nimbim
27.10.2007, 13:09
Hallo bin derzeit in einem 1€ Job in einer Bücherei einer Schule.
Können 1€ Jobber dazu verpflichtet und dafür belangt werden?
1) Schlüsselgewalt
2) Kassenführung und -abrechnung
3) Aufsichtpflicht über die Schüler
Es sind derzeit 2 1€ Jobber bei uns beschäftigt. Es ist nun schon mehrfach vorgekommen, dass wir alleine die Bücherei öffnen und führen müssen. zu den Pausenzeiten stürmen ca. 30-40 Schüler die Bücherei. Muss ich mir das für 1€ antun?
Ich soll mich auch um die Abrechnung der Kasse kümmern. nun fehlte Geld und die machen mir jetzt Vorwürfe. Obwohl sämtliche Putzfrauen, Hausmeister, Ehrenamtliche Mitarbeiter, 1€ Jobber freien Zutritt haben.
Sogar der Sohn des Leiters hat ein eigenen Schlüssel den er Freunden von sich überlässt!
Ich will nun mein den Schlüssel abgeben und mich nicht mehr um die Kasse kümmern. Kann ich dafür wegen Arbeitsverweigerung belangt werden?
:confused:
MfG
Dirk
Können 1€ Jobber dazu verpflichtet und dafür belangt werden?
1) Schlüsselgewalt
2) Kassenführung und -abrechnung
3) Aufsichtpflicht über die Schüler
Es sind derzeit 2 1€ Jobber bei uns beschäftigt. Es ist nun schon mehrfach vorgekommen, dass wir alleine die Bücherei öffnen und führen müssen. zu den Pausenzeiten stürmen ca. 30-40 Schüler die Bücherei. Muss ich mir das für 1€ antun?
Ich soll mich auch um die Abrechnung der Kasse kümmern. nun fehlte Geld und die machen mir jetzt Vorwürfe. Obwohl sämtliche Putzfrauen, Hausmeister, Ehrenamtliche Mitarbeiter, 1€ Jobber freien Zutritt haben.
Sogar der Sohn des Leiters hat ein eigenen Schlüssel den er Freunden von sich überlässt!
Ich will nun mein den Schlüssel abgeben und mich nicht mehr um die Kasse kümmern. Kann ich dafür wegen Arbeitsverweigerung belangt werden?
:confused:
MfG
Dirk