Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperre durch die Krankenkasse?
gbischmi
22.10.2007, 12:53
Hallo zusammen, folgender Fall tritt ein:
Meine Freundin war bereits mehrfach krank, die Firma ist ein ziemlicher Schlamper-Verein und noch dazu wollen die sowieso Mitarbeiter abbauen so gut es geht.
Nun war sie wegen Problemen/Lähmungserscheinungen in den Händen zuletzt krank geschrieben - noch bis Ende Oktober 2007. Aber noch nicht über die 6 Wochen hinaus sondern noch innerhalb der Lohnfortzahlung!
Die Firma hat bereits 2x abgemahnt, nun kam die dritte Abmahnung - wieder mit einer fadenscheinigen Begründung und auch die fristlose Kündigung.
Laut Arbeitsamt müssten die Tage bis zum Ablauf des Monats durch die Krankenkasse gezahlt werden da sie aktuell ja noch eine gültige Krankschreibung hat.
Die Krankenkasse weigert sich aber mit der Begründing das sie ja selbst Schuld am Arbeitsplatzverlust sei und hat ihr eine Sperre gesetzt.:sensationell:
Klar das gegen die Kündigung geklagt wird, die Frage ist nur wer jetzt dafür sorgt das sie Ende des Monats ihre Miete zahlen kann? Es geht schliesslich um 18 Tage und das Arbeitsamt ist nach deren Auskunft erst zur Leistung nach Ablauf der Krankschreibung verpflichtet.
Seebarsch
22.10.2007, 18:24
Hallo gbischmi,
:welcome:
das ist das erste was ich mal höre. Mit welcher rechtlichen Begründung §§ etc. hat die Krankenkasse denn den Anspruch abgelehnt?
Was steht denn genau im Bescheid?
:wut:
gbischmi
23.10.2007, 01:19
Hallo gbischmi,
:welcome:
das ist das erste was ich mal höre. Mit welcher rechtlichen Begründung §§ etc. hat die Krankenkasse denn den Anspruch abgelehnt?
Was steht denn genau im Bescheid?
:wut:
Bisher aufgrund telefonischer erster Anfrage nur mündlich - nachdem ich Betriebsrat bin und natürlich versucht habe Details herauszuhören und Gründe zu erforschen hat die gute am Telefon ganz abgeschnallt und ich bin aufgrund mangelnder Beratung und Info zu den Hintergründen irgendwann auch ausfällig geworden.
Ich kann auch nicht verstehen das eine Krankenkasse aufgrund eines Telefonanrufs bezüglich der Leistungspflicht eine Sperre verhängt - nebenbei handelt es sich um die AOK Bayern, und die arbeitet ja sowieso wie eine oberste Bundesbehörde was ich bisher so an Erfahrung habe. Zumal denen ja noch gar keine Unterlagen zur Kündigung vorliegen - und es ist ja sowieso Standard das man abgemahnt wird bevor eine fristlose ausgesprochen wird. Das genügt der AOK Bayern ohne Einzelfallbewertung um eine Sperre auszusprechen - einfach am Telefon mit dem Argument das meine Freundin sich ja was geleistet haben müsse da sie ja abgemahnt worden ist und damit die Kündigung selbst verschuldet hat.
Auch meine Frage ob sie (die AOK Mitarbeiterin) schon mal mit einer Kündigung ohne vorhergehende Abmahnung zu tun hatte kam dann nur noch gestammel.
Fazit: UNQUALIFIZIERT, INKOMPETENZ UND KUNDENUNFREUNDLICH
Bevor wir diesbezüglich über den Anwalt stressen wollten wir hier bei euch erfahren ob jemand sowas schon erlebt hat - bzw. ob jemand auch gesetzliche Hintergründe (oder BESONDERS AUCH DAS GEGENTEIL das für uns spricht!) benennen kann.
Hallo gbischmi,
zum Thema Krankenkasse...
DIe BA hat recht... bis zum auslaufen einer Krankschreibung muss die KK bezahlen.
Es ist so, dass ein Krankengeldanspruch ab dem ersten Tag der krankheit besteht, aber durch die Lohnfortzahlung des AG ruht.
Siehe dazu §49 Abs. 1 Nr.1 SGB V (http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__49.html)
Sobald die Fortzahlung endet, durch Kündigung oder dergleichen muss die Krankenkasse Krankengeld zahlen.
Mögliche Ausschlussgründe gibt es im §50 SGB V (http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__50.html) und mögliche Gründe für den Wegfall im §51 SGB V (http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__50.html).
Davon trifft nichts zu. Also ist die Krankenkasse verpflichtet zu zahlen.
Also würde ich doch ein Formular für Krankengeld anfordern, und die auch beantragen (Kündigung als Kopie in Anhang).
Lehnen sie mit fadenscheinlichen Gründen ab, gehts in den Widerspruch und danach ggf. vors Sozialgericht.
Für den Widerspruch ist anwaltliche Hilfe nicht erforderlich, fürs Sozialgericht kann überlegt werden ob.
Aber ich würde erstmal den normalen Weg gehen und den Antrag stellen um sie an ihre Pflicht zu erinnern!
Seebarsch
23.10.2007, 18:26
Hallo zusammen,
es gibt schon eine Möglichkeit dass die Krankenkasse nicht zahlt.
Das wäre aber nur dann der Fall, wenn die Arbeitsagentur für den parallelen Zeitraum eine Sperrzeit eintreten lässt und bereits den Bescheid gesetzt hat!.
Während der Sperrzeit ruht der Anspruch auf Krankengeld!
:confused:
Hallo Seebarsch,
ich verweise mal:
Die Krankenkasse weigert sich aber mit der Begründing das sie ja selbst Schuld am Arbeitsplatzverlust sei und hat ihr eine Sperre gesetzt
das wäre eher eine Sache die vors Arbeitsgericht gehört... aber die Krankenkasse kann hier nicht selber Richter und Ankläger zugleich spielen. Von einer Sperre seitens der BA habe ich noch nichts gelesen... außerdem kann einer Sperrzeit seitens der BA doch auch erst eintretten, wenn der Anspruch begründet wird... das kann er aber während der Krankschreibung noch gar nicht!
gbischmi
24.10.2007, 14:41
Hier gehts ja ziemlich kunterbunt, wär schon schön wenn die Leute die ihren Senf dazugeben dann auch richtig lesen worum es geht...
Trotzdem dank euch erst mal, jetzt kommt der übliche Leidensweg, alles schriftlich festhalten - Anträge hin und herschicken und irgendwann einklagen.
Seebarsch
24.10.2007, 17:36
Hallo,
selbst wenn die Krankschreibung zum Ende des Monats endet und ab November Arbeitsfähigkeit besteht, müsste sie sich ja, weil der Arbeitgeber nicht mehr weiter beschäftigt, arbeitslos melden und Leistungen beantragen.
Bei der Sachlage, ungeklärte fristlose Kündigung, müsste die Agentur vorläufig eine Sperrzeit eintreten lassen, bis der Sachverhalt ausgeklärt ist.
Der Beginn der eventuellen Sperrzeit richtet sich nach dem Tag des Ereignisses, d.h. am Tag nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses.
Das gilt auch dann, wenn zu diesem Zeitpunkt Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Genau dann würde auch der Anspruch auf Krankengeld ruhen.
Allerdings hat nicht die Krankenkasse, sondern die Agentur zu entscheiden!
:wut:
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