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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wird Abfindung dem ALG1 angerechnet?


fehlgekauft
19.10.2007, 11:54
Hallo.
Ich habe folgendes Problem.
Ich wurde betr.bedingt mitAbfindung fristgerecht gekündigt.
Habe gleich wieder Job gefunden, wo ich jedoch während der Probezeit
ohne Grund gekündigt worden bin.
Eine Sperre dürfte nicht anfallen, da ich ja den Job zuvor fristgerecht gekündigt worden bin.
Und dass ich während der Probezeit ohne Grund gekündigt worden bin
(bei unbefristeten Vertrag), dafür kann ich nichts.
Wenn ich jetzt in ALG1 falle, zieht das Amt meine Abfindung ein???
Oder erst, wenn ich in Hartz 4 falle?

Und wenn Herr Hartz anklopft, zählt dann wirklich noch die Abfindung?
Ich könnte ja innerhalb der Zeit bis zum Hartz4 das Geld verprasst haben!

Wie regelt sich das so ungefähr???

Danke
anja

StephanK
19.10.2007, 14:09
Wenn ich jetzt in ALG1 falle, zieht das Amt meine Abfindung ein???Keine Sorge, das wird nicht stattfinden, weil das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt wurde. Deswegen ruht Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht, d.h. er wird nicht hinausgeschoben, bis Du die Abfindung verbraucht hast.

Oder erst, wenn ich in Hartz 4 falle?Nein. Jedenfalls kann sie nicht als Einkommen angerechnet werden. Wenn es sich um einen großen Betrag handelt und Du ihn sparst könnte es allerdings sein, dass Du damit die Vermögensfreibeträge überschreitest.

Ich könnte ja innerhalb der Zeit bis zum Hartz4 das Geld verprasst haben!Könntest Du... :wink: Wenn Du damit rechnest, länger arbeitslos zu sein und das Thema "Hartz IV" tatsächlich am Horizont ist, wäre es freilich vernünftiger, Dir Gedanken über eine Form der Geldanlage zu machen, die beim Alg II nicht als Vermögen angerechnet wird, z.B. eine sog. Riester-Rente.