Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : wohneigentum und hartz 4?
dididino
03.06.2005, 20:38
hallo ihr.
folgendes problem:
mein mann und ich trennen uns. die wohnung in der wir wohnen gehört meinem mann. allerdings darf er sie nicht verkaufen, da das haus in dem die wohnung ist seinen eltern gehört.
darf mein mann trotzdem alg 2 beantragen?
außerdem möchte er sein geschäft gerne aufgeben oder nur noch als nebengewerbe führen. das es sich garnicht bstenfalls selber trägt.
er hat aber nun kein einkommen oder ähnliches. bekommt er dann trotzdem alg2?
danke für eure antworten.
lg dididino
Betroffener
03.06.2005, 22:10
:welcome: dididino,
heute scheint der Tag der 1000 Ermessensfragen zu sein :D
Ich empfehle zuerst mal das Studium der Beiträge und Antworten von "melinz". Die hat ein ähnliches Problem wie ihr.
ALG II zu bekommen ist nicht das Problem, wenn kein Einkommen da ist und die berühmten 3 Stunden gearbeitet werden kann.
Die Frage, die sich stellt ist folgende:
(1)Wenn Dein Mann in der Wohnung wohnen bleibt - auch wenn diese viel zu groß ist - ist diese nicht als Vermögen verwertbar.
(2)Zieht er dort auch aus, wäre die Wohnung als Vermögen verwertbar, aber aus den angegeben Gründen doch wieder nicht.
Geht es hier ggf. auch noch um die Befriedigung von Unterhaltsansprüchen, aus dem Besitz der Wohnung ?
Da verwertbares Vermögen vorhanden ist, aber nicht verwertet werden kann, könnte (nicht muß) bei (2) das Amt auf die Idee kommen, den ALG II Anspruch auf Darlehensbasis auszuzahlen und zu versuchen, die Wohnung zu beleihen. Hier könnte weiterhin passieren, daß auf der Darlehensbasis die Krankenversicherung nicht übernommen wird.
Ich kenne allerdings den gesetzlich nötigen Hintergrund nicht.
Vielleicht kann der Stephan hier noch nachhelfen.
Ich hoffe, das reicht erst Mal für den Einstieg.
StephanK
03.06.2005, 23:44
Wie der Betroffene schon ganz richtig geschrieben hat, hängt es davon ab, ob die Wohnung "verwertbares" Vermögen ist und deswegen verkauft werden muss, damit er von dem Verkaufserlös erst mal eine Weile leben kann.
Da fangen aber nicht die Ermessensfragen, sondern die Unklarheiten an: was heisst, er "darf" sie nicht verkaufen? Weil er sich's mit den Eltern nicht verderben will, oder gibt es einen Grundbucheintrag, der ihm das verbietet? Im letzteren Fall wäre die Wohnung nicht verwertbar, weil sie einfach nicht verkauft werden kann. Der Betroffene hat schon darauf hingewiesen, dass dann eventuell eine Zahlung von ALG II als Darlehen in Frage kommen würde. Diese Fragen mit Bezug auf die Wohnung werden wir hier aber nicht mit der nötigen Ausführlichkeit behandeln können, und es sieht so aus, als ob sie auch nicht direkt mit der Situation "Arbeitslosigkeit" im Zusammenhang stünden. Dafür solltet Ihr dann schon den Rat eines Anwalts oder Notars einholen.
ALG II kann sozusagen jeder bekommen, der arbeitsfähig ist - auch aus einer aufgegebenen Selbständigkeit heraus. Wenn er das Geschäft noch nebenher weiterführt, wird ihm allerdings jeder Cent, den es abwirft, vom ALG II abgezogen.
traumprinz900
11.03.2008, 10:32
Hallo ich hab da nochmal eine Frage, wird eigentlich bei H4 irgendwas in der Rente eingezahlt?
vielen dank
VIERZEHNNOTHELFER
11.03.2008, 10:36
ja, es werden Rentenbeiträge geleistet.
Laut pr-sozial 21. Februar
2,19 monatliche Rente für ein Jahr Erwerbslosigkeit
StephanK
11.03.2008, 10:50
Hallo ich hab da nochmal eine Frage, wird eigentlich bei H4 irgendwas in der Rente eingezahlt?Einfach mal in die Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_rente) schauen!
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