Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bei Eltern einziehen
Hallo,
da ich heute erfahren habe, dass ich nur 6 Monate Anspruch auf ALG I habe, mache ich mir natürlich schon mal Gedanken, was passiert wenn ich u.U. ALG II beantragen müsste!
Hier nun meine Situation:
Ich wohne allein in meiner Wohnung. Im Falle des Falles könnte ich bei meinen Eltern wieder einziehen (in mein altes Zimmer...)
Meine Eltern könnten mich finanziell nicht unterstützen, mein Vater ist Rentner und meine Mutter Hausfrau!
Da ich zu den Dummen gehöre, die fleißig gespart haben(für schlechte Zeiten...) :cry: muss ich von meinem Sparguthaben( abzüglich 200€ Freibetrag pro Lebensjahr leben?! :shock: Verstehe ich das richtig, auch wenn ich bei meinen Eltern lebe?
Muss auch keine Miete zahlen
Betroffener
18.05.2006, 22:19
:welcome: Lolle,
zur ersten Frage:
aktueller Grundbetrag 4.100 € (ab 01.08.06 wahrscheinlich 3.100 €)
max. Freibetrag 13.000 € - 200 x Lebensjahre (ab 01.08.06 wahrscheinlich 9.750 - 150 x Lebensjahre).
Hinzu kommen 750 € für sofortige Anschaffungen.
Dann gibt es den gleichen Freibetrag noch mal für wirkliche Altersvorsoge. Hier soll ab 01.08.06 auf 250 € x Lebensjahre erhöht werden - was aber den wenigsten wirklich weiterhelfen wird - und ist wohl auch nur als kosmetisches Placebo gedacht).
Wenn Dein anrechenbares Vermögen deutlich darüber liegt, muss es vor einem ALG2-Bezug verbraucht werden.
Was kann man nun daraus machen?
Auf jeden Fall sinnvoll könnte sein, Geld in geschützte Altersvorsorge zu stecken, bereits geplante Anschaffungen vorzuziehen usw. und vielleicht auch eine schöne abschliessende Reise vor dem ALG2-Absturz ist eine angenehme Sache.
Wenn Du so vermögend bist, käme wohl auch kein Wohngeld in Frage, das nach derzeitigem Stand helfen könnte den befristeten Zuschlag nach § 24 zu bekommen, beim Fall in ALG2.
Den Umzug zurück in die elterliche Wohnung halte ich nur für sinnvoll, wenn das Verhältnis das auch dauerhaft sinnvoll möglich macht und Deine aktuelle Wohnung möglicherweise den "Angemessenheitsregeln" nicht entspricht. (Dann würden Investitionen dahinein auch nicht lohnen).
Mit dem Rückzug zu Deinen Eltern entwickelt sich aber ein anderes Problem. Du gehörst dann zur Haushaltsgemeinschaft, der sowohl gemeinsames wirtschaften als auch das "zustecken" an das liebe Kind automatisch unterstellt wird - erst Recht bei mietfreier Wohnung. Dem kann man zwar begegnen, aber es ist erst mal Stress.
Auch können sich Eltern/Kind Beziehungen manchmal kritisch entwickeln, wenn das Geld knapp wird.
Und jetzt bist Du wieder dran, Dir was zu denken :engel:
Hallo,
da ich heute erfahren habe, dass ich nur 6 Monate Anspruch auf ALG I habe, mache ich mir natürlich schon mal Gedanken, was passiert wenn ich u.U. ALG II beantragen müsste!
...
Hi,
also die Gedanken hättest Du Dir schon vor Erhalt der Ku machen sollen.
Mit ALGI wirst Du ja nicht 'überwacht', ich kenne ja die Details bei dir nicht. Aber ich kann Dir nur soviel sagen, ich kann mein gesamtes Vermögen extrem kurzfristig abziehen. Ansonsten: bisschen mehr Optimismus bitte! ;-)
ciao
8)
PS: den Rest auf eigenes Risiko :P
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