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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verwaltungsakt und mehr


didi100
25.10.2007, 10:32
Habe folgenden Fall:
Im Juni 07 habe ich eine Rückerstattung von Nebenkosten über 98,-- erhalten.

Außerdem verminderten sich die Nebenkosten um ca. 11,-- Euro. Im Juli 07 mußte ich für Strom und Gas 90,-- nachzahlen und die Pauschalen haben sich unm 17,-- erhöht. Das ganze habe habe ich im September 07 zugleich mit einem Folgeantrag eingeicht. Daraufhin bekam ich von der Arge einen Änderungsbescheid für die bereits bewilligten Leistung 01.07.-30.11.07.

Zudem wurde ein Verwaltungakt über die zuviel gezahlten Leistungen erlassen. (116,--) Habe das ganze durchgerechnet und dabei ist mir aufgefallen das die Nachzahlung für Gas nicht berücksichtigt wurde. Nach einigen Tagen habe ich dann doch den Sachbearbeiter telefonisch erreicht bzw. er hat mich angerufen.Auf meine Frage warum die Gasnachzahlung nicht berücksichtigt wurde erklärte er mir, das er dies nicht könne, da ich diese nicht zeitnah eingereicht habe.

Auf die Frage nach der gesetzlichen Grundlage sagte er, das es keine gibt und er so entschieden habe. Nun meine Fragen: Habe ich nicht das Recht auf einen schriftlichen Bescheid über die Nichtberücksichtigung der Gasnachzahlung? Das ist im Verwaltungsakt mit keiner Silbe erwähnt. Ich möchte ja eventuell Widerspruch einlegen.
Sollte noch erwähnen die Übernahme der Nachzahlung nicht extra beantragt habe sondern nur den Bescheid über die Änderungen dem Folgeantrag beigefügt habe.

Bleibt mir nur die Möglichkeit Widerspruch gegen den Änderungsbescheid einzulegen? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht. Für Hilfe wäre ich sehr dankbar. Gruß

restart
25.10.2007, 11:11
Hallo didi100,

die Kosten fürs Kochen und Warmwasser, werden nicht übernommen. Laut der bisherigen Sachlage, sind diese aus der Regelleistung zu zahlen. Doch Gerichtsentscheidungen, die dazu eine andere Auffassung haben, stehen dazu, soweit ich weis, noch aus.

didi100
25.10.2007, 11:18
Hallo didi100,

die Kosten fürs Kochen und Warmwasser, werden nicht übernommen. Laut der bisherigen Sachlage, sind diese aus der Regelleistung zu zahlen. Doch Gerichtsentscheidungen, die dazu eine andere Auffassung haben, stehen dazu, soweit ich weis, noch aus.

Hallo. Das ist mir schon klar. Es geht mir darum das auch die Kosten fürs Heizen nicht anerkannt wurde, da ich diese nicht zeitnah habe und dieses mit keinem Wort irgendwie erwähnt wird.

Gruß

restart
25.10.2007, 11:22
Wie du heizt über Strom oder Gas?

didi100
25.10.2007, 14:21
Ich heize über Gastherme.

Gruß

restart
25.10.2007, 14:37
Ja, dann ist der Widerspruch berechtigt.

Ich sehe jetzt nicht, warum die Rechnung nicht zeitnah sein sollte. Ich denke auch ehr, das der Mitarbeiter in der Leistungsabteilung nur nicht wusste wie er das nun ausrechnen soll.

Den Anteil für die Heizkosten über Gas, muss natürlich übernommen werden.

Leg Widerspruch ein und wenn sie das dann ablehnen wollen, müssen sie es auch schriftlich begründen.

Was mir jetzt nur noch nicht ganz klar ist, ob du eigentlich die monatlichen Abschläge für Gas gezahlt bekommst.
Es ist auch möglich, dass die Nachzahlung nur nicht geleistet wurde, weil du sie nicht ausdrücklich beantragt hast.
So weit ich es kenne, muss man auch bei Betriebskostennachzahlungen, die Übernahme der Nachzahlung ausdrücklich beantragen.
Das wäre dann auch hier der Fall.