Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuerrückzahlung - muss ich wirklich zahlen?
Ich hatte heute mal wieder einen netten Brief von der Arge im Kasten.
Mein Mann hat 2005 eine Steuerrückzahlung (von 2004) bekommen und da ich das etwas verspätet erst jetzt abgegeben habe, kam prompt die Aufforderung das Geld zurück zu zahlen.
Ich habe hier gelesen, das die Rückerstattung kein Einkommen ist, es aber noch kein gerichtliches Urteil gibt. Hat sich das schon geändert? Muss ich das Geld wirklich zurück zahlen? Das wären immerhin 666 €.
StephanK
16.05.2006, 17:11
Es gibt eine Gerichtsentscheidung dazu, die auch hier im Forum (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=67517) dokumentiert ist. Ich kann aber nicht sagen, ob sie Bestand hatte oder womöglich vom Landessozialgericht aufgehoben wurde.
Die dort vertretene Argumentation ist jedenfalls gut, gilt aber nur, wenn das Arbeitseinkommen, auf das zu viel Steuer gezahlt worden war, vor dem Alg II-Bezug gezahlt wurde und das "Vermögen, von dem man nichts wusste" in dieser Zeit aufgebaut wurde. Das war hier aber offenbar der Fall.
Das meinte ich vorhin. Hab jetzt nochmal im Netz weiter gesucht. Das Sozialgericht Leipzig hat wohl ein Urteil gefällt. Steuerrückzahlungen gelten als Einkommen und dürfen aber nicht mehr sofort verrechnet werden, sondern auf bis zu 12 Monate verteilt.
Ist das doch bekl.... Wie ist das eigendlich, wenn ich das Geld genommen habe um Schulden zu bezahlen??? Interessiert das auch keinen?
Wenn man seine Schulden bezahlt hat ist man selber schuld und muss sehen wie es weiter geht :? Habe ich heute erfahren da ich einen Grossteil meiner Abfindung z.B. davon bezahlt habe...
Lieben Gruss Mona
Selber Schuld.....auch nett.
Ob die ARGE auch die Inkassobüros bezahlt, von denen man irgendwann Post bekommt wenn man Rechnungen nicht bezahlt?
Ich habe grade noch einen Widerspruch zu laufen, da soll ich über 800,- € zurück zahlen, weil sich das Amt verrechnet hat. Kommen jetzt die 666 ,- € noch dazu, kann ich mich echt von der Brücke stürzen. Dann kann ich nicht mal meine Miete bezahlen und meine Kids müssen Brotkanten essen. Mein Mann ist kurz vor der Explosion, es waren schließlich seine Steuern.....
Die Ägypter
16.05.2006, 20:33
Mein Mann ist kurz vor der Explosion, es waren schließlich seine Steuern.....
Stop... nicht falsch verstehen - aber ihr seid ein Ehepaar - eigentlich gibt es da nicht "meins und deins" sondern unser... Das er sich ärgert, ist verständlich - aber du bist auch deswegen im ALG II-Bezug (mit diesen Anrechnungsregeln) weil dein Mann zuwenig verdient um dich und die Familie zu unterhalten.
Deswegen bloß kein mieses Gefühl oder so (auch wenn das jetzt nur indirekt mit deinem Thema zu tun hat...) Es gehen soviele Beziehungen den Bach runter gerade im Zuge der schwierigen (da finanziell knappen) Zeiten = da sollte man unbedingt zusammenhalten....
Was die Steuererstattung angeht... ihr hättet sie im Vorfeld an einen Dritten abtreten können (Schuldentilgung über Abtretungserklärung gegenüber dem FA), aber jetzt ist es dazu zu spät....
Jetzt musst du nur noch darauf achten, dass sie den Zufluss fair verteilen.
Steuererstattung…… im Vorfeld an einen Dritten abtreten… (Schuldentilgung über Abtretungserklärung gegenüber dem FA),....
Das geht? Auch an die Bank oder Privatperson? Wie? Auch wenn die Arge vorher angekündigt hat sie heimst sich das Geld ein?
Die Ägypter
16.05.2006, 22:37
Das wäre dann grenzwertig, weil es auch darauf ankommt, wer seinen "Anspruch" zuerst geltend macht, jedenfalls nach meinem Rechtsverständnis.
Wenn die ArGe keine Anforderung an Steuererklärung stellt (und viele tun das ja nicht) und ich habe eine Belastung, sprich Schulden aus meiner Arbeitnehmerphase (in der ich das Zuviel an Steuern ja auch "vorbezahlt" habe = also eigentlich Vermögen und kein Einkommen!) warum sollte ich dann nicht meinen Anspruch aus einer etwaigen Steuererklärung abtreten dürfen um meine Verpflichtungen zu erfüllen?
Dazu kommt der Aspekt - das Einkommen häufig über Kontoauszüge ermittelt wird - hier gibt es aber kein "Einkommen", weil das Finanzamt im Zuge der Abtretung gleich an jemand anderen überweist.
Mir ist zwar klar, dass Schulden nicht berücksichtigt werden, das ändert ja aber nichts an meiner Pflicht, diese zu begleichen - und... wenn die ArGe mich nicht ausdrücklich auffordert eine Steuererklärung zu machen, könnte ich es auch genauso gut lassen - hätte dann eben keine verwertbare Erstattung. Ist also gehupft wie gesprungen.
Und ich denke auch - wenn ein Darlehensvertrag vorliegt, der genau diese Abtretung einer Steuererstattung beinhaltet - dann liegt dieser Anspruch früher vor, als ggf. der Anspruch der ArGe auf- oder anzurechnen. Denn ich muss als Privatperson auch meiner vertraglichen Verpflichtung nachkommen, da entbindet mich auch der Bezug von ALG II nicht!
Vielleicht äußert sich ja Stephan zu meiner Theorie....
Wie ist das eigendlich, mir steht doch ein bestimmter Betrag im Monat zum leben zu.
Wenn das AA mir jetzt monatl. sagen wir mal 50 € kürzt und dann auch noch mein Widerspruch (siehe oben) abgelehnt wird, so das ich noch mehr zurück zahlen muss......also dann 100 € oder mehr im Monat fehlen. Dann kann ich nicht mal mehr meine Miete bezahlen. Wie ist das denn dann? Ich meine da sind ja noch andere Verpflichtungen und die Kinder wollen auch was zu essen haben. Die Versicherung interessiert sich auch nicht dafür, das ich kein Geld mehr habe um die Beiträge zu zahlen, die schickt dann das Inkassounternehmen.
Was ich meine ist, gibt es einen Betrag der nicht unterschritten werden darf?
StephanK
17.05.2006, 09:53
@nefertari1968:Dazu kommt der Aspekt - das Einkommen häufig über Kontoauszüge ermittelt wird - hier gibt es aber kein "Einkommen", weil das Finanzamt im Zuge der Abtretung gleich an jemand anderen überweist.Ich bin mir unsicher! :? Vergleichbare Situationen gibt es bei Unterhaltsverpflichtungen für Kinder: Arbeitseinkommen bleibt nur dann außer Berechnung, wenn es gleich vom Lohn weggepfändet wird, also - und das dürfte das Entscheidende sein - wenn die Situation so ist, dass man selbst auf dem Geld nicht mehr "die Hand drauf" hat. Die Abtretung einer Forderung an einen Dritten ist aber ein freiwilliger Akt. Ich weiss, in Wirklichkeit ist es mit der Freiwilligkeit nicht weit her, und das ist eine juristische Unterscheidung, die kaum verständlich ist. Aber rein theoretisch könnte man ja die Schulden Schulden sein lassen und den Betrag für den Lebensunterhalt verwenden - und auf dieser wenn auch nur theoretischen Möglichkeit baut die Anrechnung als Einkommen auf.
Rein praktisch gedacht wäre es also besser, dem Gläubiger zu sagen: So kommst Du nie an Dein Geld. Erwirke einen Mahn- und dann einen Vollstreckungsbescheid und lasse pfänden - nur so geht das. Es ist eigentlich irrsinnig, das tun und die Gerichtskosten dafür zahlen zu müssen, obwohl man selbst zur freiwilligen Zahlung bereit wäre - aber das SGB II zwingt einen zu solchem Humbug :-(
Was ich meine ist, gibt es einen Betrag der nicht unterschritten werden darf?Dieser Betrag ist das Alg II-Niveau, denn das ist ja (nach Ansicht des Gesetzgebers) das Existenzminimum. Darunter geht nix mehr. Weil man trotzdem die Leute nicht verhungern lassen darf, gibt's dann - z.B. wenn das Alg II wegen Sanktionen stark gekürzt wird - statt Bargeld Lebensmittelgutscheine oder andere Sachleistungen. Die Miete bleibt bei solchen Sanktionen (außer in den ganz krassen Fällen) aber außen vor, weil man keine Obdachlosigkeit produzieren will - die kommt den Staat nämlich noch teurer. :shock:
Dieser Betrag ist das Alg II-Niveau, denn das ist ja (nach Ansicht des Gesetzgebers) das Existenzminimum. Darunter geht nix mehr. Weil man trotzdem die Leute nicht verhungern lassen darf, gibt's dann - z.B. wenn das Alg II wegen Sanktionen stark gekürzt wird - statt Bargeld Lebensmittelgutscheine oder andere Sachleistungen. Die Miete bleibt bei solchen Sanktionen (außer in den ganz krassen Fällen) aber außen vor, weil man keine Obdachlosigkeit produzieren will - die kommt den Staat nämlich noch teurer. :shock:
Versteh ich jetzt nicht ganz. Ich bekomme 295 € zum leben und fast die ganze Miete von der ARGE. Wenn die mir jetzt also 100,- € kürzen und ich dadurch echt Probleme bekomme laufende Kosten zu zahlen (Einschulung steht auch noch an), muss ich Lebensmittelmarken beantragen?
Betroffener
17.05.2006, 10:50
Im Prinzip ja,
Sanktionen und vergleichbares bei Pfändungen sollen ja die Kinder und Partner eigentlich nicht belasten - was in der Praxis aber nicht machbar ist.
Anmerkung: Eigentlich hatte ich im Hinterkopf, dass die Pfändungsgrenze deutlich oberhalb der üblichen ALG II Regelsätze + KdU liegt - nämlich bei irgendwas zwischen 900 bis 1000 Euronen - sodaß im Ergebnis eigentlich bei einem ALG II Empfänger typischerweise nichts zu holen ist.
Natürlich will in der Realität kaum jemand mit den Titeln die Wände tapezieren - aber vielleicht gibt der Stephan hierzu noch mal ein eindeutiges Statement ab.
StephanK
17.05.2006, 10:51
Das mit den Lebensmittelgutscheinen bezog sich in erster Linie auf Fälle, in denen das Alg II als Sanktion gekürzt wird. In Fällen wie Deinem wird es eher so gehandhabt, dass man die Einnahme rechnerisch auf einen Zeitraum so verteilt, dass noch ein Rest-Alg II über bleibt, Du also nicht komplett aus dem Leistungsbezug und der daran hängenden Krankenversicherung rausfällst.
Also man kann z.B. Deine 666 € auf drei Monate verteilen, so dass jeden Monat 222 € anzurechnen sind und Dir noch 73 € + Miete bleiben.
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