fragi
22.10.2007, 07:43
Aachen/Bonn – Wenn es nach der Staatsanwaltschaft Aachen (Abteilung I) geht, so scheint das öffentliche Verständnis zeigen, schon eine schwere kriminelle Handlung zu sein. So jedenfalls sehen sich zur Zeit einige Nutzer des Erwerbslosen Forum Deutschland konfrontiert. Gegen sie ermittelt die Staatsanwaltschaft Aachen wegen des Verdachts der Volksverhetzung, weil sie nach einer glimpflich angelaufenen Geiselnahme, einer offensichtlich gestörten Person in der Aachener Arge im September, im Online-Forum Verständnis zeigten, dass solche Sachen bei Hartz IV-Empfänger passieren können, die offensichtlich unter erheblichen Druck durch Behörden stehen.
Quelle: ELO-Forum (der kompl. Artikel) (http://www.elo-forum.net/politik/politik/-200710181381.html)
Ich sehe das so, dass hier eine Anzeige dazu geführt haben muss, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen begonnen hat.
Der §130 STGB (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__130.html) sagt auch deutlich, dass hier nur bestraft werden kann, wer dazu aufstachelt.
Hier (http://www.elo-forum.org/aachen-geiselnahme-jobcenter-unblutig-beendet-t15912.html?t=15912&highlight=Aachener+Arge) der entsprechende Thread um den es geht.
Ich sehe hier zwar einige Kommentar wie "Wer schon eine Waffe in die Hand nimmt sollte sie auch einsetzen..." aber niemanden der sagt tu es, geh hin mach es. Es findet also keinerlei "Aufstachelung" statt, sondern nur im "nachhinein" eine Diskussion über die Tatsachen.
Wäre dies in vornherein passiert könnte man den §130 STGB anwenden, aber sollte dies auch im Nachhinein passieren können?
Foren sehen sich leider uin letzter Zeit schon mehrfach durch Abmahnungen bedroht... kommt jetzt auch noch eine Bedrohung von Seiten der judikative hinzu?
Ich gebe das mal zur freien Diskussion weiter.
Achja:
Hier sollen nur freie Meinungen zu dem Thema abgegeben werden. Niemand möchte hier jemanden Aufstacheln zu Straftaten oder dergleichen. :mymind:
Quelle: ELO-Forum (der kompl. Artikel) (http://www.elo-forum.net/politik/politik/-200710181381.html)
Ich sehe das so, dass hier eine Anzeige dazu geführt haben muss, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen begonnen hat.
Der §130 STGB (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__130.html) sagt auch deutlich, dass hier nur bestraft werden kann, wer dazu aufstachelt.
Hier (http://www.elo-forum.org/aachen-geiselnahme-jobcenter-unblutig-beendet-t15912.html?t=15912&highlight=Aachener+Arge) der entsprechende Thread um den es geht.
Ich sehe hier zwar einige Kommentar wie "Wer schon eine Waffe in die Hand nimmt sollte sie auch einsetzen..." aber niemanden der sagt tu es, geh hin mach es. Es findet also keinerlei "Aufstachelung" statt, sondern nur im "nachhinein" eine Diskussion über die Tatsachen.
Wäre dies in vornherein passiert könnte man den §130 STGB anwenden, aber sollte dies auch im Nachhinein passieren können?
Foren sehen sich leider uin letzter Zeit schon mehrfach durch Abmahnungen bedroht... kommt jetzt auch noch eine Bedrohung von Seiten der judikative hinzu?
Ich gebe das mal zur freien Diskussion weiter.
Achja:
Hier sollen nur freie Meinungen zu dem Thema abgegeben werden. Niemand möchte hier jemanden Aufstacheln zu Straftaten oder dergleichen. :mymind: