Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rücknahme- und Erstattungsbescheid
Hallo mal wieder,
heute habe ich von meiner ArGe einen Rücknahme- u. Erstattungsbescheid für den Monat Oktober bekommen. Es wird der gesamte Betrag für den Monat Oktober zurückgefordert (€ 624,54)
Ich habe im September 3 Wochen gearbeitet und das Geld am 20.10. auf meinem Konto gehabt.
Gezahlt wurde ein Bruttolohn von € 862,40, netto waren es 611,64.
Zusätzlich wurden € 163,20 Fahrgeld und € 96 Verpflegungsgeld/Mehraufwand gezahlt (steuerfrei).
Ich hatte 15 Fahrten mit tägl. 67km (Hin-u.zurück).
Da in dem Bescheid von der ArGe keine weiteren Erläuterungen drin stehen,wollte ich mal nachfragen, ob das so richtig ist.
Ich weiß nicht,ob das Fahrgeld und der Verpflegungsmehraufwand (den man ja nun mal hat, wenn man arbeitet) angerechnet werden dürfen. Wobei das Fahrgeld nicht mal gereicht hat :( bei diesen Benzinpreisen.
Wenn das aber nicht angerechnet werden darf, liege ich noch unter dem Bedarf, der berechnet wurde.
Ich wollte den Bescheid hier einfügen - weiß leider nicht wie.
Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.
gruß husky
Hallo husky,
dann schauen wir mal:
Einnahmen (Netto): 611,64€ + 163,20€ + 96€ = 870,84€
Jetzt errechnen wir mal die freibeträge:
Brutto (Einnahmen + Fahrtgeld + Verpflegungsgeld) = 1121,60€
Davon die Fahrtkosten als Freibetrag runter: 163,20€ (kannst auch höhere geltend machen wenn du sie nachweisen kannst mit rechnungen), es gehen auch 20cent /km was ~201€ ergeben würde... aber jetzt müsste man von dir wissen ob du höheres belegen kannst
Freibetrag 100€ - 800€ 20%: 140€
Freibetrag 800€ - 1121,60€ 10%: 32,16€
Gesamtabzug: 335,36
Nettolohn 870,84€ - 335,36 = 534,64€
Wie gesagt nachweislich kannst du auch höhere Fahrtkosten geltend machen und abziehen.
Ich hoffe ich hab soweit richtig gerechnet, deshalb wart mal weitere Meinungen ab.
Meiner Meinung nach ist der Rückforderungsbescheid zu hoch, weshalb ein Widerspruch sinnig ist. Aber wart dazu bitte mal weitere Meinungen ab.
Hallo fragi,
danke schon mal für die schnelle Antwort.
Tankbelege habe ich leider nicht aufbewahrt. Aber bei 20ct/km kann ich ja auch schon höhere Kosten geltend machen.
Ich werde Deinen Rat befolgen und abwarten, ob noch Antworten kommen.
gruß husky
StephanK
24.10.2007, 18:43
Ich werde (...) abwarten, ob noch Antworten kommen.Ich kann fragis Rechnung so nachvollziehen und halte sie für richtig. Ein Abzugsposten kommt aber noch dazu, nämlich eine Pauschale für Versicherungen in Höhe von € 30.-, die abgezogen werden können.
Deswegen gehe ich von einem anzurechnenden Einkommen in Höhe von € 305,36 aus.
Hallo Stephan,
ebenfalls danke für die Antwort.
Aber wieso muß ich die Pauschale für Versicherungen abziehen??
Ich dachte, die kommen auf die Freibeträge von € 335 noch drauf und der Betrag von 365€ wird dann vom Nettolohn abgezogen.
D.h. also für mich, Widerspruch einlegen.
Kann ich eure Zahlen so übernehmen mit der Aufrechnung??
Wie schreibt masn das am besten?
Danke
lg husky
StephanK
24.10.2007, 20:36
Aber wieso muß ich die Pauschale für Versicherungen abziehen??
Ich dachte, die kommen auf die Freibeträge von € 335 noch drauf und der Betrag von 365€ wird dann vom Nettolohn abgezogen.Rein rechnerisch ist es im Ergebnis das gleiche, ob Du "Freibeträge" erhöhst oder mehr vom anzurechnenden Lohn abziehst. Nach der Systematik im Gesetz gehört die Versicherungspauschale zu den Beträgen, die vom Einkommen abgesetzt werden können, also das Einkommen mindern, das seinerseits das Alg II mindert.
Eine verminderte Minderung bedeutet unter'm Strich mehr Geld - und allein darauf kommt's an! :)
Die Widerspruchsbegründung würde ich kurz halten, Deine eigene Rechnung aufmachen und um eine korrekte Neuberechnung bitten. Mehr muss gar nicht sein - außer viel Gelduld... :?
jo, hast mal wieder recht :danke:
Widerspruch schon geschrieben, hoffe ich hab alles richtig gemacht. Denn nach der Rechnung müßte ich von der ArGe noch knapp € 157 bekommen.
Hallo husky,
ich denke auch, dass hier ein Widerspruch fällig ist.
Ausgehend von den Zahlen bedeutet es:
201,00 € FB Fahrtkosten (15 Tage x 67 km x 0,20 €)
30,00 € Versicherungspauschale (da Werbungs-/Fahrtkosten über 70 € liegen)
140,00 € FB von 100 Euro bis 400 Euro
32,16 € FB über 800 Euro
403,16 € Gesamt nicht anrechenbares Einkommen
Also 870,84 € - 403,16 = 467,68 € anrechenbares Einkommen
624,54 € (ALG II erhalten) – 467,68 € (anr. Einkommen) = 156,86 € (neuer ALG II-Anspruch)
Bedeutet also, dass bei der Rückforderung 156,86 zu viel zurückgefordert wurden.
Man hätte nicht die ganzen 624,54 € zurückfordern dürfen, sondern nur 467,68 €.
Eine mögliche Ursache könnte darin liegen, dass du möglicherweise nicht die Kilometer angegeben hast. Kann ich nicht beurteilen.
In jedem Fall ist der Bescheid falsch und ich würde den Widerspruch mit entsprechender Rechnung verfassen.
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