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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : mietspiegelsatz für GÖ


melinz
05.06.2005, 16:13
hallöchen,


habe mich nochmal erkundigt, wegen dem mietspiegelsatz + betriebskosten für gö:

es gibt in gö k e i n e n festgelegten satz (realistisch wäre allerdings 4), sondern es wird sich bei der berechnung der miet- und betriebskosten = unterkunftskosten an einer über 10 jahre alten wohngeldtabelle gehalten.
dort sind weder jährlich ansteigende kosten (müllabfuhr, etc.) mit einberechnet, oder gar berücksichtigt.

zu den heizkosten:

gelten für 2-pers.-haushalt 58 EUR als angemessen.

wie verhält es sich denn eigentlich mit der übernahme der miete = tatsächlichen unterkunftskosten, wenn ich 6 monate durch eigen geschaltete inserate in der tageszeitung (mtl., weil kostet ja auch geld,ne) und selbst aktiver suche in der selbigen (schriftlich festgehalten) keinen angemessenen wohnraum (60qm/325,00 EUR inc. betriebskosten) + heizung finde ?!
weil das günstigste wäre evtl. eine wohnung, die ab oktober frei wird, aber selbst die würde mit 100 EUR über dem satz liegen (55qm/400 EUR WM). und es würden ja noch die umzugskosten + kaution und neuanschaffungen, wegen wohnraumverkleinerung anfallen, die ich in meinem fall ja eh alle nur als darlehen gewährt bekomme, wie die ges. leistungen die mir jetzt mtl. gezahlt werden + zussätzlicher krankenkassenbeitrag (vorab nicht auf darlehen, sondern von den bezogenen leistungen aufzubringen), bis lk göttingen den fall entschieden hat, der ja als widerspruch vorliegt...
wäre dem amt ja dann auch wieder zu teuer und ich würde erneut die aufforderung zum umzug bekommen, oder...naja, wie jetzt halt auch...keine volle übernahme der mietkosten.
auf meine anzeige hat sich übrigens mit den o.g. angaben NIEMAND gemeldet !!!!
also: wenn ich dem amt nachweise, daß ich in diesen 6 mon. keinen wohnraum gefunden habe, der meiner angemessen wäre, wie sieht es dann mit der weiteren übernahme meiner jetztigen unterkunftskosten aus ?!
mehr geht ja dann (erstmal) nicht...

gruß,
melinz

StephanK
05.06.2005, 18:16
Hallo Melinz,

es gibt in gö k e i n e n festgelegten satz (realistisch wäre allerdings 4), sondern es wird sich bei der berechnung der miet- und betriebskosten = unterkunftskosten an einer über 10 jahre alten wohngeldtabelle gehalten.
dort sind weder jährlich ansteigende kosten (müllabfuhr, etc.) mit einberechnet, oder gar berücksichtigt.

Bist Du sicher, dass das eine WOHNGELDtabelle ist? Wohngeld ist ja eine ganz andere Sozialleistung, die damit eigentlich nichts zu tun hat. Beim ALG II orientieren die Ämter sich meistens an dem, was man bisher Sozialhilfeempfängern bewilligt hat, und das sind eher die Sätze für den sozialen Wohnungsbau. Kann es sein, dass Du da was verwechselst? So oder so geht es natürlich nicht an, mit den Werten von vor 10 Jahren zu arbeiten.

zu den heizkosten:
gelten für 2-pers.-haushalt 58 EUR als angemessen.

Das ist örtlich verschieden (Göttingen ist kälter als Freiburg und wärmer als Rosenheim...); das wirst Du nur vor Ort rauskriegen.

wie verhält es sich denn eigentlich mit der übernahme der miete = tatsächlichen unterkunftskosten, wenn ich 6 monate durch eigen geschaltete inserate in der tageszeitung (mtl., weil kostet ja auch geld,ne) und selbst aktiver suche in der selbigen (schriftlich festgehalten) keinen angemessenen wohnraum (60qm/325,00 EUR inc. betriebskosten) + heizung finde ?!

Wirf einfach einin Blick in's Gesetz (§ 22 Abs. 1 SGB II):
Soweit die Aufwendungen für die
Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen,
sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der
Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden
Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist,
durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen
zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.

"in der Regel" heisst: Ausnahmen sind möglich, aber man muss für sie hart kämpfen und hat trotzdem nicht dauerhaft Ruhe, weil irgendwann die Nachfrage kommt, ob man jetzt endlich 'ne billigere Wohnung gefunden hat.

Umzugskosten gibt es, aber wie alle diese Extra-Leistungen, die über den normalen ALG II-Satz hinausgehen, nur, wenn es VORHER mit dem Träger abgesprochen und von diesem (natürlich schriftlich!) zugesichert wurde.

melinz
05.06.2005, 20:59
Hallo,

habe nochmal etwas aktuelles aus gö beigefügt...habe ich das nun falsch verstanden ?!
schließe ich nicht aus, aber was beinhaltet der ausschnitt dann ?!



Arbeitslosengeld II / Sozialgeld Stand: 09/2004 Quelle: SGB II §20. Der Regelsatz ist von *Sozialhilfesätzen* übernommen, dort bisher einzeln beantragte Kleidung, Wohnungsausstattung etc. sind jetzt als Pauschalen eingerechnet, was insgesamt weniger ergibt als bisherige Sozialhilfe. Was "angemessene" Heizkosten sind, ist in Gö noch nicht geklärt.

Die Verwendung einer über zehn Jahre alten Wohngeldtabelle ohne Prüfung, ob die darin vorgesehenen Kosten tatsächlich angemessen sind, ist verantwortungslos. Dies gilt um so mehr, als dass nach Ablauf von sechs Monaten in der Regel keine höheren Kosten übernommen werden.


Die Wohngeldtabelle aus 2000 ist in Göttingen umfunktioniert zur "angemessenen" Mietobergrenze für Sozialhilfe-Empfänger und ab 2005 auch für ALG II-Empfänger - Betriebskosten sind inbegriffen !
Das Problem: Es bleibt völlig unberücksichtigt, dass sich die Betriebskosten jährlich erhöhen aufgrund der kontinuierlich steigenden Gebühren für Müll, Wasser/Kanal, Hausstrom, etc. . Vermietern werden wohl kaum zum Ausgleich Jahr für Jahr die Grundmiete senken.
Unbedingt notwendige eilbedürftige Maßnahme der Stadt Göttingen: Die Betriebskosten werden entkoppelt und werden ebenso wie die Heizkosten in entstehender Höhe übernommen.

schönen sonntag,
melinz

StephanK
06.06.2005, 10:43
Hallo Melinz,

weil mir das so unglaublich erschien, habe auch ich mich noch mal ein bisschen im Internet umgeschaut (wobei man die website der Göttinger Stadtvewaltung getrost vergessen kann...) - aber dort wird wohl wirklich so verfahren.

Ich halte das für eine rechtswidrige Vorgehensweise. Es mag sein, dass man in Göttingen deswegen darauf verfallen ist, weil die Stadt ja eine "Optionskommune" ist, die die komplette Betreuung der SGB-II-Kundschaft übernommen hat - und Wohngeld ist schon immer eine kommunale Aufgabe. Aber man kann unterschiedliche Gesetze und Regelwerke (wie die Wohngeldtabelle) nicht einfach willkürlich zusammenwerfen.

Du hast völlig zurecht von "umfunktioniert" geschrieben, denn die Funktion des Wohngeldes ist es, Menschen mit geringem Erwerbs-einkommen (oder Renten) angemessenes Wohnen zu sichern. Die Einkommenstufen in den Wohngeldtabellen gehen deswegen von einer Art "pauschalierten Nettoeinkommen" aus, bei dem vom Bruttoeinkommen die üblichen Sozialversicherungsbeiträge in einem gemittelten Satz abgezogen werden. Im übrigen ist das Wohngeld immer nur ein Zuschuss und soll gerade nicht die kompletten Wohnkosten abdecken.
Was da gemacht wird ist ungefähr so, als ob man nach einer Erbschaft die Erbschaftsteuer nach der Einkommensteuertabelle errechnen würde, weil da für das Finanzamt mehr bei 'rumkommt.

So geht es also sicherlich nicht, und das ist ein Fall, in dem ich mal von meiner üblichen Zurückhaltung abgehe: ich empfehle selten ganz direkt, zu klagen. In diesem Fall schon! Allerdings: einer Klage muss ein Widerspruchsverfahren vorangehen. Mein Eindruck ist aber, dass Du nicht ganz unkundig in diesen Dingen bist und dass ich es dabei belassen kann, auf die Widerspruchsfrist von einem Monat hinzuweisen.

melinz
07.06.2005, 11:13
hallo stephan,


als erstes ein riesen lob an dich+ deine kollegen und euer angagement!!!


so, nun habe ich seit gestern immerhin einen 400 EUR- job an land gezogen und habe heute nachmittag ja den termin beim rechtsanwalt. falls es dich interessiert, dann erstatte ich nochmal bericht.


bis dahin,
melinz

StephanK
07.06.2005, 11:45
Hallo Melinz,

erst mal Glückwunsch zum immerhin-400-Euro-Job, aber auch dankeschön für das Kompliment...

...und die Bitte, dass Du hier über den Fort- und Ausgang dieser Geschichte berichtest. Auch wenn wir bei diesen KdU-Angelegenheiten immer wieder sagen müssen: das ist in jeder Stadt anders, gibt es doch grundsätzliche Fragen, deren Klärung auch für die Leute anderswo wichtig ist. Und für mich sieht es schon so aus, dass die Göttinger Praxis eine solche grundsätzliche Frage aufwirft.

Gute Wünsche!