PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Drei Mal der Rentenantrag abgelehnt


tischtennispiomaus
18.05.2006, 21:09
Bei meinem Lebensgefährten ist drei Mal der Rentenantrag abgelehnt worden

Hallo,
wir wissen im Moment nicht mehr weiter, vielleicht kann von Euch uns jemand helfen. Mein Lebensgefährte ist von allen Ärzten untersucht worden u. für arbeitsunfähig geschrieben bzw. wird er gehalten.
Seit Jahren hat er Arthrose in den Kniegelenken, in den Hüften. Ein Gelenk hat er ins Knie bekommen, doch die Schmerzen sind unerträglich. Nimmt immer Tabletten. Seine Wirbelsäule ist nicht in Ordnung.
Teilweise sind die Schmerzen so groß, daß er seinen rechten Fuß nicht belasten kann.
Er müßte wieder neu am Knie und an der Hüfte operiert werden, da hat er inzwischen auch Arthrose.
Einschlafgefühle in beiden Händen usw.
Er ist Mitglied in der VDK. Die hatten alles eingereicht für die Rente und es wurde jetzt zum dritten Mal abgelehnt.
Es wurde vom Gericht ein Gutachter bestellt der hat ihn untersucht.

Dieser Gutachter ist über 80 Jahre und dafür bekannt, daß er immer nur negativ bewertet. Außerdem ist er inzwischen bei einem Nervenarzt in Behandlung, weil er vor Schmerzen nachts nicht schlafen kann.
Jetzt sagt doch dieser "alternde Gutachter zu ihm" sie können ohne weiteres als Versicherungsvertreter arbeiten Teilzeit als Selbstständiger. Der Nervenarzt bescheinigte ihm noch "aggitierte depressive Symtomatik" hervorgerufen durch die ganzen Belastungen körperlich. Was kann man in diesem Fall noch unternehmen, ich finde es unglaublich, daß ein Arzt erstmal in diesem hohen Alter noch praktiziert und zum anderem ein Urteil über einen Menschen abgibt, den er vor einer Viertelstunde noch nicht gekannt hat und über sein weiteres Leben entscheidet. Wer kann mir da weiterhelfen. Bin für alles dankbar.

Betroffener
18.05.2006, 22:26
@tischtennispiomaus,

so leid es mir tut - auf der Schiene haben wir hier kaum Kompetenz.

Mir ist die Problematik mit solchen Gutachtern wohl bekannt - aber wenn sowas nicht von vorn herein als befangen abgelehnt wird (Euer Anwalt - falls ihr einen hattet - hätte den eigentlich kennen müssen) kann man ausser dem Versuch einer Revision mit einem Gegengutachten da nicht viel machen.

Meines Wissens gibt es bei Ärzten auch eine Altersobergrenze - weshalb sich der Mann wohl auch als sachverständiger Gutachter verdingt - eben weil er nicht mehr praktizieren darf.
Inwieweit der dann trotzdem als "Kapazität" anzuerkennen ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Wer hat diesen Gutachter den vorgeschlagen - etwa das Gericht selber oder die Rentenversicherung?

tischtennispiomaus
19.05.2006, 08:38
Hallo, erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Ja, es wurde vom Gericht der Gutachter bestimmt. Aber vielmehr geht es ja auch darum, daß man bei sovielen Leiden (Krankheiten) die Rente nicht durchbekommt, andere dagegen haben nicht so viele Beschwerden und bekommen sie. Das ist doch einfach ungerecht. Jetzt muß mein Lebensgefährte bei der VDK bis Ende des Monats Einspruch einlegen. Die VDK meinte gestern, sie können sich ja einen privaten Gutachter holen, der kostet aber so ca. 1500,00 Euro. Nur leider haben wir nicht soviel Geld. Vielleicht haben Sie ja noch eine Lösung. Alle seine Ärzte schütteln den Kopf, weil er einfach nicht mehr arbeitsfähig ist.

Was können wir denn sonst noch machen, was kein Geld kostet.

amazonas
19.05.2006, 08:46
Hallo tischtennispiomaus,

Davon kann auch ich ein Lied singen, bei mir wurde die Rente auch schon einmal abgelehnt und befinde mich seit 2 Jahren im Klageverfahren da auch zum 2 ten mal abgelehnt wurde.

Dein Lebensgefährte kann gemäß § 109 SGG ein Eigengutachten anfertigen lassen. Dabei kann man den Gutachter, der das Gutachten erstellen soll, selbst benennen. Allerdings muß es auch aus eigener Tasche bezahlt werden, sofern keine Rechtsschutzversicherung (bei mir sind die Kosten übernommen worden) besteht.

Wünsche Euch bei dem weiteren vorgehen viel Glück.

Marsleuchte
19.05.2006, 08:53
Guten Morgen zusammen,

ist das nicht wieder nett sowas zu lesen dabei erinnere ich mich gleich an meine Reha 2003.
Da sind Sie alle mit Zigaretten, Bier und was weiß ich nicht umher gesprungen und waren doch alle so Herzkrank. Ständig wurde man gefragt, Hey wieviel Prozent hast Du denn und wie lange bekommst Du schon Rente?
Damals habe ich mich gefragt ob ich im falschen Film bin weil ich noch voll im Safte meine jungen Blüte im Berufsleben gestanden habe.
Heute ist mir so einiges klar, gerade als ich vor kurzen beim spielen auf dem Spielplatz mit meinen Kleinen mitbekommen habe, wie ein Junger 23 jähriger fit wie ein Turnschuh davon geredet hat wieviel Rente er bekommt.

In diesem Sinne, allen ein frohes Wochenende
Liebe Grüße das Marslicht

tischtennispiomaus
19.05.2006, 08:58
Hallo, ich freue mich über Eure Antworten und sitze z.Zt. auch vor dem PC und warte auf Antworten. Was Ihr schreibt ist mir schon klar. Aber Amazonas Deine Antwort mit der Rechtschutzversicherung interessiert mich. Die tritt aber wahrscheinlich nur dann ein, wenn es um einen neuen Fall geht oder?

amazonas
19.05.2006, 09:20
@tischtennispiomaus

Die tritt aber wahrscheinlich nur dann ein, wenn es um einen neuen Fall geht oder?

Bei mir lief das Verfahren schon länger, allerdings vertritt mich auf meiner seite der SoVD (Sozialverband Deutschland). Aber die Rechtsschutzversicherung zahlte trotzdem.

Wenn Ihr eine Versicherung habt, fragt doch einfach mal nach, ob die Kosten für eine Eigenbegutachtung übernommen werden.