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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Betreuungsgeld auf ALG II


Sonne01
21.10.2007, 20:11
Hallo!

Ich arbeite jetzt als Tagesmutter und bekomme Betreuungsgeld.

Wie sieht es eigentlich mit der Anrechnung auf Hartz IV aus, wenn ich das Geld privat von den Eltern bekomme? Ich habe jetzt des öfteren gelesen, das die Betriebskostenpauschale nicht als Einkommen gerechnet werden darf. Man hat mir aber das gesamte Geld angerechnet. Ist das rechtens und lohnt es sich Widerspruch einzulegen?

Gruß Anja

Heike34
21.10.2007, 21:50
Hallo Anja,

vor ein paar Wochen habe ich bei einem Seminar eine nette Dame kennen gelernt, die, genau wie Du, als Tagesmutter arbeitet und ALG II bekommt. Das Geld, welches sie als Tagesmutter bekam, wurde ihr auch voll angerechnet (nach Abzug der 100€ Freibetrag). Also genau so, wie bei anderen Jobs auch.

Sie ging damit zum Anwalt und kam damit durch, daß das Geld NICHT angerechnet werden durfte. Es gab da eine Regelung, die ich leider vergessen habe... Auf jeden Fall ist das Geld, welches Du bekommst kein Gehalt, sondern irgendetwas anderes, was nicht angerechnet werden darf. Sicher gibt es hier aber jemanden, der das genauer weiß. Ansonsten bleibt immer noch der Gang zum Anwalt (vorher beim Amtsgericht vorbei schauen wegen der Kostenübernahme- mir fällt gerade der Name dafür nicht ein).

Die gute Dame hatte aber danach ziemlich viel Stress mit ihrer Casemanagerin und der Leistungsabteilung. Plötzlich sollte sie umziehen, weil die Wohnung zu groß sei. Die letzten zwei Jahre war das für das Amt aber ok gewesen. Und ohne die größere Wohnung kann sie nicht weiter als Tagesmutter arbeiten. Dabei macht sie gerade eine Schulung beim Jugendamt (oder über das Jugendamt?), um später noch mehr Tageskinder zu nehmen und somit ganz vom Amt weg zu kommen.- Naja, Amtslogik halt.

Liebe Grüße
Heike

Sonne01
21.10.2007, 21:54
Hat sie das Geld für die Betreuung vom Jugendamt oder privat von den Eltern bekommen? Wenn sie es über Jugendamt bekommen hat, darf das Geld nicht angrechnet werden, das weiß ich auch. Habe über die Sommerferien auch ein Kind zur Betreuung gehabt, welches vom JA bezahlt wurde. Das Geld wurde mir auch nicht angerechnet. Wenn man vom JA das Pflegegeld bekommt, darf für das erste und zweite Pflegekind nichts angerechnet werden, für das dritte zu 75% und für das vierte und weitere in voller Höhe. Aber nur das Geld für den erzieherischen Einsatz.

Anja

Heike34
21.10.2007, 21:57
Oh, da bin ich mir nicht mehr sicher. Ich meine aber, sie bekommt das Geld von den Eltern. 100%ig kann ich das aber nicht mehr sagen.

Sonne01
21.10.2007, 22:04
Na ich werde mal Widerspruch einlegen, habe mir da einiges aus dem Netz gezogen.

unter anderem steht da: Für Tagespflegegeld, welches privat von den Eltern gezahlt wird, wird alles auf ALG II angerechnet bis auf die Betriebskostenpauschale.
Also ich verstehe das so, das sie die Betriebskostenpauschale abziehen müssen, und was über bleibt, dürfen die anrechnen. Oder habe ich das falsch verstanden mit dem bis auf?

Anja

restart
21.10.2007, 22:48
Hallo Sonne01,

leider weis ich nicht genau was du mit Betriebskostenpauschale meinst, aber wenn dir Kosten innerhalb deiner Tätigkeit entstehen, musst du diese auch angeben. Wenn diese eine bestimmte Höhe übersteigen (die 100 € Werbekostenpauschale), dann können diese sicherlich auch in tatsächlicher Höhe berücksichtigt werden. Diese Kosten müssen dann aber auch sicherlich nachgewiesen werden.

Sonne01
21.10.2007, 22:56
Die Betriebskosten, sind kosten welche der Tagesmutter real während der Betreuung entstehen. (Anschaffung von kindermöbeln, spielzeug, Essen usw) Es sind Pauschalen festgelgt die die Tagesmutter, je nach Betreuungszeit , abziehen kann. Bei einer Ganztagsbetreuung von über 6 Std/tgl kann ich z.B. eine Pauschale von 245 Euro abziehen, von 4- 6 Std tgl 230 euro usw... Was über bleibt, muß versteuert werden.

Anja

restart
21.10.2007, 23:33
Ich glaube das Problem liegt darin, das du die vollen Einnahmen als Einkommen angegeben hast.

Da Tagesmutter ja eine selbständige Tätigkeit ist, musst du der ARGE eine Gewinn und Verlustrechnung (Einnahmen/Ausgaben) vorlegen. Erst das was da übrig bleibt, ist auch dein Einkommen. Bei der GUV ist meiner Kenntnis nach, aber nur mit tatsächlichen Kosten zu rechnen, nicht mit Pauschalen. Alle Kosten müssen auch irgendwie belegbar sein, also glaubhaft. Pauschalen kommen eigentlich nur dann in Betracht, wenn man bestimmte Kosten nicht genau ermitteln kann.

Diese GUV musst du aber selbst erstellen, das ist nicht Aufgabe der ARGE.

Sonne01
21.10.2007, 23:38
Wie schon gesagt, die Betriebskostenpauschalen sind steuerrechlich festgelgt, da ich ja auch Steuern zahlen muß. Ich habe einen Auszug aus dem Steuergesetz hier, wo das drin steht, wieviel man an Betriebskostenpauschalen abziehen darf.

Anja

restart
21.10.2007, 23:53
Das kann ich nicht beurteilen, doch musst du der ARGE die GUV vorlegen, das macht nicht die ARGE für dich. Wenn also Pauschalen möglich sind, musst du die auch da einarbeiten. Was übrig bleibt ist dann auch dein Einkommen, was bei ALG II berücksichtigt wird.

Also hat die ARGE hier keinen Fehler gemacht, sondern du hast ihnen die falschen Zahlen gegeben. Also musst du Widerspruch einlegen und ihnen eine GUV vorlegen.

Würde ich so sehen.

Heike34
22.10.2007, 11:29
Bei einer Ganztagsbetreuung von über 6 Std/tgl kann ich z.B. eine Pauschale von 245 Euro abziehen, von 4- 6 Std tgl 230 euro usw... Was über bleibt, muß versteuert werden.

Anja

Hallo,

die 230€ kommen mir bekannt vor. Die durften der Dame auch nicht angerechnet werden. Aber leider kann ich mich nur daran erinnern...

Liebe Grüße
Heike