch zur Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland erbracht werden.

(4) Leistungen nach Absatz 2 Nr. 1, 2 und 3 Buchstaben a und d können auch an Ausbildungsuchende erbracht werden, die in ein Ausbildungsverhältnis eintreten, wenn sie bei der Agentur für Arbeit als Bewerber um eine berufliche Ausbildungsstelle gemeldet sind.



Ist es denn sehr weit, so dass sich evtl auch ein Umzu rechnen würde?

Ansonsten - ein schwacher Trost, aber immerhin - bekommt man ja (noch) einen Teil der Fahrtkosten über die Steuererklärung zurück. Das rede ich mir zumindest bei meiner 1/2 Std Fahrt je Arbeitsweg jeden Tag schön 8)

Wegen der Krankenkasse - also, die zahlt doch dann der Arbeitgeber, wenn ihr da Vollzeit arbeitet ??!!

Ich drück euch die Daumen!!!

Heike34
22.05.2006, 21:08
@Limone:

Mit einem Umzug wäre nicht zu rechnen, da die Firma nur etwa 25km weit weg ist.

Was die Krankenkasse angeht: Ich meinte, daß derjenige, der evtl. keinen Job bekommt dann nicht mehr versichert wäre.

Vielen Dank für die ganzen Antworten. :D

Liebe Grüße
Heike