Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Urlaub?!
berlinsven
25.10.2007, 21:09
Hallo,
In den nächsten Wochen wird mir voraussichtlich zum Jahresende meine Arbeit gekündigt.Plane dann anschliessend eine 2monatigen Südamerikaaufenthalt.Jetzt habe ich gehört,dass ich in den ersten 3Monaten der Arbeitslosigkeit keinen Urlaub nehmen darf.
Kann ich trotzdem meinen Urlaub antreten,wenn ich natürlich auf das Arbeitslosengeld verzichte???
Wie ist in der Zeit mit Krankenversicherung und Sozialversicherung?
Werde ich etwa 3 Monate gesperrt oder nur für die Zeit des Urlaubes?Oder....??
Bin da ziemlich ratlos und für jeden Tipp dankbar!!!
mfg
berlinsven:-P
Hallo berlinsven,
Kann ich trotzdem meinen Urlaub antreten,wenn ich natürlich auf das Arbeitslosengeld verzichte??? Wie ist in der Zeit mit Krankenversicherung und Sozialversicherung? Im Prinzip müsste es gehen, wenn du für die Zeit für alles selbst trägst, auch die Krankenversicherung und Sozialversicherung?
Ein Problem wird nur in Bezug auf die rechtzeitige Arbeitsuchendmeldung entstehen. Die wäre ab drei Monate vorher fällig. Und man würde ja dann versuchen, dich vor Eintritt er Arbeitslosigkeit wider zu vermitteln. Also kannst du dich erst nach dem Urlaub melden und musst dann auch die Sperrzeit von einer Woche, wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung, in kauf nehmen.
StephanK
25.10.2007, 22:46
:welcome: Sven,
wenn wir mal den 31.12. als Enddatum Deines Arbeitsverhältnisses annehmen, dann hast Du dann einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Du zwischen 1.1.06 und 31.12.07 mindestens 360 Tage versicherungspflichtig beschäftigt warst.
Ich nehme mal an, dass diese Voraussetzung gegeben sein wird. Dein Südamerikaaufenthalt ist kein Problem, wenn Du
(1) Dich sofort nach der Kündigung bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend meldest; das ist nur eine Formalie, erspart Dir aber später eine Woche Sperrzeit; unmittelbar vor der Abreise erklärst Du, dass Du bis auf weiteres nicht mehr arbeitsuchend bist. Ein Problem gibt's nur, wenn man Dir sehr schnell einen Job anbietet, wie restart schon erläutert hat; und
(2) bei der Beantragung von Arbeitslosengeld erklärst, dass Du den Anspruch erst später geltend machen willst. Du kannst ihn nämlich bis zu vier Jahren "aufheben". Wenn der Zeitpunkt Deiner Rückkehr schon feststeht, kannst Du das auch taggenau angeben.
Krankenversichert bist Du dann ab Ende des Arbeitsverhältnisses nicht, aber für die Reise musst Du Dich sowieso mit einer privaten Reisekrankenversicherung absichern.
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung geht Dir diese Zeit verloren; das ist leider unvermeidlich.
Nach Deiner Rückkehr solltest Du Dich erneut arbeitslos melden und Deinen "konservierten" Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen.
Eine Sperrzeit wird es also nicht geben.
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