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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperrzeit und freiberuflich tätig?


nuschka
19.10.2007, 18:28
Hallo zusammen....
ich bins mal wieder...:-)

Vielleicht kann mir jemand etwas zu diesem Thema sagen...???

Ich habe vor, meinen Job selber zu kündigen und mich selbstständig zu machen,im Fitness und Wellnessbereich.
Da mir dann eine Sperrzeit von 12 Wochen, im allerschlimmsten Fall, nicht erspart bleiben wird und ich keine finanziellen Rücklagen habe ist meine Frage nun folgende...

Kann man in dieser Zeit freiberuflich tätig sein??
In meinem Fall würde ich als Trainerin verschiedene Fitnesskurse anbieten wollen...ich würde auch nicht mehr als 15 Std die Woche arbeiten.
Wobei das ja wiederum auch später eine meiner Tätigkeiten als Selbstständige wäre...

Dann hätte ich noch eine Frage...
Gibt es in der Zeit (12 Wochen) irgendwelche Zuschüsse oder Unterstützung von den Ämtern??Was müsste ich da tun???
Da ich leider nicht von Luft und Liebe leben kann....:engel:

P.s.Habe über 20Jahre in die Kassen eingezahlt...!!!

Vielen Dank schonmal im voraus
bis dahin
Nuschka

StephanK
20.10.2007, 10:44
Hallo Nuschka,
ja, das kannst Du.
Als zusätzliche Unterstützung kannst Du Alg II für diesen Zeitraum beantragen. Allerdings wird das Alg II wegen der Sperrzeit um 30 % abgesenkt, beträgt also nur € 243 plus Miete, soweit diese angemessen ist.
Auch wenn es nur für drei Monate ist musst Du den kompletten Antrag ausfüllen; zuständig ist die ARGE, nicht die Arbeitsagentur.

nuschka
20.10.2007, 11:37
Hallo Stephank....
vielen Dank...:-)

kannst Du mir vielleicht auch noch sagen, ob das was ich in dieser Zeit, freiberuflich verdienen würde mir in irgendeiner Form auf irgendwelche ggf.späteren Zuschüße oder Leistungen angerrechnet bzw.abgezogen würde?


ARGE ist....????...sorry...ich bin mit der Materie leider nicht so vertraut..:oops:

StephanK
20.10.2007, 14:39
kannst Du mir vielleicht auch noch sagen, ob das was ich in dieser Zeit, freiberuflich verdienen würde mir in irgendeiner Form auf irgendwelche ggf.späteren Zuschüße oder Leistungen angerrechnet bzw. abgezogen würde?Auf das Arbeitslosengeld I bezogen: Soweit das Arbeitsentgelt abzüglich der Werbungskosten und der Steuern € 165 übersteigt, wird es auf das Alg I angerechnet.
So lange Du ersatzweise Alg II beziehst, werden 80 % des Betrages angerechnet, der höher als € 100 liegt.

ARGE ist....????Das bedeutet ARbeitsGEmeinschaft von Arbeitsagentur und Stadt und ist ein Extra-"Verein", der die Alg II-Bezieher verwaltet und betreut. Die Adresse findest Du hier (http://www.arbeitsagentur.de/nn_10522/Partner/RD-NRW/Duesseldorf/33702-ARGE-Duesseldorf.html), die Antragsformulare gibt's hier (http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zentral/Formulare/Buerger/Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.html) als PDF-Dateien.
Alg II wird immer erst ab Antragstellung gezahlt. Deswegen wäre es für Dich wichtig, dass Du von der Arbeitsagentur relativ schnell einen Bescheid über die Sperrzeit bekommst, denn diesen brauchst Du als Nachweis für die ARGE nebst diversen anderen Nachweisen. Wenn Du über Ersparnisse verfügst, die über dem Freibetrag (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_vermoegensanrechnung) liegen, wird es allerdings kein Alg II geben und Du musst die Sperrzeit über vom Gesparten leben. Schau Dir deswegen mal vorher Deine Konten an, ob nicht ein Alg II-Antrag vielleicht sowieso vergebliche Liebsmüh' wäre.

nuschka
20.10.2007, 18:27
Auf das Arbeitslosengeld I bezogen: Soweit das Arbeitsentgelt abzüglich der Werbungskosten und der Steuern € 165 übersteigt, wird es auf das Alg I angerechnet.
So lange Du ersatzweise Alg II beziehst, werden 80 % des Betrages angerechnet, der höher als € 100 liegt.

Was heißt das???....sorry...:oops:
Heißt daß, das ich bei ALG II nur 100 Euro dazuverdienen darf...???
also.... bei einem Zusatzverdienst von beispielsweise 150 Euro,würden von den 50Euro 80% auf das ALG II angerrechnet...???


Das bedeutet ARbeitsGEmeinschaft von Arbeitsagentur und Stadt und ist ein Extra-"Verein", der die Alg II-Bezieher verwaltet und betreut. Die Adresse findest Du hier (http://www.arbeitsagentur.de/nn_10522/Partner/RD-NRW/Duesseldorf/33702-ARGE-Duesseldorf.html), die Antragsformulare gibt's hier (http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zentral/Formulare/Buerger/Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.html) als PDF-Dateien.
Alg II wird immer erst ab Antragstellung gezahlt. Deswegen wäre es für Dich wichtig, dass Du von der Arbeitsagentur relativ schnell einen Bescheid über die Sperrzeit bekommst, denn diesen brauchst Du als Nachweis für die ARGE nebst diversen anderen Nachweisen. Wenn Du über Ersparnisse verfügst, die über dem Freibetrag (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_vermoegensanrechnung) liegen, wird es allerdings kein Alg II geben und Du musst die Sperrzeit über vom Gesparten leben. Schau Dir deswegen mal vorher Deine Konten an, ob nicht ein Alg II-Antrag vielleicht sowieso vergebliche Liebsmüh' wäre.

Danke für Deine Bemühungen
und
Zu meinem Konto ------:hairsup:------ denke da brauche ich vorher nicht nochmal draufschauen...