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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zu viel Verantwortung in einem 1-€-Job?


nimbim
27.10.2007, 13:09
Hallo bin derzeit in einem 1€ Job in einer Bücherei einer Schule.

Können 1€ Jobber dazu verpflichtet und dafür belangt werden?

1) Schlüsselgewalt
2) Kassenführung und -abrechnung
3) Aufsichtpflicht über die Schüler

Es sind derzeit 2 1€ Jobber bei uns beschäftigt. Es ist nun schon mehrfach vorgekommen, dass wir alleine die Bücherei öffnen und führen müssen. zu den Pausenzeiten stürmen ca. 30-40 Schüler die Bücherei. Muss ich mir das für 1€ antun?

Ich soll mich auch um die Abrechnung der Kasse kümmern. nun fehlte Geld und die machen mir jetzt Vorwürfe. Obwohl sämtliche Putzfrauen, Hausmeister, Ehrenamtliche Mitarbeiter, 1€ Jobber freien Zutritt haben.
Sogar der Sohn des Leiters hat ein eigenen Schlüssel den er Freunden von sich überlässt!

Ich will nun mein den Schlüssel abgeben und mich nicht mehr um die Kasse kümmern. Kann ich dafür wegen Arbeitsverweigerung belangt werden?

:confused:

MfG

Dirk

restart
27.10.2007, 13:41
Hallo nimbim,

ich denke als 1€ Jobber bist du, nach meinem Verständnis, nur für Hilfsarbeiten einsetzbar.

Verantwortung für Schlüsselgewalt, Kassenführung und Aufsichtspflicht gehört dazu nicht. Zumal du den Schülern gegenüber überhaupt nicht weisungsberechtigt bist.

Ich soll mich auch um die Abrechnung der Kasse kümmern. nun fehlte Geld und die machen mir jetzt Vorwürfe. Vorwürfe dürfen sie dir machen, jedoch zur Zahlung der Differenz, denke ich, nicht. Es sei den sie könnten dir Nachweisen, das du das Geld genommen hast.

Ich will nun mein den Schlüssel abgeben und mich nicht mehr um die Kasse kümmern. Kann ich dafür wegen Arbeitsverweigerung belangt werden? Belangen sicherlicht nicht. Diese Verantwortung kann man nicht auf dich abschieben. Es ist nur wichtig, das du die Arbeit (also 1€-Job) an sich nicht verweigerst, die Verantwortung kannst du ablehnen.

einsamer Wolf
27.10.2007, 13:55
Die ewige Frage:

Was soll, kann und muss ein 1 Euro Jober alles machen?

Grundsätzlich sollst du nur Helfertätigkeiten machen und sonst nix.

http://de.wikipedia.org/wiki/1-Euro-Job

Ich an deiner Stelle würde mich mal mit deiner SB unterhalten und der Mal die ganze Situation schildern.

Ich will nun meinen Schlüssel abgeben und mich nicht mehr um die Kasse kümmern. Kann ich dafür wegen Arbeitsverweigerung belangt werden?

Meiner Meinung nach kannst du nicht dafür belangt werden, solange du weiterhin deine „Helfertätigkeit“ ausführst.

3) Aufsichtpflicht über die Schüler

Mir hat man mal einen 1 J. angeboten bei einem Jugendweihe e.V. ich sollte dort die Schüler betreuen von 12-18 Uhr. Ich habe diese Stelle abgelehnt, weil ich keine Pädagogische Ausbildung habe. Und entsprechend der Situation falsch reagieren könnte.

nimbim
28.10.2007, 00:49
Danke für die Antworten
Werde mich Montag mal mit dem Sachbearbeiter von ProArbeit in Verbindung setzen...
Der hat mir den Job vermittelt und ich bin mal gespannt was er dazu sagt.

Zu hoffen bleibt, dass er das einsieht und was anders für mich hat... Wenn ich quer schieße darf ich bestimmt nur noch "Scheisse schaufeln"

Gruß nimbim