didi100
25.10.2007, 10:32
Habe folgenden Fall:
Im Juni 07 habe ich eine Rückerstattung von Nebenkosten über 98,-- erhalten.
Außerdem verminderten sich die Nebenkosten um ca. 11,-- Euro. Im Juli 07 mußte ich für Strom und Gas 90,-- nachzahlen und die Pauschalen haben sich unm 17,-- erhöht. Das ganze habe habe ich im September 07 zugleich mit einem Folgeantrag eingeicht. Daraufhin bekam ich von der Arge einen Änderungsbescheid für die bereits bewilligten Leistung 01.07.-30.11.07.
Zudem wurde ein Verwaltungakt über die zuviel gezahlten Leistungen erlassen. (116,--) Habe das ganze durchgerechnet und dabei ist mir aufgefallen das die Nachzahlung für Gas nicht berücksichtigt wurde. Nach einigen Tagen habe ich dann doch den Sachbearbeiter telefonisch erreicht bzw. er hat mich angerufen.Auf meine Frage warum die Gasnachzahlung nicht berücksichtigt wurde erklärte er mir, das er dies nicht könne, da ich diese nicht zeitnah eingereicht habe.
Auf die Frage nach der gesetzlichen Grundlage sagte er, das es keine gibt und er so entschieden habe. Nun meine Fragen: Habe ich nicht das Recht auf einen schriftlichen Bescheid über die Nichtberücksichtigung der Gasnachzahlung? Das ist im Verwaltungsakt mit keiner Silbe erwähnt. Ich möchte ja eventuell Widerspruch einlegen.
Sollte noch erwähnen die Übernahme der Nachzahlung nicht extra beantragt habe sondern nur den Bescheid über die Änderungen dem Folgeantrag beigefügt habe.
Bleibt mir nur die Möglichkeit Widerspruch gegen den Änderungsbescheid einzulegen? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht. Für Hilfe wäre ich sehr dankbar. Gruß
Im Juni 07 habe ich eine Rückerstattung von Nebenkosten über 98,-- erhalten.
Außerdem verminderten sich die Nebenkosten um ca. 11,-- Euro. Im Juli 07 mußte ich für Strom und Gas 90,-- nachzahlen und die Pauschalen haben sich unm 17,-- erhöht. Das ganze habe habe ich im September 07 zugleich mit einem Folgeantrag eingeicht. Daraufhin bekam ich von der Arge einen Änderungsbescheid für die bereits bewilligten Leistung 01.07.-30.11.07.
Zudem wurde ein Verwaltungakt über die zuviel gezahlten Leistungen erlassen. (116,--) Habe das ganze durchgerechnet und dabei ist mir aufgefallen das die Nachzahlung für Gas nicht berücksichtigt wurde. Nach einigen Tagen habe ich dann doch den Sachbearbeiter telefonisch erreicht bzw. er hat mich angerufen.Auf meine Frage warum die Gasnachzahlung nicht berücksichtigt wurde erklärte er mir, das er dies nicht könne, da ich diese nicht zeitnah eingereicht habe.
Auf die Frage nach der gesetzlichen Grundlage sagte er, das es keine gibt und er so entschieden habe. Nun meine Fragen: Habe ich nicht das Recht auf einen schriftlichen Bescheid über die Nichtberücksichtigung der Gasnachzahlung? Das ist im Verwaltungsakt mit keiner Silbe erwähnt. Ich möchte ja eventuell Widerspruch einlegen.
Sollte noch erwähnen die Übernahme der Nachzahlung nicht extra beantragt habe sondern nur den Bescheid über die Änderungen dem Folgeantrag beigefügt habe.
Bleibt mir nur die Möglichkeit Widerspruch gegen den Änderungsbescheid einzulegen? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht. Für Hilfe wäre ich sehr dankbar. Gruß