Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG I Anspruch bei Saisonsarbeit
anke-online
19.05.2006, 16:59
ich bin schon seit gut 4 jahren saisonal in österreich beschäftigt und hatte bisher auch nie probleme mit dem bezug von alg I während der 6 - 8 wochen zwischensaison, die ich zweimal im jahr zu hause bin.
bisher war es ja so, dass man als saisonskraft dann anspruch auf alg I hatte, wenn man in den letzen zwei jahren vor antragstellung minimum ein jahr gearbeitet hat, egal ob dieses jahr zusammenhängend gearbeitet wurde oder aus mehreren nacheinander folgenden anstellungen resultiert haben. somit konnte ich mit jeder anstellung immer wieder sein "anspruchskontingent" beim arbeitsamt aufbauen und habe es auch nie bis zum ende ausgereizt. nun wurde mir aber von meinem arbeitsamt mitgeteilt, dass ich nur noch 17 tage anspruch hätte und nach ablauf hartz IV beantragen müsse.
hat sich während meiner abwesenheit an den gesetzten und der anwartschaftszeit geändert? komme in meinem job leider nicht viel zum nachrichten schauen, so dass ich etwas hätte mitbekommen können.
für hilfe wäre ich sehr dankbar.
mfg
anke
Betroffener
19.05.2006, 17:17
Ich denke mal, das hier wäre mit Sicherheit interessant und wichtig für Dich:
Presse Info 032/2005 vom 04/11/2005
Sondervorschrift für Saisonarbeitnehmer entfällt ab 2006
Im Zuge der „Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz III) wurde unter anderem Anwartschaftszeit und Rahmenfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld neu geregelt. Beschäftigte des Saisongewerbes sind insofern besonders betroffen, als die Sondervorschrift für Saisonarbeitnehmer zum Februar 2006 wegfällt.
Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld konnte nach der bisherigen Vorschrift jeder Arbeitnehmer erwerben, wenn innerhalb der letzten drei Jahre (Rahmenfrist) vor der Arbeitslosmeldung eine mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wurde.
Für Arbeitnehmer des Saisongewerbes galt daneben eine Sondervorschrift. Hier konnte ein Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer von drei Monaten erworben werden, wenn innerhalb der gesetzlich verkürzten Rahmenfrist von 16 Monaten eine Beschäftigungszeit von mindestens 6 Monaten nachgewiesen werden konnte. Nach 8 Monaten Saisonbeschäftigung konnte ein Anspruch von 4 Monaten erworben werden.
Diese Sonderregelung für Saisonarbeitnehmer entfällt für alle ab dem Monat Februar 2006 neu entstandenen Ansprüche komplett.
Gleichzeitig wird die Rahmenfrist für alle Arbeitnehmer von derzeit drei auf zwei Jahre verkürzt.
Damit musst Du Dich dann wohl anders orientieren müssen. Bis Hartz IV Anträge mit allem drum und dran durch sind, bist Du wieder in Österreichs nächster Saison.
anke-online
19.05.2006, 17:41
aber ich bekomme ja trotz dieser verkürzten Rahmenfrist meine 12 monate in zwei jahren zusammen, da ich ja höchsten 3 oder 4 monate im jahr zu hause bin und die restliche zeit arbeite.
ich würde gern ganzjährig arbeiten gehen, aber leider sieht es in der hotellerie in deutschland derzeit eher bescheiden aus und wenn man was findet, ist es misserabel bezahlt. und nur weil ich bereit bin mir wenigstens saisonal im ausland eine stelle zu suchen, werd ich jetzt auch noch dafür bestraft, dass ich arbeiten gehe.
es ist echt ein trauerspiel was in unserem staat derzeit abläuft. diejenigen, die willen zeigen bekommen immer wieder eine reingewürgt und die die keine lust haben zu arbeiten und keinerlei initiative zeigen, denen wird vom staat die kohle in den hintern geblasen.
Betroffener
19.05.2006, 17:48
Anke,
so kann Mensch das auch sehen.
Du hattest nach Veränderungen gefragt bei Saisonarbeit und ich habe die Infos geliefert :-)
Es gibt natürlich noch mehr Änderungen :oops:
Die sind ziemlich leicht unter www.arbeitsagentur.de mit der Suchfunktion zu finden. Stichwort: Rahmenfrist und Änderungen ab 2006
Wie ist das eigentlich - dumm gefragt.
Du bist doch auch als sasionale Kraft in Österreich sozialversichert.
Zahlen die da nicht auch Arbeitslosengeld?
anke-online
19.05.2006, 18:15
sorry, für die etwas "übereifrige" antwort. bin einfach ziemlich verärgert, weil ich genau diese beschriebene situation in meinem umfeld immer wieder erlebe. (aber da ich ein herzensguter mensch bin, der andere leute nicht bloßstellt, behalte ich solche missstände eben für mich und renne nicht gleich zum amt und petze :-) )
die österreicher zahlen schon arbeitslosengeld, da ich dort aber keinen hauptwohnsitz habe, da ich während der saison immer im hotel untergebracht werde und mein zimmer nach der saison wieder räumen muss, muss ich zwangläufig nach deutschland zurück. außerdem bin ich beim arbeitsamt als grenzgänger gemeldet, habe also meinen lebensmittelpunkt (meine recht kleine familie) in deutschland und freue mich eigentlich auch immer auf die paar wochen, die ich zwischendurch mal wieder zu haus bin. um also in österreich arbeitslosengeld zu beziehen, bräuchte ich dort eine eigene wohnung (was dort nicht gerade günstig ist) und dürfte das land während der paar wochen arbeitslosigkeit nicht verlassen (genauso wie es in dtl. auch ist, von wegen ständiger arbeitsaufnahme etc.) somit würde ich meine famiy also gar nicht mehr sehen, da sie es sich nicht leisten können einfach mal für einen kurzen urlaub runter zu kommen und mir es während der saison gar nicht möglich ist, einfach mal ein paar tage urlaub zu bekommen, weil wir immer gut gebucht sind. und die paar tage am saisonsende, die ich immer habe gehen für zimmer räumen, ämtergänge und andere behördliche dinge drauf.
mfg
anke
Betroffener
19.05.2006, 20:25
Hallo Anke,
das ist doch kein Problem - mir kocht auch öfter mal was über.
Ich möchte noch eine Frage stellen.
Du bist ja in Österreich sozialversichert und zahlst saisonal in die dortigen Systeme ein. Wie ist das dann aber im echten Leistungsfall als "Grenzgänger".
Schwebst Du dann auch in den Grauzonen zwischen Deutschland und Österreich mit überdeckender EU - wie jetzt beim Arbeitslosengeld in Deutschland?
Hast Du Dir da mal wirklich Infos zu geholt, wie das im Falle eines Falles abläuft?
Die jährliche aktuelle Rentenberechnung müsstest Du ja wahrscheinlich auch bekommen - oder bist Du da noch zu jung für?
Ansonsten würde ich mich da mal für interessieren.
anke-online
19.05.2006, 20:57
mit den infos über die grenzgänger-geschichten ist es ziemlich schwierig, weil einem jeder arbeitsvermittler etwas anderes erklärt und ich habe dummerweise jede zwischensaison einen neuen davon. mein alg I beziehe ich auch erst in der dritten zwischensaison von meinem jetzigen arbeitsamt, da ich zwischendrin von bayern, wo ich mit meinem lebensgefährten eine wohnung hatte und als echter grenzgänger galt, da wir die möglichkeit hatten zwischendurch nach hause zu fahren, nach thüringen wieder zu meinen eltern gezogen bin. ist auch quatsch gewesen, sich eine wohnung zu halten die man nur 3 monate im jahr nutzt. wir wollen jetzt bei meinen eltern das obergeschoss ausbauen, das reicht für uns zwei. somit bin ich jetzt ein unechter grenzgänger, da ich zwar meine lebensmittelpunkt (die definition dafür ist scheinbar auch von bearbeiter zu bearbeiter unterschiedliche) in dtl. habe, aber aber nicht die möglichkeit besteht, zwischendurch einfach mal nach hause zu fahren.
meine jährliche rentenberechnung bekomme ich auch noch nicht, da ich noch gut 40 jahre dafür schuften darf, bin erst 25.
in österreich zahle ich in die sozialversicherung ein, ist ein ähnliches system wie in dtl. die beiden länder haben dank eu einen staatsvertrag, der diese ganzen dinge wie alg und rente regelt. sprich die deutschen holen sich jeden cent den sie für mich ausgeben bei den österreichern wieder. wenn ich mich in dtl. dann arbeitslos melde, muss ich auch für den deutschen arbeitsmarkt zur verfügung stehen. was ich auch ziemlich wahnwitzig finde, da ich meist mit einem neuen arbeitsvertrag in der tasche wieder zurück komme und meist nur wirklich 6 - 8 wochen verfügbar sein kann. welcher arbeitgeber stellt mich dann schon ein. auch muss ich in dieser zeit immer noch bewerbungen schreiben und im falle einer zusage diese stelle auch annehmen und meine andere arbeit dann absagen. was die deutschen behörden auch immer noch meinen und auch so handhaben (so ist es mir bei der afa erklärt worden) dass man die jobs im ausland, egal ob saisonal oder anderweitig befristet und unbefristet, als übergangszeiten ansieht, mit der annahme vom amt, dass sich der arbeitnehmer, während dieser zeit im ausland, in dtl. nach einer anstellung umschaut. find ich persönlich absolut quatsch, denn warum sollte ich mich hier umschauen, wenn ich genau weiss, ich kann in der nächsten saison in genau dem selben hotel wieder anfangen, hab einen guten lohn, kommen mit meinem chef gut klar, etc.
ich schwafel schon wieder viel zu viel über dinge, die sicher niemanden interessieren, aber was solls. bin nach den 5 briefen die ich heut von meiner afa bekommen habe einfach ziemlich verärgert und muss einfach mal dampf ablassen.
mfg
anke
Betroffener
19.05.2006, 23:21
Danke Anke,
floss gerade so in die Tastatur.
Kein Geschwafel - für mich und sicher viele andere, die überlegen im Ausland zu arbeiten fand ich Deinen Bericht sehr interessant.
Weiterhin viel Erfolg
Seebarsch
21.05.2006, 13:22
Hallo,
nach dem was du schilderst, bist du spätestens seit dem du deinen ersten Wohnsitz wieder in Thüringen hast, kein Grenzgänger mehr. Nach den Regelungen der EU-Verordnung 1408/71, ich glaub Artikel 69, sind Grenzgänger Personen, die regelmäßig, aber mindestens 1 x wöchentlich, nach Hause fahren und dort den Lebensmittelpunkt haben. Nach dem was du schilderst, hast du deinen Lebensmittelpunkt mittlerweile in Österreich und müsstest als a-typischer Grenzgänger nach Art. 71 der VO auch Leistungen in Österreich bekommen.
Informationen gibt es auch hier:
http://www.europaserviceba.de/
Bei den Agenturen, die nicht im unmittelbaren Grenzbereich liegen, sind die Erfahrungen mit den Anspruchsvoraussetzungen bei Auslandsbeschäftigungen eher gering.
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