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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Klage gegen User des ELO-Forums


fragi
22.10.2007, 07:43
Aachen/Bonn – Wenn es nach der Staatsanwaltschaft Aachen (Abteilung I) geht, so scheint das öffentliche Verständnis zeigen, schon eine schwere kriminelle Handlung zu sein. So jedenfalls sehen sich zur Zeit einige Nutzer des Erwerbslosen Forum Deutschland konfrontiert. Gegen sie ermittelt die Staatsanwaltschaft Aachen wegen des Verdachts der Volksverhetzung, weil sie nach einer glimpflich angelaufenen Geiselnahme, einer offensichtlich gestörten Person in der Aachener Arge im September, im Online-Forum Verständnis zeigten, dass solche Sachen bei Hartz IV-Empfänger passieren können, die offensichtlich unter erheblichen Druck durch Behörden stehen.

Quelle: ELO-Forum (der kompl. Artikel) (http://www.elo-forum.net/politik/politik/-200710181381.html)


Ich sehe das so, dass hier eine Anzeige dazu geführt haben muss, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen begonnen hat.
Der §130 STGB (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__130.html) sagt auch deutlich, dass hier nur bestraft werden kann, wer dazu aufstachelt.

Hier (http://www.elo-forum.org/aachen-geiselnahme-jobcenter-unblutig-beendet-t15912.html?t=15912&highlight=Aachener+Arge) der entsprechende Thread um den es geht.

Ich sehe hier zwar einige Kommentar wie "Wer schon eine Waffe in die Hand nimmt sollte sie auch einsetzen..." aber niemanden der sagt tu es, geh hin mach es. Es findet also keinerlei "Aufstachelung" statt, sondern nur im "nachhinein" eine Diskussion über die Tatsachen.

Wäre dies in vornherein passiert könnte man den §130 STGB anwenden, aber sollte dies auch im Nachhinein passieren können?

Foren sehen sich leider uin letzter Zeit schon mehrfach durch Abmahnungen bedroht... kommt jetzt auch noch eine Bedrohung von Seiten der judikative hinzu?

Ich gebe das mal zur freien Diskussion weiter.


Achja:
Hier sollen nur freie Meinungen zu dem Thema abgegeben werden. Niemand möchte hier jemanden Aufstacheln zu Straftaten oder dergleichen. :mymind:

einsamer Wolf
22.10.2007, 11:23
Das ist schon ein starkes Stück, nicht das ich mich hier für die Dame einsetze, aber ich halte die Reaktion der Staatsanwaltschaft für völlig überzogen. Die Dame, war meiner Meinung nach völlig überfordert mit ihrer Situation und dafür kann auch das ELO Forum nichts. Man sollte vielleicht mal nachfragen, wie es dazu gekommen ist, dass diese Dame keine andere Möglichkeit mehr sah?
Ich lese natürlich in den Beiträgen auch Kommentare, die Hart an der Grenze sind, aber ich kann nichts lesen, was einen Anhaltspunkt liefert, für eine Klage wegen Volksverhetzung!
Was leisten solche Foren?
Sie helfen den Betroffenen bei der Suche nach einer Gewaltlosen Lösung und nichts anderes, hätte diese Frau sich vielleicht an einem solchen Forum gewandt um eine Lösung für ihr Problem zu finden, dann währe es vielleicht auch gar nicht erst soweit gekommen!
In diesem Fall sollte man eher dankbar sein das es solche Foren gibt, die in den meisten Fällen solche Situationen entschärfen und den Menschen einen Weg aufweisen wie sie in Gewaltloser Form zu ihrem Recht kommen können.


Artikel 5 Grundgesetz

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.