Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Recht auf Urlaub?
Hallo zusammen,
ich hatte meinen Urlaub(2 Wochen) im September diesen Jahres bereits im Februar gebucht und angezahlt.
Da ich nicht mit einer Kündigung gerechnet habe und mir am 28.04.06 die Kündigung überreicht wurde, möchte ich gern wissen, ob ich diesen Urlaub event. beantragen kann.
(Offiziell bin ich ab 01.06.05 arbeitslos, weil ich noch restliche Urlaubstage abfeiern muß und diese hat mir mein Chef in die Kündigungsfrist gelegt.)
Ich habe jetzt, Freitag 19.05.06 meinen ersten Termin beim Arbeitsvermittler. Könnte ich ihn gleich darauf ansprechen? :sad:
Wenn ich einen Antrag stellen könnte, wann müsste ich diesen spätestens einreichen?
Wäre dankbarfür jede Info .
Vielen Dank im Vorraus von Lolle :D
Ich wäre dankbar für jede Info.
Die Ägypter
16.05.2006, 23:36
Hallo...
auf alle Fälle würde ich neben einem Gespräch mit deinem Arbeitsberater zusätzlich noch einen schriftlichen Antrag stellen - in dem du genau begründest, warum du nicht von der Reise zurücktreten kannst.
Wichtig ist der Zeitpunkt der Buchung (Beleg ranschaffen)... und lass dir vom Reisebüro ebenfalls schriftlich bestätigen, was ein Storno kostet - und das reichst du in Kopie mit dem schriftlichen Antrag ein....
Mach das möglichst so, dass du einen Nachweis bekommst... du bist zwar im ALG I-Bezug - aber... auch dein SB hat viele Kunden zu betreuen und was mündlich bequatscht wird, hat halt keine Beweiskraft, wenn es hart auf hart kommt und wechseln die Zuständigkeiten, kann ein anderer Berater oft auch nicht nachvollziehen, was Fakt ist.
StephanK
16.05.2006, 23:48
Ich gieße nur ungern Wasser in den Wein, aber ich fürchte, dass es schlecht aussieht, denn In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit soll die Arbeitsagentur die Zustimmung [zu einem Urlaub] nur in begründeten Ausnahmefällen erteilen. Die Zustimmung darf jeweils nur erteilt werden, wenn durch die Zeit der Abwesenheit die berufliche Eingliederung nicht beeinträchtigt wird. (§ 3 Abs. 1 Satz 2 der Erreichbarkeitsanordnung)Die Sache mit den ersten drei Monaten hängt damit zusammen, dass gerade in der ersten Zeit der Arbeitslosigkeit besonders intensive Vermittlungsbemühungen von beiden Seite (Bundesagentur wie dem Arbeitslosen selbst) entfaltet werden sollen, denn die Chancen sind eben um so größer, je kürzer die Unterbrechung "im Trott" ist.
Ein "begründeter Ausnahmefall" könnte darin liegen, wenn Du durch eine Stornierung der Buchung größere Verluste hättest. Auf das in diesem Zusammenhang notwendige hat nefertari1968 schon hingewiesen.
Danke erstmal für die Antworten!
Offiziell bin ich erst ab 01.06.06 arbeitslos, und der Urlaub wäre vom 12.09. - 23.09.06. Das liegt doch nicht in den ersten 3 Monaten? :sad:
Nochmal Frage an Kristin:
Sollte ich den schriftlichen Antrag gleich zum Gespräch mitbringen?
Oder sollte ich ihn erst nur fragen und den schriftlichen Antrag nachreichen? An wen müsste ich ihn schicken?
Was könnte man denn vielleicht als "Begründung" im Antrag angeben?
Die Ägypter
17.05.2006, 00:04
Danke erstmal für die Antworten!
Offiziell bin ich erst ab 01.06.06 arbeitslos, und der Urlaub wäre vom 12.09. - 23.09.06. Das liegt doch nicht in den ersten 3 Monaten? :sad:
Nein...
Aber sag mal - offiziell arbeitslos... hast du dich sofort nach Kündigungseingang arbeitssuchend gemeldet?
Ja habe ich. Das muß man doch sofort, wenn man eine Kündigung erhält. Es steht auch in meiner Kündigung drin, dass er mir zum 01.06.06 gekündigt hat.
Die Ägypter
17.05.2006, 00:44
Puh.... *aufatmen*
ok - dann kann dir keine Sperrzeit blühen!
Deinen Urlaubsantrag - so wie beschrieben - richtest du an den für dich zuständigen SB/Arbeitsberater. Wenn du den Antrag nach dem Gespräch schicken willst, mach es möglichst per Einschreiben/Rückschein. Lass dich durch das vorweg erfolgte mündliche Gespräch nicht davon abhalten, es schriftlich zu beantragen...
Hallo,
wollte mich nochmal für deine Ratschläge bedanken! :D
Grüße von Lolle
also nen Anspruch auf "Urlaub" gibt es ja nicht. Aber du kannst bis zu 21 Kalendertage im jahr (also inkl. Samstag, Sonntag und Feiertage) ortsabwesend sein, wenn du das vorher mitgeteilt hast.
Am besten ist es eine schriftliche Mitteilung abzugeben, aber auch telefonisch reicht aus.
Grundsätzlich heißt es, dass es in den ersten 3 Monaten nicht geht, aber bei Vorliegen eines wichtigen Grundes schon. und das ist nun mal der im Voraus gebuchte Urlaub.
Ich hoff eich konnte dir helfen!
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