Jörgib
22.10.2007, 15:09
Hallo!
Ich habe gehört das alte -d.h. höhere Ansprüche auf ALGI- für eine Übergangszeit geschützt sind.
Konkret:
Bis zum 31.06.05 habe ich 18 Jahre versichert gearbeitet.
Vom 2.-3.7.05 war ich arbeitslos.
Seit dem 4.7.04 bis zum 31.12.07 läuft mein jetziger (befristeter) Sozialversicherungspflichtiger Vertrag.
Nun hat mir das Arbeitsamt "ausgerechnet", dass ich nur noch den "neuen" Anspruch von 12 Monaten habe.
Meine Fragen:
- Stimmt diese Aussage
- Wie wird die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnet?
Vielen Dank!
Ich habe gehört das alte -d.h. höhere Ansprüche auf ALGI- für eine Übergangszeit geschützt sind.
Konkret:
Bis zum 31.06.05 habe ich 18 Jahre versichert gearbeitet.
Vom 2.-3.7.05 war ich arbeitslos.
Seit dem 4.7.04 bis zum 31.12.07 läuft mein jetziger (befristeter) Sozialversicherungspflichtiger Vertrag.
Nun hat mir das Arbeitsamt "ausgerechnet", dass ich nur noch den "neuen" Anspruch von 12 Monaten habe.
Meine Fragen:
- Stimmt diese Aussage
- Wie wird die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnet?
Vielen Dank!