moksha
19.05.2006, 09:38
Hallo zusammen,
bin Ende des 3. Monats (=ALG I) und habe demnächst mein erstes Vorstellungsgespräch :-) bei einem privaten Bildungsträger ("Leiter Trainingsmaßnahmen / Coaching").
Problem: Bisher ist mir die Vergütung nicht bekannt. Ich weiß aber, dass es in diesem Berufsfeld zurzeit einen massiven Preis- bzw. Vergütungsverfall gibt. Sollte mir beim Gespräch z. B. ein Bruttolohn von 1.400.- € angeboten werden, was inzwischen durchaus üblich ist (z. B. für 40 Wochenstunden, alle anfallenden Überstunden sind damit abgegolten, privater PKW muss für Dienstfahrten ohne Diensthaftpflicht benutzt werden), wird es für mich mit Lohnsteuerklasse "1 ohne" und 90 km Arbeitsweg mit PKW täglich hin und zurück (= zumutbarer Tagespendlerbereich) schwierig. Mir würden etwa 800.- € netto bleiben (nach Abzug nur der reinen Benzinkosten) für einen 10-12 Stundentag mit Fahrt. Umzug ist schlecht, da 87jähriger Vater zwar nicht betreut werden muss, aber mitunter eine helfende Hand benötigt.
Sollte ich die Stelle ablehnen, traue ich es dem Bildungsträger prinzipiell zu, dass er meinen Arbeitsvermittler darüber informiert.
Muss dazu sagen, dass ich mich von A-Z massenhaft beworben habe und mir in den nächsten Monaten durchaus weitere Vorstellungsgespräche bei ortsnäheren Trägern zutraue.
Von der Agentur kam noch kein Stellenvorschlag, habe die potenzielle Stelle also selbst aufgetan.
Frage 1: Habe zuletzt 32 Std./Woche für 1683,18 € brutto gearbeitet und stehe dem Arbeitsmarkt Vollzeit zur Verfügung.
Da ab dem 4. Monat AL nach §121 SGB III 30% niedrigeres Arbeitsentgeld zumutbar sind, wären dann 1178.- € brutto zumutbar???
Oder wird anders gerechnet: z. B. auf 40 Wochenstunden hochgerechnet = 2103,98 € zuzüglich 30 ct. / km Fahrtkosten angesetzt bei 20 Arbeitstagen = 540.- € = 2643,98 € gesamt. Davon 70% = 1850,79 €, also nicht zumutar)??? Die Fahrtkosten werden wohl nicht zugeschlagen, da ab dem 4. Monat ein Umzug generell zumutbar ist, falls keine "familiären Bindungen" entgegenstehen? Dies führt mich zur
Frage 2: Wie definieren sich "familiäre Bindungen"? Liegt dies im "Ermessenspielraum" des Arbeitsvermittlers?
Frage 3: § 144 SGB III (4): "Die Dauer der Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung ... beträgt ...1. drei Wochen ... c) im Falle der erstmaligen Ablehnung einer Arbeit ... nach Entstehen des Anspruchs" (Quelle: www.sozialgesetzbuch.de ). Ist das so korrekt?
Vielen lieben Dank für die Mühen im voraus und Grüße aus Bayern
:?
moksha
bin Ende des 3. Monats (=ALG I) und habe demnächst mein erstes Vorstellungsgespräch :-) bei einem privaten Bildungsträger ("Leiter Trainingsmaßnahmen / Coaching").
Problem: Bisher ist mir die Vergütung nicht bekannt. Ich weiß aber, dass es in diesem Berufsfeld zurzeit einen massiven Preis- bzw. Vergütungsverfall gibt. Sollte mir beim Gespräch z. B. ein Bruttolohn von 1.400.- € angeboten werden, was inzwischen durchaus üblich ist (z. B. für 40 Wochenstunden, alle anfallenden Überstunden sind damit abgegolten, privater PKW muss für Dienstfahrten ohne Diensthaftpflicht benutzt werden), wird es für mich mit Lohnsteuerklasse "1 ohne" und 90 km Arbeitsweg mit PKW täglich hin und zurück (= zumutbarer Tagespendlerbereich) schwierig. Mir würden etwa 800.- € netto bleiben (nach Abzug nur der reinen Benzinkosten) für einen 10-12 Stundentag mit Fahrt. Umzug ist schlecht, da 87jähriger Vater zwar nicht betreut werden muss, aber mitunter eine helfende Hand benötigt.
Sollte ich die Stelle ablehnen, traue ich es dem Bildungsträger prinzipiell zu, dass er meinen Arbeitsvermittler darüber informiert.
Muss dazu sagen, dass ich mich von A-Z massenhaft beworben habe und mir in den nächsten Monaten durchaus weitere Vorstellungsgespräche bei ortsnäheren Trägern zutraue.
Von der Agentur kam noch kein Stellenvorschlag, habe die potenzielle Stelle also selbst aufgetan.
Frage 1: Habe zuletzt 32 Std./Woche für 1683,18 € brutto gearbeitet und stehe dem Arbeitsmarkt Vollzeit zur Verfügung.
Da ab dem 4. Monat AL nach §121 SGB III 30% niedrigeres Arbeitsentgeld zumutbar sind, wären dann 1178.- € brutto zumutbar???
Oder wird anders gerechnet: z. B. auf 40 Wochenstunden hochgerechnet = 2103,98 € zuzüglich 30 ct. / km Fahrtkosten angesetzt bei 20 Arbeitstagen = 540.- € = 2643,98 € gesamt. Davon 70% = 1850,79 €, also nicht zumutar)??? Die Fahrtkosten werden wohl nicht zugeschlagen, da ab dem 4. Monat ein Umzug generell zumutbar ist, falls keine "familiären Bindungen" entgegenstehen? Dies führt mich zur
Frage 2: Wie definieren sich "familiäre Bindungen"? Liegt dies im "Ermessenspielraum" des Arbeitsvermittlers?
Frage 3: § 144 SGB III (4): "Die Dauer der Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung ... beträgt ...1. drei Wochen ... c) im Falle der erstmaligen Ablehnung einer Arbeit ... nach Entstehen des Anspruchs" (Quelle: www.sozialgesetzbuch.de ). Ist das so korrekt?
Vielen lieben Dank für die Mühen im voraus und Grüße aus Bayern
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moksha