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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zeitarbeit


goldmanjace
20.10.2007, 14:07
Hallo Gemeinde,

Wie ist das jetzt mit der Zeitarbeit und dem Arbeitsamt? Muss man sich da vorstellen und muss man die Arbeitsstelle annehmen? Der SB hat da was gegen mich und bombadiert mich mit Zeitarbeitsfirmen momentan. Ich werde eh den SB wechseln und eine DAB einreichen. Nur was ist mit den Stellen über die Zeitarbeit? Wie ist das jetzt geregelt? Früher musste man so etwas nicht annehmen, wie ist das jetzt?

Codeman
20.10.2007, 14:49
Kommt drauf an ob die dir angebotenen stellen mit rechtsfolgenbelehrung sind oder nicht.

Also was is nu ? Mit oder Ohne ?

MfG
Codeman

goldmanjace
20.10.2007, 14:54
tja so wie ich das sehe sind die "mit". Nur hatte der SB bereits meine Persönliche Daten an mindestens eine der ZAF gegeben. Das verstosst doch gegen den Datenschutz oder nicht?? Denn die haben mich bereits angeschreiben und im schrieb gesagt das sie die daten von ihm haben.

Das reicht wohl auch um den SB wechseln zu düfen oder?

Codeman
20.10.2007, 15:01
Das kann ich nicht beurteilen ob das reicht.Allerdings musst du dich jetzt dort bei den Zeitarbeitsfirmen bewerben,weil die rechtsfolgenbelehrung dabei ist,ansonsten riskierst du eine Sperrzeit.

MfG
Codeman

goldmanjace
20.10.2007, 19:54
Ich habe keine interesse an Zeitarbeit. Habe schon serh oft mit den zu tun gehabt! Ich war dort selber disponent! Dazu brauche ich nicht die AFA um ne stelle bei der Zeitarbeit zu bekommen! Das kann ich auch ohne diese Jungs!


Das kann ich nicht beurteilen ob das reicht.Allerdings musst du dich jetzt dort bei den Zeitarbeitsfirmen bewerben,weil die rechtsfolgenbelehrung dabei ist,ansonsten riskierst du eine Sperrzeit.

MfG
Codeman

StephanK
20.10.2007, 21:46
Nur hatte der SB bereits meine Persönliche Daten an mindestens eine der ZAF gegeben. Das verstosst doch gegen den Datenschutz oder nicht??Aufgabe der Arbeitsagentur ist die Arbeitsvermittlung. Wenn sie also Arbeitsplatzanbieter und Arbeitsplatzsucher in Kontakt bringen will, muss sie dazu logischerweise Daten weitergeben und ist dazu auch ausdrücklich durch das Gesetz ermächtigt (§ 394 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__394.html)). "Persönliche" Daten dürfen im übrigen nur so weit weitergegeben werden, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist; über Daten, die nichts mit der Arbeitsvermittlung zu tun haben, verfügt die Arbeitsagentur aber in der Regel auch gar nicht.

restart
21.10.2007, 14:40
Hallo goldmanjace,

Ich habe keine interesse an Zeitarbeit. Diese Aussage ist leider schon eine Sperrzeit wert, die man dann beliebig ausweiten kann bis zur Totalsperre.

Ich war dort selber disponent!
Das ist der Grund warum du mit den Angeboten überhäuft wirst. Für deine SB ist dies die Arbeit die du kannst, bist sozusagen vom Fach.

Bewerben musst du dich in jedem Fall, ich würde dabei die günstigste Variante wählen. Entweder per E-Mail oder Bewebungsschreiben und Lebenslauf in einen einfachen Brief (55 Cent). So eine Bewerbungsaktion ist ein langer Weg auf dem viel passiert. Du selbst solltest am besten die Ausschlusskriterien kennen. Wichtig ist nur das du nie den Eindruck erweckst nicht zu wollen. Der AG ist nämlich aufgefordert an die ARGE zurückmelden, warum er dich nicht einstellt.

goldmanjace
21.10.2007, 19:52
Momentmal. Ich habe am selben Tag den Vermittlungsvorschlag und ein Schreiben von der Zeitarbeit bekommen. Also hat er mich schon dort beworben!

Aufgabe der Arbeitsagentur ist die Arbeitsvermittlung. Wenn sie also Arbeitsplatzanbieter und Arbeitsplatzsucher in Kontakt bringen will, muss sie dazu logischerweise Daten weitergeben und ist dazu auch ausdrücklich durch das Gesetz ermächtigt (§ 394 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__394.html)). "Persönliche" Daten dürfen im übrigen nur so weit weitergegeben werden, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist; über Daten, die nichts mit der Arbeitsvermittlung zu tun haben, verfügt die Arbeitsagentur aber in der Regel auch gar nicht.

goldmanjace
21.10.2007, 19:55
Wenn jemand als Disponent bei der ZA arbeitet ist es nicht das selbe als ein Leiharbeiter für die ZA zu arbeiten. Was will der zurückmelden? Das ich nicht geeignet bin? Das ich nicht für 5 Euro arbeite? Das ich keine Schichtarbeit machen kann weil ein Grünen Star habe??


Hallo Codeman,

Diese Aussage ist leider schon eine Sperrzeit wert, die man dann beliebig ausweiten kann bis zur Totalsperre.


Das ist der Grund warum du mit den Angeboten überhäuft wirst. Für deine SB ist dies die Arbeit die du kannst, bist sozusagen vom Fach.

Bewerben musst du dich in jedem Fall, ich würde dabei die günstigste Variante wählen. Entweder per E-Mail oder Bewebungsschreiben und Lebenslauf in einen einfachen Brief (55 Cent). So eine Bewerbungsaktion ist ein langer Weg auf dem viel passiert. Du selbst solltest am besten die Ausschlusskriterien kennen. Wichtig ist nur das du nie den Eindruck erweckst nicht zu wollen. Der AG ist nämlich aufgefordert an die ARGE zurückmelden, warum er dich nicht einstellt.

restart
21.10.2007, 23:47
Wenn jemand als Disponent bei der ZA arbeitet ist es nicht das selbe als ein Leiharbeiter für die ZA zu arbeiten. Ehrlich gesagt befürchte ich, das viele SB da keinen Unterscheid machen.

Was will der zurückmelden? Das ich nicht geeignet bin? ... Das ich keine Schichtarbeit machen kann weil ein Grünen Star habe??
Die beiden Gründe sind harmlos.

Das ich nicht für 5 Euro arbeite?
Das hängt von der Zumutbarkeit ab. Je länger du arbeitslos bist, um so mehr Einbußen zu deinem bisherigen Gehalt musst du hinnehmen.