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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bedarfsgemeinschaft was beantragen?


Stefan26427
19.05.2006, 23:51
Wie schon in anderen Beiträgen leben wir in einer Bedarfsgemeinschaft.
Meine Freundin fängt am 31.08.06 ihre BBS (Berufsschule/Wirtschaft und Verwaltung) an. Diese wir als Ausbildung angerechnet. Aber was können wir jetzt beantragen?

1. Kann sie BAB beantragen?

2. Kann sie Kindergeld beziehen?

3. Was steht ihr noch zu?

Steht ihr nicht auch kindergeld zu seit dem unsere Tochter in den Kindergarten geht?

Unsere Sperrzeit läuft bis zum 01.09.06

StephanK
20.05.2006, 08:29
Zu 1.: Du schreibst (nur) von einer Berufsschule, die normalerweise die schulische Hälfte einer sog. dualen Berufsausbildung ist ("Lehre" im Betrieb bzw. einer Verwaltungsbehörde + Berufsschulbesuch). Wenn Du das meinst, ja. Sie muss dann sogar BAB beantragen, weil sie wegen der Berufsausbildung keinen Anspruch auf Alg II hat (schließt einander aus!). Deswegen bin ich über die Frage auch etwas irritiert, weil Du in vorangegangenen Beiträgen geschrieben hattest, dass Ihr als Bedarfsgemeinschaft Alg II beziehen würdet, was eigentlich gar nicht sein dürfte, weil sie überhaupt nicht Alg II-berechtigt ist. Genau genommen seit Ihr dann eine "unvollständige" Bedarfsgemeinschaft, aus Deiner Perspektive betrachtet also eine eheähnliche Gemeinschaft, deren anderer Teil aber nicht Alg II-berechtigt ist. Deswegen steht Dir nur die Hälfte der Regelleistung einer 2er-BG zu, also € 311.-

Zu 2.: Ich denke, ja, und zwar sowohl für sich selbst (weil sie noch in Ausbildung ist) als auch für ihr Kind. Das schreibe ich aber nur unter Vorbehalt, weil ich mich mit Kindergeld nicht gut auskenne.

Zu 3.: evtl. Wohngeld, wenn Ausbildungsvergütung, BAB und Kindergeld zusammen nicht die Einkommensgrenze überschreiten. Bei der Wohngeldberechnung wirst Du allerdings mit eingerechnet, obwohl Du selbst nicht wohngeldberechtigt bist.

Stefan26427
21.05.2006, 22:25
Nein sie Besucht ab 01.08 eine Berufsschule (Berufsfachschule) bei der sie ganz normalen Unterricht hat von Montag bis Freitag. Diese Schule geht dann 2 jahre und so kriegt sie dann ein jahr Ausbildung angerechnet und kann einen Realschulabschluss bekommen. Steht ihr dann auch BAB zu?

Meine Freundin hat sich ja auch nie Arbeitslos gemeldet (da sie mit 16 Mutter geworden ist). Sie hat damals Sozialhilfe bekommen aber das wurde auch alles über mich beantragt, weil man meinet wir wären eine Bedarfsgemeinschaft und so ging das auch mit ALG2.

StephanK
21.05.2006, 23:53
Danke die Erklärung, denn jetzt wird's klarer. Sie ist nämlich einer der komplizierten Fälle aus dem Überschneidungsbereich dreier Sozialleistungen: BAB, Alg II und BAföG. BAB scheidet aus, weil es keine duale Berufsausbildung (Betrieb + Berufsschule) ist. Bleibt die Frage, ob BAföG oder Alg II. Im Prinzip ist diese schulische Ausbildung "ein Fall für's BAföG". BAföG bekäme sie aber nur, wenn sie nicht bei ihren Eltern wohnt (was der Fall ist) und die (bzw. eine andere geeignete) Schule von der Elternwohnung aus nicht erreichbar ist (was ich nicht weiss) und sie in einem eigenen (also nicht dem elterlichen) Haushalt lebt und mit einem Kind zusammenlebt (was der Fall ist). Wenn ich also hinsichtlich der Voraussetzungen für BAföG richtig liege, müsste sie BAföG beantragen, und das natürlich möglichst bald. Tipps dazu gibt's hier (http://www.bafoeg.bmbf.de/index.php)
BAföG ist allerdings im Prinzip vom Einkommen der Eltern abhängig. Mit den Einzelheiten dazu kenne ich mich leider nicht aus und kann nur auf die schon genannte website verweisen.

Stefan26427
22.05.2006, 01:42
:Moin!: !
und jetzt schon mal danke für die hilfe. :danke:

Ich heiße Melja und melde mich jetzt mal selber.
Also meine Mutter lebt selber von ALG2 (aber nur weil mein 5 jährigen Neffen bei ihr lebt). Mein Vater ist nicht mehr zu vermitteln. Also ist da auch nicht zu holen. Werde Dienstag zum Amt gehen und da mal versuchen mich schlau zu machen. Zu mir haben die von PACE center gesagt ich könne BAB beantragen aber es würde uns nicht bringen da es beim ALG2 angerechnet wird.
Ich blicke da echt nicht mehr durch.
Bitte helft mir

StephanK
22.05.2006, 07:23
Hallo Melja,
was Du schreibst, spricht dafür, dass Du BAföG bekommen wirst, wenn es denn tatsächlich eine Berufsfachschule ist (es kommt da wirklich auf die ganz genaue Bezeichnung an), denn dafür gibt's keine BAB. Die Angaben zum Elterneinkommen musst Du aber dennoch machen, also besorge Dir Nachweise von Deinen Eltern.
Den BAföG-Antrag musst beim Landkreis Wittmund, Amt für Ausbildungsförderung, Am Markt 9, 26409 Wittmund, Tel. 04462 - 86-01 stellen. Die Formulare kannst Du von der BAföG-website (http://www.bafoeg.bmbf.de/antrag_formulare.php) herunterladen.
Zu mir haben die von PACE center gesagt ich könne BAB beantragen aber es würde uns nicht bringen da es beim ALG2 angerechnet wird.Das ist Unsinn, weil BAB (wie auch BAföG) und Alg II sich gegenseitig weitestgehend ausschließen und es in der Regel nur das eine oder das andere gibt. Man hat da also keine Auswahl, sondern muss die einem tatsächlich zustehende Leistung beantragen, weil man sonst gar nix kriegt.