Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohne in der Wohnung meiner Oma im Elternhaus
Baerchen30h
04.06.2005, 23:05
Hallo
Ich habe eine Frage ich wohne in der Wohnung meiner Oma die im Elterlichen Haus ist (80 cm²),Und wohne alleine.Die Wohnung gilt ja als Eigentumswohnung also ich darf ein Wohnraum haben von 120cm² nach dem Hartz Gesetzt.Ich kenn mich da nicht so aus und habe Angst das ich raus muss und hab angst das ich raus muss,bekomme erst ab Dezember ALG2.Und was bekommt man an Geld????
Gruss
Baerchen30h
Betroffener
05.06.2005, 01:17
:welcome: Bärchen30h,
ich verstehe zwar nicht wie das Haus Deiner Eltern 80 m² haben kann und die Wohnung Deiner Oma darin 120 m² oder umgekehrt.
Ich gehe davon aus, dass Du dort nur zur Miete wohnst, aber keine Eigentumsanteile hast.
Wichtig ist vordergründig nicht die Größe der Wohnung, sondern die Höhe der Miete bezogen auf die Anzahl der Personen.
Zur Höhe der ortsüblichen Miete, Nebenkosten und Heizkosten, die für einen ALG II Bezieher als "angemessen"
betrachtet werden für 1 Person musst Du Dich für Deine Region bzw. Deinen Ort im Rathaus erkundigen.
Die geben entweder direkt Auskunft oder aber benennen Dir jemanden, der weiterhilft.
Wenn Du jetzt ALG I beziehst, erhältst Du:
die Grundsicherung für Arbeitssuchende (345 € (West)
Übergangsgeld von ALG I zu ALG II für max. 2 Jahre
(abgestuft 1. Jahr max. 160 €, 2. Jahr max. 70 €,
was aus der Differenz von ALG I + ggf. Wohngeld
zu ALG II + KdU abzgl. 30 % errechnet wird)
Kosten der Unterkunft + Heizkosten (KdU) für 1 Person
(Werte je nach Region unterschiedlich. Im Rathaus erfragen)
Sofern Einkommen und/oder verwertbares Vermögen ausserhalb
der Grenzen besteht, wird das auf die ALG II Zahlung angerechnet,
Vermögen oberhalb der Grenzen muß vor einem Leistungsanspruch verbraucht werden
Weitere Informationen findest Du hier gebündelt:
ALN Tipps: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Tipps (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php) - ALN Linksammlung: Linksammlung (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=3483#3483)
Hier noch zur Einstimmung die Aufgliederung des ALG II Regelsatzes:
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/images/mod/Regelsatzschluessel.gif
Auch solltest Du rechtzeitig damit beginnen, Dich mit den recht umständlichen Anträgen auseinander setzen - zum Beispiel jetzt.
Melde Dich mal wieder, wie es gelaufen ist.
Baerchen30h
05.06.2005, 10:23
Sorry,also das Haus gehört meinen Eltern wo damals mein Oma und Opa eine Wohnung im 1 Stock hatten.Meine Oma ist vor 6 jahren verstorben sozusagen hab ich die Wohnung geerbt/bekommen.Die Wohnung befindet sich im 1 Stockwerk,ich bezahle meinen Strom,GZ,und Miete selber.Und wie ist es denn eigentlich wenn man einen Handyvetrag hat darf man denn behalten wenn man kein eigenes Telefon hat?.Ich bezahle 200€ Miete
Mfg
Baerchen30h
StephanK
05.06.2005, 11:23
Hallo Bärchen,
so, wie Du es beschreibst, ist es ist noch immer etwas unklar. Du schreibst einerseits, dass Du die früher von Deiner Oma bewohnte Wohnung "geerbt/bekommen" hast. Das liest sich so, als ob das Haus in zwei Eigentumswohnungen aufgeteilt worden wäre und die eine jetzt Dir gehören würde. Andererseits schreibst Du, dass Du Miete zahlst, was nur Sinn ergeben würde, wenn das ganze Haus oder die von Dir bewohnte Wohnung Deinen Eltern gehört. Das solltest Du bitte klären.
Wenn Du für die Miete zahlst, ist es ein ganz normales Mietverhältnis und im Hinblick auf ALG II egal, dass Deine Vermieter gleichzeitig Deine Eltern sind. Ob die im Rahmen des ALG II komplett übernommen wird, hängt davon ab, ob sie "angemessen" ist, und das wiederum hängt von Wohnungsgröße und Mietpreis ab. Dass Dir mit der Wohnungsgröße irgendein Fehler durchgeschlüpft sein muss, hat schon der "Betroffene" geschrieben. Also auch das solltest Du bitte klarstellen.
Und sorry, aber für Fragen zu Handy-Verträgen sind wir hier einfach nicht die richtige Adresse.
Baerchen30h
05.06.2005, 23:20
Also Eltern besitzen ein Haus wo ich mit drin wohne:
Erdgeschoss : Keller
1.Stockwerk : Wohnung
2. Stockwerk: Wohnung
3.Stockwerk : 3 Zimmer
Meine Eltern wohnen im 2 Stockwerk und ich im 1 Stockwerk die Wohnungen sind nicht durch Wände abgetrennt man erreicht durch die Flurtreppe das 2 Stockwerk.Die Wohnung im 1 Stockwerk hat eine Grösse von 80m²,soweit ich weiss nennt man dies eine Eigentumswohnung und muss nicht im Vermögen angegeben werden.Strom,GEZ und Miete zahle ich auch momentan bei Hartz IV muss ich keine mehr zahlen.Ich hoffe das ich es jetzt besser dargestellt habe.
Mfg
Baerchen30h
Betroffener
06.06.2005, 03:11
Bärchen,
nicht wirklich. Wie die Wohnungen abgetrennt sind, interessiert so lange nicht, wie eine abschliessbare Tür den Zugang zu Deinen Räumen verwehrt (jedenfalls wenn mal "Besuch" kommen sollte). Denn üblicherweise ist eine Miet- oder Eigentumswohnung vor direktem Zugang geschützt. Wenn das nicht wirklich eine separate Wohneinheit ist, könnten böswillige auf die Idee kommen, daß Du noch direkt mit Deinen Eltern zusammenlebst und dort die Füße unter den Tisch stellst.
Wie jung bist Du eigentlich ?
Wem gehört die Wohnung, in der Du wohnst?
1. Dir (von der Oma geerbt oder nach dem Tod von den Eltern an Dich überschrieben)
2. Immer noch Deinen Eltern? (Keine "Stille" Überschreibung?)
3. Sonst wem
Bei 2. und 3. wirst Du einen entsprechenden Mietvertrag haben. Wenn nicht, sollte der schleunigst erstellt werden unter Berücksichtigung der Kosten der Unterkunft gemäß Hartz IV.
Bei 1. bleibt es solange nicht verwertbares Vermögen, wie Du selbst drin wohnst.
Von der GEZ kannst Du Dich als ALG II Empfänger befreien lassen für die Zeitdauer des jeweiligen Bescheides.
Wie kommst Du auf die Idee, daß Du bei ALG II keinen Strom und/oder Gas bezahlen brauchst ?
Strom zum Beleuchten und Kochen ist im Regelsatz mit eingerechnet und muß aus diesem Fundus selber bezahlt werden. Strom zur Warmwasseraufbereitung bzw. die Warmwasserkosten werden aus den Heizkosten herausgerechnet und sind ebenfalls aus dem Regelsatz tz begleichen - je nachdem wie das Warmwasser aufbereitet wird.
Irgendwie scheinst Du etwas schräge Vorstellungen zu haben, was Hartz IV und Arbeitslosengeld II wirklich bedeutet - so jedenfalls mein Eindruck.
Baerchen30h
06.06.2005, 10:33
Also die Türen kann man schon schliessen,in der Wohnung wohne ich selber drin.Die Wohnung habe ich nach dem Tod meiner Oma bekommen (was schon von anfang an feststand).Punkt 1 wurde schon beantwortet,und mein Alter ich bin 30 und selber versorge ich mich auch...
Gruss
Baerchen30h
StephanK
06.06.2005, 11:14
Ob es eine "abgeschlossene" Wohnung ist (also nicht mit dem Schlüssel zugesperrt, sondern so "für sich", dass man sie z.B. auch an Fremde vermieten könnte, mit Extra-WC usw.) ist nicht so ganz schnuppe. Denn nur wenn sie in diesem Sinn "abgeschlossen" ist, kann es überhaupt eine Eigentumswohnung sein. Und nur dann kann sie in Deinem Eigentum stehen, während der Rest des Hauses den Eltern gehört. Das solltest Du sogar dann wissen, wenn Dir sonst der ganze Schriftkram sonst irgendwo vorbeigeht, denn dann müsstest Du Dich daran erinnern können, irgendwann mal beim Notar gewesen zu sein, um das klar zu machen.
Wenn das nicht so ist und Du zur Miete wohnst, dann spielt es - wie schon gesagt - keine Rolle, dass die Vermieter Deine Eltern sind.
Der user "Betroffener" hat schon richtig erklärt, dass Ihr dann zum Vorzeigen beim Amt einen schriftlichen Mietvertrag machen solltet. Vorgedruckte Mietvertrags-Formulare gibt's in jedem Bürobedarfs-Geschäft zu kaufen.
Wenn das nicht so ist und Du zur Miete wohnst, dann spielt es - wie schon gesagt - keine Rolle, dass die Vermieter Deine Eltern sind.
Ich bin mal so frei und klinke mich hier mit ein.
In kurzer Zeit werde ich bei meinen Eltern in ihre Eigentumswohnung miteinziehen und dort in einem Zimmer wohnen.
Da ich bereits 27 Jahre alt bin und bisher meinen Lebensunterhalt immer unabhängig von meinen Eltern bestreiten konnte, sehen sie es nicht ein, dass sie für mich nun mitsorgen müssen.
Nur habe ich akute Bedenken, dass ich wenn ich bei ihnen wohne, keinen Mietzuschuss bekomme, obwohl wir einen Mietvertrag aufsetzen wollen.
Dein von mir zitierter Satz liest sich aber anders, oder habe ich etwas falsch verstanden? Irgendwie seh ich mit den Bedarfsgemeinschaften und Wohngemeinschaften nicht durch.:?
zu mir:
-ALGII Empfänger
-bekomme momentan auch einen Mietzuschuss zu einem Zimmer in einer WG
Kernaussage: Volljährige Kinder und ihre Eltern, die in einem Haushalt zusammenleben, sind in jedem Fall eine Bedarfsgemeinschaft, auch wenn sie etwas anderes erklären und wenn der Sohn (ALG II-Antragsteller) angibt, keine Unterstützung von den Eltern zu erhalten.
Wie passt das zusammen?
Ein gemeinsammer Haushalt trifft bei mir dann zu, denn es werden gemeinsam Küche/Bad benutzt. Trotzdem muss ich Miete zahlen und meinen Lebensunterhalt selbst bestreiten. (Pauschalbeträge zu Haushaltsmitteln, Lebensmitteln....)
Betroffener
06.06.2005, 22:04
:welcome: Ronja,
jetzt klinke ich mich hier auch mal mit ein :-)
Der Stephan hat da schon recht. Es ist kein Widerspruch, sondern eine vollkommen andere Situation.
Es kommt auf den alleinigen Hausstand und die abgeschlossene Wohnung an. Wenn es sich um verwandtschaftliche Beziehungen insbesondere um eine Eltern/Kind Beziehung handelt, in der alle die gleiche Wohung teilen, ergibt sich eine vollkommen andere Situation.
Hier geht der Gesetzgeber von einem gemeinsamen wirtschaften und gewährter Unterstützungsleistung aus.
Das wird dazu führen, das der gegenteilige Effekt bewirkt wird, sofern Deine Eltern über Einkommen und/oder Vermögen verfügen.
Du bekommst dann möglicherweise weder ALG II noch KdU - also gar nichts, weil Du nicht bedürftig bist in der Gesamt-Bedarfsgemeinschaft in der Familie. Und Deine Krankenkasse mußt Du auch noch selber bezahlen (bzw. Deine Eltern, denn die Aufnahme in die sogenannte Familienversicherung dürfte in Deinem Alter nicht mehr funktionieren - nehme ich an.
Insofern dürftest Du mit einer kleinen eigenen Wohnung in der Nähe Deiner Eltern (oder einer möblierten kleinen Bude) finanziell immer besser dastehen, als wenn Du bei Deinen Eltern in der Wohnung lebst.
In diesem Fall rechnet das Amt dann mit den Regelsätzen für Erwachsene und dann gibt es plötzlich keinen "Bedarf" mehr für Dich, weil der Verdienst Deiner Eltern z.B. mit 2500 € die Bedarfssätze bei weitem übersteigt.
Alles klar ?
Jep danke für die Antwort, dann also eine eigene Bude.
StephanK
06.06.2005, 23:35
Heute abend geben wir uns "die Klinke in die Hand" und ich klinke mich auch noch mal ein :-)
Zwei verschiedene Ebenen sollten wir schon auseinanderhalten. Bei meiner Antwort auf den Benutzer bärchen ging es darum, herauszukriegen, ob er in einer ihm selbst gehörenden Eigentumswohnung lebt und damit ohne Zweifel einen eigenen Haushalt führt. Die "Abgeschlossenheit", nach der ich in diesem Zusammenhang gefragt habe, ist eine Voraussetzung dafür, dass mehrere Wohnungen in einem Haus Eigentumswohnungen sind. Mit der Frage "zusammenwohnen" oder "Haushaltsgemeinschaft" oder gar "Bedarfsgemeinschaft" hat das aber nur indirekt zu tun.
Das ist schon was anderes als die Sache mit mehreren Bedarfsgemeinschaften innerhalb einer Wohnung, die der Benutzer Betroffener beschrieben hat. Wenn Eltern und erwachsene Kinder in einer Wohnung wohnen, scheint es extrem schwierig, nicht als Bedarfsgemeinschaft eingestuft zu werden, siehe z.B. den hier im Forum bei den Urteilen (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=5242) wiedergegebenen Gerichtsbeschluss.
Sicher, da hast du Recht. Ist nur für jemanden, der sich nicht ständig mit dem Thema auseinandersetzt, schwierig auseinanderzuhalten. Gut das es dafür dieses Forum gibt :D
wohnt ein erwachsenes Kind (über 25 ) im Haushalt der Eltern, kann es sich höchstens um eine Haushaltsgemeinschaft handeln , nie um eine Bedarfsgemeinschaft.
ich spreche da aus eigener Erfahrung.
Gruss zakk
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