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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schulische Ausbildung - Alg2


Frankie74
24.10.2007, 08:44
Hallo, ich bin seit ca. drei Jahren Bezieher vom Alg2 und bin über dreissig jahre alt. Ich komme gerade aus einem Praktikum in der pyhsiotherapie eines krankenhauses und will das job center davon überzeugen mir die schulische ausbildung, die drei jahre gehen würde, zu bewilligen, oder sogar incl. schulgeld zu finanzieren..
Man teilte mir zwar schon mit das dies grundsätzlich nicht möglich sei, und wollte mit mir zusammen klären ob ich bafög beziehen könnte... Bin nur leider schon über dreissig und kann kein schülerbafög mehr erhalten!
Gibt es nicht ein Ausnahmeregelung die für mich greifen würde, ich bin ungelernt und sehe sonst keine alternative wieder in den ersten arbeitsmarkt zu gelangen...
Für eure Meinung und Ratschläge wäre ich echt dankbar.. :)

fragi
24.10.2007, 09:01
Hallo Frankie74,

Man teilte mir zwar schon mit das dies grundsätzlich nicht möglich sei, und wollte mit mir zusammen klären ob ich bafög beziehen könnte...Diese Auskunft ist grundsätzlich falsch.

Die Leistungen zur Eingliederung sind beim ALG II im §16 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__16.html) geregelt.

Wenn man hier genau liest findet man folgenden Verweis:
Zur Eingliederung in Arbeit erbringt die Agentur für Arbeit Leistungen nach § 35 des Dritten Buches. 2Sie kann die übrigen im Dritten Kapitel, im Ersten bis Dritten und Sechsten Abschnitt des Vierten Kapitels, im Fünften Kapitel, im Ersten, Fünften und Siebten Abschnitt des Sechsten Kapitels und die in den §§ 417, 421f, 421g, 421i, 421k, 421m und 421n des Dritten Buches geregelten Leistungen erbringen.Der Sechste Abschnitt des Vierten Kapitels ist im SGB III die Förderung der beruflichen Weiterbildung, geregelt über den §77 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__77.html):
Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn 1.die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist,
2.vor Beginn der Teilnahme eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt ist und
3.die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.
2Die Notwendigkeit ist hier auch geregelt:

Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei Arbeitnehmern wegen fehlenden Berufsabschlusses, wenn sie [...]
nicht über einen Berufsabschluss verfügen, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist. 2Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss, die noch nicht drei Jahre beruflich tätig gewesen sind, können nur gefördert werden, wenn eine berufliche Ausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
So, in der Person liegenden Gründen... du bist zu alt für eine "normale" Berufsausbildung... Es wird wohl kaum einen AG geben, der dich noch in eine "normale" Berufsausbildung nimmt. Kenne das von meiner Ausbildung her, hier war schon großzügig eine Grenze bei 25 gezogen...

Also mit ein bisschen guten Willen seitens der ARGE sehe ich diese "kann-Leistung" als durchaus möglich an.

Wie gesagt leider "Kann-Leistung"... es liegt im Ermessen der ARGE ob sie das machen.

Aber beim Bafög kannst du auch nochmal schauen... es stehen zwar die 30 Jahre Alter drin, aber es gibt auch "Ausnahmen"...

Ich weise mal auf §10 Abs.3 Bafög (http://bundesrecht.juris.de/baf_g/__10.html) hin. Es wäre wenn einer der Gründe anwendbar ist durchaus möglich.

Frankie74
24.10.2007, 10:32
Hallo fragi,

danke für die rasche Antwort!!
Wie soll ich mich denn da bei dem nächsten Termin im jobcenter verhalten, soll ich sie freundlich auf die Texte in den gesetzesbüchern hinweisen mit der bitte um prüfung oder soll ich einen schriftlichen antrag stellen? Gibts vielleicht irgendwo eine art vordruck für solch einen antrag?
Viele grüsse frankie74

fragi
24.10.2007, 10:46
Wie soll ich mich denn da bei dem nächsten Termin im jobcenter verhalten, soll ich sie freundlich auf die Texte in den gesetzesbüchern hinweisen mit der bitte um prüfung oder soll ich einen schriftlichen antrag stellen? Gibts vielleicht irgendwo eine art vordruck für solch einen antrag?

Ich würde einen Text schreiben, formlos, nen Antrag können sie dir ja geben wenn sie einen haben, aber offiziel gibts dafür keinen Soweit ich weiß.
Würde den Text aber erstmal im Hintergrund halten und freundlich so darauf hinweisen... musst zwar ein wenig auswendig lernen, aber der freundliche Weg klappt vielleicht besser...

Sehen sie es nicht ein legst du deinen Antrag vor, über den sie dann ja entscheiden müssen und ihn schriftlich beantworten müssen mit begründung.

Da es eine Einzelfall prüfung vorraussetzt reicht hier ein wollen wir nicht nicht aus... und ein ist nicht möglich auch nicht. Aber wie gesagt würde es erst mündlich probieren.

Frankie74
24.10.2007, 11:57
Ok, danke nochmal.. :) Werde es so versuchen, und dann posten wie es gelaufen ist..

eulemami
25.10.2007, 12:36
moin frankie74,
wünsch dir viel glück dabei... und erfolg...stecke in einer ganz ähnlichen situation und läufe ständig vor die wand die sich arbeitsvermittler nen:wut:
einen lieben gruß eulemami

Frankie74
10.11.2007, 18:28
Hallo..
Also, auf dem amt sagte man mir dass dies doch möglich sei... Müsste allerdings das schulgeld selber tragen, da gibts wohl keine andere Möglichkeit, oder weiss da jemand rat??
DANKESCHÖN!:-P