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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG I und ALG II Versicherungen usw.


Maja77
06.06.2005, 11:52
Hallo,

ich bin neu hier und weiß nicht so recht, wo dieser Beitrag mit mehreren Fragen hingehört...

Kurz zur Situation: ich bin 57, Single, habe wegen schwerer Depression und mangelnder Auftragslage bis April vergangenen Jahres in etwa 3 Jahre Sozialhilfe bezogen. Vor 3 Jahren musste ich dann auch noch die private Insolvenz einreichen, sie läuft seit knapp 2 Jahren in der Wohlverhaltensphase.

Und nun meine Fragen:

Wer bezahlt oder wovon werden Haftpflicht- und Hausratversicherung und Sterbegeldversicherung bei ALG II bezahlt?

Gibt es Zuschüsse für chronisch Kranke? Ich muss pro Quartal zweimal zum Arzt und jeden Monat ein Rezept abholen (monatliche Kosten ca. 20 Euro). Hinzu kommt sehr wahrscheinlich eine weitere Behandlung (noch etwas chronisches), mit zusätzlichen Kosten...

Außerdem sind gelegentliche Krankenhausaufenthalte nicht auszuschließen. Wovon werden die 10 Euro pro Kalendertag bezahlt?

Was geschieht, wenn ich nach Ablauf des BSHG-Vertrages eine Halbtagsstelle bekomme und der Verdienst nicht ausreicht um die Lebenshaltungkosten abzudecken? Hier im Forum las ich, in diesem Fall könne man ergänzend ALG II beantragen. Wie sieht es in diesem Fall aus mit dem erhöhten Bedarf (Kleidung, Fahrgeld, Essen) ?

Vielleicht kann mir jemand diese Fragen beantworten.

Danke fürs Lesen und Antworten.

Viele Grüße
Maja

StephanK
08.06.2005, 18:39
Hallo Maja und :welcome:
Soweit ich es verstanden habe, ist Deine Situation ziemlich kompliziert und ich weiss nicht, ob ich Dir guten Gewissens überhaupt etwas sagen kann, ohne den Berg von Akten durchzuwälzen, den Du sehr wahrscheinlich inzwischen im Zusammenhang mit diesen Sachen hast.
Hab deswegen bitte Verständnis dafür, dass ich nur einzelne Punkte herauspicke, bei denen mir die Lage etwas klarer erscheint.

Wenn ich es recht verstanden habe bzw. mir richtig zusammenreime, bist Du derzeit im ALG II-Bezug. Die von Dir aufgezählten Versicherungen musst Du aus dem ALG II bestreiten. Im Unterschied zur Sozialhilfe gibt es beim ALG II - von wenigen Ausnahmen abgesehen - keine Einmal-Beträge/-Zuschüsse für besondere Bedürfnisse.

Zuschüsse für chronisch Kranke sind als solche nicht vorgesehen. Eine Lösung könnte in § 23 SGB II liegen:
SGB 2 § 23 Abweichende Erbringung von Leistungen
(1) Kann im Einzelfall ein von den Regelleistungen umfasster und nach den Umständen
unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts weder durch das Vermögen nach
§ 12 Abs. 2 Nr. 4 noch auf andere Weise gedeckt werden, erbringt die Agentur für
Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung
und gewährt dem Hilfebedürftigen ein entsprechendes Darlehen.
Allerdings denke ich, dass Du dafür einen anderen Weg gehen solltest, nämlich den, bei Deiner Krankenkasse die Feststellung zu erreichen, dass Deine Zuzahlungen wegen einer chronischen Krankheit bei einem Prozent des Einkommens "gedeckelt" werden - die sog. "Chroniker-Regelung" (§ 62 SGB V). Nähere Informationen darüber erhältst Du bei Deiner Krankenkasse.

Ergänzendes ALG II für Niedriglohn-Bezieher gibt es, ja - aber mit den gleichen Konditionen wie oben beschrieben: keine Extras....

Maja77
09.06.2005, 17:41
Hallo Stephan,

erstmal Danke für Dein herzliches Willkommen und Deine ausführliche Antwort, samt Zeit, die Du dafür verbraucht hast !

Übrigens: Was Ihr hier mit dem Arbeitslosen NETZ auf die Beine gestellt habt ist echt super und sehr hilfreich, danke Euch allen dafür !!!

Nun, die Gesamtsituation ist in der Tat etwas kompliziert, und auf lange Sicht gesehen auch nicht unbedingt lustig, denn so habe ich mir das Älter werden nicht vorgestellt. Aber so ist das halt: vertraut man anderen blindlings, verliert man unter Umständen alles, und noch einiges mehr, nämlich auch noch das, was man gar nicht hatte. Nichtsdestotrotz: ich lasse mich nicht (mehr) unterkriegen und versuche halt jetzt das Beste daraus zu machen:-)

Deine Antworten reichen fürs erste. Bei der Krankenkasse war ich bereits. Das Formular "zur Feststellung einer Dauerbehandlung wegen chronischer Erkrankung" muss nur noch vom Arzt ausgefüllt und bestätigt werden. Außerdem wurde mir wegen der chronischen Erkrankung geraten einen Behindertenausweis zu beantragen, auch dann, wenn nur 40 oder 50 % bestätigt werden. Das werde ich auch tun, und danach folgt der nächste Schritt.

Noch stehe im Arbeitsverhältnis als BSHG-Kraft bei der Stadt (32 Stunden-Woche, BAT VIII minus 20%), kann aber nicht übernommen werden. Das sagte man bereits letztes Jahr beim Vorstellungsgespräch, und daran änderte sich auch nichts, obwohl man mich gerne behalten und ich auch sehr gerne dort bleiben würde. Was nicht geht, geht halt nicht.

An sich würde ich nach Ablauf des Vertrags ja ALG I bekommen, doch davon könnte ich nicht leben. Ergo müsste bzw. muss, wenn ich das richtig verstanden habe, ergänzend ALG II beantragt werden.

Danke und liebe Grüße
Maja

StephanK
09.06.2005, 21:25
Hallo Maja,
danke für Deine freundlichen Worte!

Gut, dass Du die Sache mit der Begrenzung der Zuzahlungen gleich angepackt hast - das bringt wenigstens etwas Entlastung.

Ungefragterweise noch ein paar Worte zum Thema Schwerbehindertenausweis, weil ich auch mit so 'nem "Lappen" rumlaufe.
Bei mir sind es gerade eben 50 % und in Sachen Jobsuche erlebe ich das doch oft als ein Hindernis. Natürlich wird mir nie direkt gesagt, dass man lieber keinen Schwerbehinderten einstellen wolle, aber durch die Blume bekomme ich das schon öfter zu hören, obwohl ich für keinen Arbeitgeber Mehraufwand bedeuten würde.
Wenn Du im öffentlichen Dienst bleiben willst, sieht es allerdings etwas besser aus.
Je nach eigener Situation ist es schon die Überlegung wert, ob man wirklich Vorteile davon hat oder eher nicht. In puncto Arbeitsmarkt scheint es mir eine zweischneidige Sache zu sein.

Gruß
Stephan

Maja77
11.06.2005, 08:50
Guten Morgen Stephan,

danke für den Hinweis bezüglich des Behindetenausweises. Mir ist eh noch nicht so ganz klar welche Vorteile er bringt. Man sagte, mit dem Ausweis könne ich früher in Rente gehen und würde steuerlich auch etwas günstiger fahren. Letzteres habe ich aber noch nicht geprüft...

Kannst Du mir aus eigener Erfahrung sagen, wie die steuerlichen Vorteile aussehen, oder kennst Du einen Link, wo ich mich informieren kann?

Danke für Deine Hilfe.

Liebe Grüße
Maja

StephanK
11.06.2005, 09:24
Hallo Maja,

einen gewissen steuerlichen Vorteil bringt der Schwerbehindertenausweis schon - aber natürlich hat man davon nur unter der Voraussetzung etwas, dass man auch Arbeit hat...

Beim Thema "früher in Rente gehen" bin ich sehr, sehr vorsichtig, und zwar aus zwei Gründen: Zum einen herrscht ganz allgemein in der Politik die Tendenz, das Alter bei Rentenbeginn wieder höher zu setzen, um die Renten bezahlbar zu halten. Das wird auch dazu führen, dass die frühere Verrentung von Schwerbehinderten zumindest in Frage gestellt werden wird. Der andere Grund (wobei ich nicht weiss, ob das auf Dich selbst zutrifft): die Berufsbiographie von Behinderten hat im Vergleich zu Nichtbehinderten öfter Lücken wegen Arbeitslosigkeit und/oder ist kürzer wegen verlängerter Ausbildungszeiten usw. Also häufig sind es weniger Beitragsjahre als bei anderen - und deswegen auch niedrigere Renten. Jedenfalls sollte man, wenn man daran denkt, sich vor Rentenantragstellung sehr genau ausrechnen lassen, was auf einem zukommt - sonst kann man böse Überraschungen erleben.

Eine ganz gut lesbare Zusammenstellung von Leistungen und Hilfen für Schwerbehinderte, die auch Auskunft über die steuerlichen Vorteile gibt, hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung erarbeitet. Diesen "Ratgeber für behinderte Menschen" kannst Du entweder als PDF-Datei von der Internet-Seite des Ministeriums herunterladen (http://www.bmgs.bund.de/download/broschueren/A712.pdf) (2,21 MB - bei langsamer Internetverbindung dauert das ziemlich!) oder auch als Papier-Broschüre anfordern (http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/publikationen/publ_warenkorb.php?add=390).

chroisty
13.06.2005, 14:21
hallo maja,

ich würde mir auf jedenfall einen behindertenausweis austsellen lassen! es ist zwar richtig das der bei der jobsuche hinderlich sein kann aber nicht sein muß! denn: du mußt deine behinderung ja nicht erzählen, dann hast du zwar nicht den besonderen schutz beim arbeitgeber aber alle anderen vorteile die der ausweis dir bringt. auserdem kannst du deinem arbeitgber später immer noch beichten das du behindert bist mit der bitte das nachträglich anzuerkennen. der arbeitgeber ist dann allerdings nicht verpflichtet das anzuerkennen. würd ich mir überlegen

gruß chroisty

StephanK
13.06.2005, 14:51
Tut mir leid, chroisty, da muss ich Dir widersprechen.
Die Schwerbehinderteneigenschaft muss man dem Arbeitgeber spätestens vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages offenbaren, wenn man ihm nicht einen Grund zur Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung geben will. Abgesehen davon kann man Vorteile wie den Einkommensteuer-Freibetrag nicht in Anspruch nehmen, wenn sie nicht in der Lohnsteuerkarte eingetragen sind - und die bekommt schließlich auch der Arbeitgeber.

Maja77
15.06.2005, 17:05
Hallo Stephan und Chroisty,

Eure Beiträge habe ich gelesen.

Es ist in der Tat sehr hilfreich, wenn man sich schon im Vorfeld so ausführlich als möglich informiert, das erspart so manche unangenehme Überraschung.

Im Moment gibt es keine weiteren Fragen. Sollten welche auftauchen, die sich nicht klar klären lassen, melde ich mich wieder. Ansonsten lese ich hier im Forum weiter mit.

Danke Stephan für Deine Mühe, und auch danke Euch allen !

Liebe Grüße
Maja

altmärkerin
27.11.2010, 13:12
Hallo habe mal ein Problem und hoffe es kann mir einer helfen. Ich habe im Oktober meinen Folgeantrag auf ALG II abgegeben. An Ort und Stelle kopierte die Sachbearbeiterin meine KFZ-Versicherungsunterlagen. Eine Woche später erhielt ich eine Aufforderung, bitte die KFZ-Unterlagen einzureichen, sonst würden mir die Leistungen gestrichen. Also reichte ich die Versicherungsunterlagen ein zweites Mal ein. Heute bekam ich einen Brief, das ich schon wieder meine KFZ-Versicherungsunterlagen einreichen soll. In der KFZ-Versicherung ist ein Auto plus Schutzbrief mit enthalten und daher Vertragsgegenstand. Die Arge verlangt aber diesmal, dass in der Versicherung der Schutzbrief rausgenommen werden muß. Die Versicherung bezahle ich vom Regelsatz. Daher meine Frage darf die entsprechende Sachbearbeiterin das überhaupt verlangen, wenn der Schutzbrief Vertragsgegenstand ist, das dieser rausgenommen wird? Man drohte mir allerdings wieder die Leistungen gänzlich zu streichen, bis ich die gewünschten Unterlagen einreiche. Dabei habe ich doch nur die Unterlagen mit Schutzbrief.