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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Teilzeitstelle!


sandra76
28.10.2007, 18:45
Hallo zusammen!

Es geht um fogendes ich habe seid dem 16.10.07 eine Teilzeitstelle(108,33Stunden im Monat).
Ich bezog vorher Hartz IV mein Anspruch mit Miete war 490,15Euro im Monat.
Den Arbeitsvertrag habe ich meinem Sachbearbeiter zukommen lassen und er hat mir alles neu berechnet.
Jetzt bekomme ich zum 1.11.07 183,59Euro .
Das Problem ist das ich nie die Stunden arbeite ich die eigentlich arbeiten soll,da ich bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt bin und wenn dort keine Arbeit is ich zuhause bleibe.
Das heißt ich bin jetzt 6 Tage überhaupt nicht arbeiten gewesen.Ich habe mir ausgerechnet was ich für den Oktober verdient habe,es sind 196,25Euro.
Das heißt ich hätte mit dem was ich von der ARGE bekomme genau 379,84Euro.
Ich bekam von der ARGE aber 490,15Euro wie verhält sich das denn jetzt.
Normal hat man doch als Hartz IV Empfänger einen Freibetrag von 165Euro,da ich für den Monat Oktober jetzt 196,25Euro verdient habe dürften sie mir doch nur 31,25Euro anrechnen und das rest Geld Rückwirkend zahlen oder?????


Danke im Voraus
Lg,
Sandra

restart
28.10.2007, 21:24
Hallo sandra76,

Normal hat man doch als Hartz IV Empfänger einen Freibetrag von 165Euro,da ich für den Monat Oktober jetzt 196,25Euro verdient habe dürften sie mir doch nur 31,25Euro anrechnen und das rest Geld Rückwirkend zahlen oder?????Nein. Du hast erstmal nur 100 € frei und von den 96,25 € darfst du nur 20%, also 19,25 €, behalten. Macht also 77 € anrechenbares Einkommen. Ein Berechnungsbeispiel und die Erklärung findest du hier (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_einkommensanrechung_al g_ii).

Die Frage wäre jetzt, wann bekommst du das Geld. Es muss in dem Monat als Einkommen angerechnet werden, wo du es erhältst. Die ARGE hat dir Anfang Oktober das Geld für Oktober gezahlt. Wenn du das Geld also noch im Oktober erhältst, schuldest du der ARGE 77 Euro für Oktober.

Bekommst du es erst im November, erhältst du von der ARGE für November zu wenig Geld. Die Differenz wird dir nachgezahlt, wenn du die Einkommensbescheinigung bei der ARGE eingereicht hast.

Eine andere Frage ist, wie das überhaupt in deinem Arbeitsvertrag vereinbart ist. Wenn dir eine bestimmte Zahl von Stunden zugesichert werden, muss der AG auch diese bezahlen, egal ob du diese auch arbeitest oder nicht. Ist dies in deinem Arbeitsvertrag aber gar nicht geregelt, weis ich nicht so recht, wie die ARGE deinen Anspruch für November ausgerechnet hat. Hier solltest du gegebenenfalls noch mal mit dem Sachbearbeiter sprechen und ihn darauf hinweisen, das die Stundenzahl und damit auch die Einkommenshöhe gar nicht feststeht und man dir im Voraus nicht soviel abziehen darf.

sandra76
29.10.2007, 10:12
Hallo restart,

Erst mal vielen Dank für deine Antwort.
Das Geld was ich jetzt im Oktober verdient habe bekomme ich erst zum 20.11.07.
In dem Vertrag steht folgendes :
Als individuelle regelmäßige monatliche Arbeitszeit werden im Sinne von §3 MTV 108,33 Stunden vereinbart.Die tatsächliche Verteilung der Arbeitszeit wird an die Gegebenheitein des Kundenbetriebes angepasst.Der LAN verplichtest sich,die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten.Für den LAN wird ein vom Arbeitgeber ein Arbeitszeitkonto eingerichtet(Für geringfügige Beschäftigung wird kein Arbeitszeitkonto eingerichtet).plus und Minusstunden sind die von der individuellen monatlichen Arbeitszeit abweichenden Arbeitsstunden.
Das Arbeitszeitkonto darf maximal 100 Minus-bezw.maximal 250 Plusstunden aufweisen.
Der Ausgleich des Arbeitszeitkontos richtet sich nach §3.2MTV.Der LAN verplichtet sich,im Rahmen der gesetzlichen Arbeitszeitregelung vom Arbeitgeber angeordnete,über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgehende Mehr-, Schicht-, Nacht,-Samstags-,Sonn-und Feiertagsarbeit zu leisten.

Das Monatsentgeld setzt sich aus aus dem Entgeldbestandteilen des laufenden Monats und den variabelen Entgeldbestandteilen(z.B.Zuschlägen) zusammen.
Besteht für einen Monat ein anteiliger Entgeldansprcuh(z.B. bei Eintritt oder Austritt im Laufe des Monats) oder ist das Monatsendgeld aus anderen Gründen(z.B. unbezahlte Ausfallzeiten)zu kürzen,so ermittelt sich der Entgeldanspruch nach dem Verhältnis der anzurechnenden Sollarbeitszeiten des LAN in dem Monat zu den Sollarbeitszeiten des ganzen Monats.

restart
29.10.2007, 12:59
Soweit ich es daraus lese, ist eine feste Arbeitszeit von 108,33 Stunden vereinbart. Stunden die du nicht leistest, landen als Minusstunden auf deinem Zeitkonto, müssen dadurch aber bezahlt werden, als wenn du sie schon geleistet hättest. Abarbeiten musst du sie dann bei nächster Gelegenheit.

Allerdings darf dein Zeitkonto auch nur max. 100 Minusstunden haben. Was dann bedeutet, hat er längere Zeit keine Arbeit für dich, würde er dich wieder entlassen müssen.

In soweit hat die ARGE scheinbar richtig gerechnet, abgesehen von deinem ersten Einkommen im November. Ich würde also schnellstens noch mal hingehen, damit du im November auch deine Miete zahlen kannst.

sandra76
29.10.2007, 15:24
ich habe meinem Sachbearbeiter ja gesagt das ich nur anteilig für den Oktober Geld bekomme und das auch erst zum 20.11.07.
Er meinte nur dann solle ich ihm die Lohnabrechnung zukommen lassen und dann sehen wir weiter.
Das war es.
Ich hatte Ihm auch eine Email geschrieben,in dem ich ihm mitteilte das dass nicht so gehen könnte ich bekäm schließlich erst zum 20.11 Geld und am 1.11 ist die Mietefällig und andere sachen wie Srom und Gas.
Auch wenn ich das nur anteilig bezahlen muß da ich mit meiner Lebensgefährtin zusammen lebe und diese in einer Lehre ist und nur 600Euro bekommt.Das heißt sie muß jetzt erstmal die Miete komplett zahlen.
Ihr belibt kaum was übrig da sie ihre Monatsfahrkarte selber zahlen muß und die kostet 120Euro.Und das was ich bekomme davon werden die laufenden kosten beglischen.
Das man auch Lebensmittel kaufen muß interessiert die überhaupt nicht.

Es kam nichts nur der neue Bescheid in dem er alles neu berechnet hat.Das was ich bekomme ist noch ncht mal das was ich anteilig an Miete zahlen muß.
Ich komme mir echt verarscht vor,man versucht alles um aus dem Hartz raus zukommen und nimmt arbeiten an wo im Endefekt eh nichts von hängen bleibt und bekommt von den Mitarbeitern noch Steine in den Weg gelegt.

Codeman
29.10.2007, 17:16
Hallo sandra,
Hallo restart,

will mich in eure Diskussion so nicht einmischen,aber mal etwas nachfragen.Welcher Tarifvertrag findet denn Anwendung bei dir ?

Soweit ich es daraus lese, ist eine feste Arbeitszeit von 108,33 Stunden vereinbart. Stunden die du nicht leistest, landen als Minusstunden auf deinem Zeitkonto, müssen dadurch aber bezahlt werden, als wenn du sie schon geleistet hättest. Abarbeiten musst du sie dann bei nächster Gelegenheit.

Error.Nichteinsatzzeiten sind Unternehmensrisiko.Mein Bruder hatte das selber grade gehabt und ist zur IG Metall gegangen.Daraufhin musste die ZAF-Klitsche diese stunden zurückbuchen.

Ich hatte Ihm auch eine Email geschrieben,in dem ich ihm mitteilte das dass nicht so gehen könnte ich bekäm schließlich erst zum 20.11 Geld und am 1.11 ist die Mietefällig und andere sachen wie Srom und Gas.

Dann solltest du einen Vorschuss beantragen.

MfG
Codeman

restart
30.10.2007, 14:09
Dann solltest du einen Vorschuss beantragen.Codeman hat recht, zumindest scheint dies die einzige kurzfristige Lösung.

ich habe meinem Sachbearbeiter ja gesagt das ich nur anteilig für den Oktober Geld bekomme und das auch erst zum 20.11.07.
Er meinte nur dann solle ich ihm die Lohnabrechnung zukommen lassen und dann sehen wir weiter.Dieses Vorgehen ist leider üblich, aber gewiss nicht so vom Gesetzgeber gewollt. Es geht um eine Grundsicherung. Das heißt eigentlich erstmal absichern und dann sehen ob Rückforderungsansprüche bestehen.

Ich komme mir echt verarscht vor,man versucht alles um aus dem Hartz raus zukommen und nimmt arbeiten an wo im Endefekt eh nichts von hängen bleibt und bekommt von den Mitarbeitern noch Steine in den Weg gelegt.Sehe ich auch so. Die ARGE sollte eigentlich froh sein, über jeden Cent den sie sparen kann und deshalb die Bürokratie so einfach wie möglich gestallten. Aber leider ist es genau umgekehrt.

sandra76
02.11.2007, 10:05
Ich finde es einfach nur unverschämt.
Genauso ich habe an einer 4 Wöchigen Maßnahme teil genommen die vergütet mit 401,- war/ist.Vom 4.10-16.10 war ich dort, am 16.10 habe ich ja den Teilzeitjob angenommen.
darauf hin habe ich den Sachbearbeiter am telefon gefragt wie das denn nun ausschaut mit dem Geld von der Maßnahme da ich ja vom 4.10-16.10 dort war und mir eigentlich von diesem Zeitraum das Geld zustehen würde.
Einzigstes Kommentar,das sehen wir mal.
Hab dann meinen anderen Sachbearbeiter kontaktiert,von diesem bekam ich überhaupt keine Antwort.
Hab auch schon mehr mal einen Antrag auf Bewerbungskosten gestellt,bis heute habe ich keinen Antrag bekommen.
Da frag ich mich ernsthaft was die dort machen????????
Leute die arbeiten wollen alles probieren in eine Festeinstellung zu kommen,Teilzeitjobs annehmen,die werden bestraft.
Und andere die das Amt von vorne bis hinten bescheißen die bekommen alles und keine schaut mal ob es dort mit rechten Dingen zugeht.

sandra76
21.11.2007, 16:51
Hallo zusammen,

In meinem Arbeitsvertag steht was von einem §6MTV wieviel Prozent Zulagen das sind nur leider finde ich im Netz nichts darüber,kann mir da einer weiter helfen?

Dann habe ich noch eine Frage normal müßte doch ab 22Uhr diese Nachtzulage gezahlt werden?
Wenn man jetzt zum Beispiel 3 mal die Woche von 19:00 bis 22:15 arbeiten geht müssten doch diese 15min die man mehr arbeitet mit dieser Zulage gezahlt werden oder nicht?


Lg

Codeman
21.11.2007, 17:17
Hallo sandra,

die abkürzung MTV heisst Manteltarifvertrag.Was dort genau drin steht erfährst du von deiner zuständigen Branchengewerkschaft.Allerdings musst du da mitglied sein.

Zum Thema Nachtzuschläge: in der regel werden nachtzuschläge zwischen 22 und 6 uhr fällig,allerdings nur wenn diese tarifvertraglich geregelt sind.eine gesetzliche grundlage für nachtzuschläge gibt es nicht.

In der regel müsstest du 2-3 stunden nachts arbeiten um anspruch auf diese zuschläge zu haben.alles was drunter liegt wird nicht gerechnet.allerdings kann das tariflich anders geregelt sein.aber um das zu erfahren,musst du mal in deinen MTV schauen,da ist das geregelt.

MfG
Codeman

sandra76
21.11.2007, 17:33
Vielen Dank für die Antwort.

Ich hätte da noch eine Frage es geht um folgendes:
Ich habe für den Monat Oktober vom 16.10-31.10 gearbeitet den Lohn habe ich jetzt zum 20.11 erhalten(259,67) die Stunden in den ich nicht eingesetzt worden bin sind mir torzdem gezahlt worden aber als Minusstuden auf meiem Zeitkonto gelandet.
Im Oktober nahm ich auch an einer maßnahme teil die vergütet war,das Geld habe ich jetzt im November auch erhalten(140,80).
Und ich habe Anfang November von der ARGE 183,59 erhalten alles zusammen ergibt 584,06
Mein Bedarf von der ARGE macht mit Miete 490,15 aus jetzt habe ich aber genau 94,06 mehr.wird mir davon jetzt im nächsten Monat was abgezogen?
Da das Gehalt was ich erhalten habe ja unter 400Euro liegt darf ich doch regulär 100 Euro dazu verdienen?

Codeman
22.11.2007, 19:30
Nein,100 € ist dein Freibetrag.

Also dein Gesamtbedarf für 1 Monat liegt bei

490,15 Bedarf

Anzurechendes einkommen ist

259€ Lohn
140,80 Massnahmegeld (hier wäre noch zu klären um was es sich gehandelt hat)
183 euro arge geld

Nun hast du erstmal 100 € freibetrag.Dazu nocheinmal 20% extra.Wären in diesem Fall rund 50 €

Einkommen - Bedarf = geld

584 - 490 = rund 90 euro.

Nun ist dein einkommen aber noch nicht bereinigt.Um dein einkommen korrekt anzurechnen muss der freibetrag abgezogen werden,sowie auch sämtliche werbungskosten (das sind kosten,die zur aufnahme,erhalt oder ausbau von arbeit verbraucht werden) gewöhnlich benzin oder auch die umweltkarte des ÖPNV,sowie auch gewerkschaftsmitgliedschaft oder auch andere dinge,wie unterhalt etc.

Bedarf: 490 euro

Anrechenbares einkommen: 100 euro (rund gerechnet)
Arge-Geld 183
Massnahmegeld 140

-----------

anrechenbares einkommen gesamt: rund 420 euro

d.h. du müsstest eigentlich noch ne nachzahlung bekommen.evtl. kann ja nochmal jemand drüber schauen,ob ich nich irgendwas ausser acht gelassen habe.

Aber so ungefähr läufts.

MfG
Codeman

sandra76
30.11.2007, 16:59
Hallo,
Die Maßnahme an der ich teilgenommen habe war von der ARGE aus sie wäre normal vom 4.10-31.10 gegangen da ich aber am 16.10 eine Teilzeitstelle angenommen habe,bekam ich dann das Geld für die Tage vom 4.10-15.10
Ich habe letzte Woche meinem Sachbearbeite die Lohnabrechnungen zukommen lassen da er diese ja brauch,habe bis heute noch nichts von ihm gehört.
Also müße ich dann noch eine Nachzahlung erhalten,habe ich das richtig verstanden???

restart
01.12.2007, 12:29
Also müße ich dann noch eine Nachzahlung erhalten,habe ich das richtig verstanden??? Laut den von dir gemachten Angaben, ja.

Die Berechnung dauert leider immer etwas, es sollte nur nicht zu lange dauern.
Aber die Möglichkeit einen Vorschuss zu beantragen, bleibt dir auch noch.

sandra76
02.12.2007, 12:07
Ich habe die Lohnabrechnungen am 21.11.07 meinen Sacharbeiter zukommen lassen,da müsste ich ja bald was hören.
Ich bekomme trotz meinem Job jeden Monat Geld von der ARGE,mein Sachbearbeiter hat laut meinem Arbeitsvertag ausgerechnet was ich verdienen müßte und so bekomme ich dann noch Geld.
Für den Monat Dezember habe ich 147,41Euro erhalten,da ich aber wieder mal nicht auf die Stundenzahl gekommen bin die ich normal arbeiten müßte,müßte ich ja schon wieder eine Nachzahlung von der ARGE für den Monat Dezember erhalten.

restart
02.12.2007, 12:22
Mit der Rechnerei bei schwankendem Einkommen ist schon recht nervig. Hier hilft nur die selbst eine Aufstellung zu machen und auch die Einkommensanrechnung (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_einkommensanrechung_al g_ii) zu einzeln überprüfen. Anders kann man nicht nachvollziehen ob alles richtig berechnet wurde und man auch alles bekommen hat.

sandra76
02.12.2007, 12:25
Das stimmt wohl und wenn man dann noch einen Sachbearbeiter hat der sich nicht wirklich auskennt ist leider so.Man muß da schon hinter her sein.

sandra76
02.12.2007, 12:31
In der Einkommensanrechnung steht man muß nach dem Brutto und nicht nach dem Netto Gehalt gehen.
Hmm... jetzt blick ich überhaupt nicht mehr durch.

restart
02.12.2007, 12:52
Die Berechnung der Freibeträge gehen vom Brutto aus, abgezogen werden sie aber vom gezahlten Netto.