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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Besitzstandwahrung für alten ALGI-Anspruch


Jörgib
22.10.2007, 15:09
Hallo!
Ich habe gehört das alte -d.h. höhere Ansprüche auf ALGI- für eine Übergangszeit geschützt sind.

Konkret:
Bis zum 31.06.05 habe ich 18 Jahre versichert gearbeitet.
Vom 2.-3.7.05 war ich arbeitslos.
Seit dem 4.7.04 bis zum 31.12.07 läuft mein jetziger (befristeter) Sozialversicherungspflichtiger Vertrag.
Nun hat mir das Arbeitsamt "ausgerechnet", dass ich nur noch den "neuen" Anspruch von 12 Monaten habe.

Meine Fragen:
- Stimmt diese Aussage
- Wie wird die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnet?

Vielen Dank!

StephanK
22.10.2007, 18:15
:welcome: Jörgib,
leider stimmt diese Aussage. Ein alter Anspruch erlischt in dem Moment, in dem ein neuer entsteht. Wenn Du keine zeitlich unmittelbar anschließende Arbeit findest, entsteht der neue Alg-Anspruch am 1.1.08 und zwar zu den dann geltenden Bedingungen, also mit der Höchstbezugszeit von 12 Monaten (falls Du nicht zu den "älteren Semestern" gehörst und bis dahin die derzeit diskutierte Verlängerung der Bezugsdauer für ältere Versicherte noch eingeführt wird).

Zur Frage nach der Höhe des zu erwartenden Alg möchte ich Dich gerne auf unsere Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=alg1#faq_leistungshoehe) verweisen.

Jörgib
23.10.2007, 08:01
Danke! :)
Das ich einen Fehler in meinen Angaben (meine Historie) hatte macht dann wohl leider nichts mehr aus?


***** Korrektur****
Hier noch die Korrektur:
Bis zum 31.06.05 habe ich 18 Jahre versichert gearbeitet.
Vom 2.-3.7.05 war ich arbeitslos.
Seit dem >>>>4.7.05 bis zum 31.12.07<< läuft mein jetziger (befristeter) Sozialversicherungspflichtiger Vertrag.

fragi
23.10.2007, 08:04
Das ich einen Fehler in meinen Angaben (meine Historie) hatte macht dann wohl leider nichts mehr aus?
>>>>4.7.05 bis zum 31.12.07<<

Nein leider nicht...>2Jahre... stimme StephanK dahingehend zu!