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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG Berechnung falsch?


kumst2000
25.10.2007, 17:17
Hallo miteinander,

habe heute meinen Bescheid für die Zeit ab 01.11.07 erhalten.

Mir persönlich kommt der Betrag etwas falsch vor.

Berechnungsgrundlagen:
01.11.07 bis 30.10.08
Bemessungsentgelt täglich 75,- EUR
Lohnsteuerklasse III
Lohnsteuertabelle 2007
Leistungsentgelt täglich 56,44 EUR
Prozentsatz 67
Leistungssatz 37,81 EUR

Berechnung des Leistungsentgelt:
Bemessungsentgelt: 75 EUR
abzüglich
15,75 EUR Sozialversicherungspauschale (21 %)
2,81 EUR Lohnsteuer
0,00 EUR Soli
= 56,44 EUR


Mir kommt der Bemessungsentgelt falsch vor. Grundlage war die Arbeitsbescheinigung von meinem Arbeitgeber. Hab von 01.11.05 bis 31.10.07 dort gearbeitet bzw. werde noch bis Ende des Monats dort sein.

hier die Beträge die in der Arbeitsbescheinung stand:

08/2006 2.298,41 EUR
09/2006 2.218,06 EUR
10/2006 2.215,54 EUR
11/2006 4.468,02 EUR
12/2006 1.793,22 EUR
01/2007 2.308,53 EUR
02/2007 2.261,80 EUR
03/2007 2.270,28 EUR
04/2007 2.399,48 EUR
05/2007 2.299,87 EUR
06/2007 2.224,83 EUR
07/2007 2.516,53 EUR
08/2007 hat gefehlt
09/2007 hat gefehlt
10/2007 hat gefehlt

Die Beträge aus dem Zeitram ab 08/2007 wollte der Sachbearbeiter telefonisch bei meinem Arbeitgeber erfragen. Der Betrag vom 12/2006 ist sowieso zu niedrig. lt. meiner Entgeltbescheinigung belief der steuerpflichtige Bezug auf 2.193,17 Euro.

Wenn ich meine Entgeltbescheinigung anschaue komme ich bei keinem der Monate auf diese o.g. Beträge.

Wie sieht es z.b. mit Einmalzahlungen aus. Bei den o.g. Beträgen hatte ich 3 Einmahlzahlungen:

11/2006 2.234,30 EUR
04/2007 159,68 EUR
07/2007 271,45 EUR


Das Arbeitsentgelt auf der Arbeitsbescheinigung soll doch das Bruttoarbeitsentgelt mit Einmalzahlungen wiederspiegeln. Also müssten doch die Beträge mit meiner Engeltbescheinigung übereinstimmen oder?

Über Meinungen freue ich mich. Hab ja jetzt nur 4 Wochen Zeit dagegen Widerspruch einzulegen, deswegen auch die Zusammenstellung.


Viele Grüsse

kumst2000

Seebarsch
25.10.2007, 18:28
Hi,
wenn ich das Entgelt im Bemessungszeitraum vom 01.11.2006 - 31.10.2007 nehme, hier bescheinigt bis 31.07.2007, komme ich so überschlägig auf ein Arbeitsentgelt von 82 € täglich.
Der Betrag von 75 € deutet mir stark darauf hin, dass hier die Leistungen der Höhe nach vorläufig festgesetzt wurden, weil die fehlenden Entgelte noch beim Arbeitgeber erfragt werden müssen.

Hast Du mal in den Bescheid auf die erste Seite geschaut, ob die Leistungen gem. § 328 SGB III vorläufig festgesetzt wurden?

Wenn nicht, hilft nur nachfragen!
:(

kumst2000
26.10.2007, 13:13
danke für deinen Beitrag. Zumindestens habe ich jetzt die Bestätigung, dass ich doch nicht falsch lag.

Im Bescheid auf der ersten Seite steht folgender Satz:

Sie erhalten die Zahlungen als Vorschuss auf der Grundlage des § 42 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch. Sollten Sie nach der endgültigen Entscheidung einen geringeren Anspruch haben, sind Sie verpflichtet, zu viel gezahlte Beträge umgehend zurückzuzahlen.


Meintest du diesen Satz damit? Hab mal einen alten Bewilligungsbescheid rausgesucht und da gabs noch folgende Satzvariante:

Die Höhe der Leistung wurde vorläufig festgesetzt, es handelt sich um einen Vorschuss im Sinne des § 42 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch. Überzahlte Beträge sind von Ihnen zurückzuzahlen.


Sollte ich trotzdem mal Widerspruch einlegen? Oder dann doch auf den Endgültigen Bescheid warten?

VG

kumst2000

StephanK
26.10.2007, 15:11
Schau Dir einfach mal selbst den § 42 SGB I (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__42.html), dann siehst Du, dass noch nichts endgültig entschieden ist, sondern dass das eben nur eine - pi mal Daumen festgesetzte - Vorschusszahlung ist und die Höhe des Alg erst noch genau ermittelt wird.
Wahrscheinlich wird es höher liegen; die Differenz zu Deinem Vorschuss-Betrag bekommst Du dann nachgezahlt.
Veranlassung für einen Widerspruch besteht eigentlich nicht - außer wenn Du meinst, dass Du mit dem jetzigen Betrag gar nicht zurecht kommst.