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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kann Arbeitsamt einfach die Umschulung streichen?


ZeroQool
18.05.2006, 15:51
Kurz und knapp. Freundin ist seit Januar 06 arbeitslos. Sie hat eine bereits abgeschlossene Lehre und wollte nun ein Umschulung machen. Arbeitsamt hat gemeint das geht usw blablbla. Sie hat sich dann nun überall beworben u nun hat sie heute vom Arbeitsamt eine "Vermittlung" bekommen, dass sie sich bei einer Zeitarbeitfirma bewerben soll und das dies nur befristet ist 30.08.06. Wenn sie sich da nun bewirbt und angenommen wird kann sie zB die Lehrstelle falls sie eine bkommen sollte am 01.08 nicht antreten und sie bekommt kein Umschulungsgeld (auch wenn sie zB nur einen Vertrag bis zum 30.07.06 abschließt), weil sie nicht arbeitslos....Am 1.9. ist sie dann schon wieder arbeitslos u hat dann auch keinen Umschulungsplatz!Können die das einfach so machen?

EDIT: und sie bekommt dann auch ab dem 1.9. viel weniger Arbeitslosengeld als was jetzt, weil eine Zeitarbeiterfirma sicherlich nicht sehr viel zahl. Vor sie arbeitslos war hat sie ca. 1400 EUR Netto verdient.

Seebarsch
18.05.2006, 17:44
1. Vermittlung geht vor Umschulung !
2. Hat sie einen konkreten Ausbildungsplatz und eine verbindliche Zusage von der Agentur ?
3. In der kurzen Zeit hat sie keinen neuen Anspruch auf Alg 1 erworben, so dass die alte Höhe weiter gezahlt wird.
4. Kommt meines Erachtens eine Umschulung nicht in Frage, da deine Freundin ja eine abgeschlossene Ausbildung hat. Es sei denn, sie kann die Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr machen !

Seebarsch
18.05.2006, 17:45
5. Wenn sie sich nicht bewirbt, gibt es eine Sperrzeit von 12 Wochen ohne Geld !