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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krankschreibung während Kündigungsfrist


Blecki
28.10.2007, 23:13
Wer zahlt wenn ich in der Kündigungsfrist krank werde und die Krankschreibung die Frist überschreitet? Muß mein AG weiterzahlen, oder bekomme ich Arbeitslosengeld?
Beim AA habe ich mich rechtzeitig gemeldet.
Darf mein AG mich entlassen (kein Verschulden meinerseits) und dafür Jemanden einstellen, der vom AA gefördert wird?:?
Ich danke im Voraus für die hoffentlich bald kommenden Antworten
LG Blecki

Sonne73
29.10.2007, 00:15
Hallo, also sie sind in der Probezeit?
Der Arbeitgeber darf immer kündigen, wenn man in der Probezeit ist, er muss nur die 14 Tage Frist einhalten, das heißt wenn er fristlos kündigt, muss es einen Grund geben.
Wenn das nicht der Fall ist kann man kostenlos innerhalb 3 Wochen seine Ansprüche beim Arbeitsgericht einklagen.
Wenn du während einer Probezeit krank wirst, kommt jetzt drauf an, wie lange du schon beim Arbeitgeber arbeitest?
Sollten es mehr als 4 Wochen sein, ist die ersten 6 Wochen er AG zuständig und dann die Krankenkasse, egal wenn in der Zwischenzeit der AG dich kündigt.
Du bist solange krank, solange der Arzt oder du siehst, dass du nicht arbeiten kannst.
Die KK wollen nat. dass man so schnell wie möglich wieder gesund geschrieben wird, aber Fakt ist, dass die Aussage nicht stimmt: du bist arbeitslos, also kannst du auch ohne Krankengeld zu Hause gesunden - hast eh keinen JOB!
Auf sowas nie einlassen!!
Solltest du noch keine 4 Wochen beim AG beschäftigt sein, dann ist vom ersten Krankheitstag die KK zuständig, aber auch da bekommst du Krankengeld!

Ich hoffe, geholfen zu haben!

Blecki
29.10.2007, 00:36
Hallo Sonne73
Danke das du so schnell gepostest hast.
Leider weiß ich nicht wie du darauf kommst, das ich in der Probezeit bin.
Arbeite schon seit 2 Jahren auf dieser Stelle, eigentlich 6 aber der AG hat gewechselt.
Gruß Blecki

Codeman
29.10.2007, 06:54
Wenn er dich kündigt und wirst krank während dieser zeit und die krankheit geht über den kündigungstermin hinaus,bekommst du weiterhin bezüge von ihm,auch wenn du eigentlich schon gekündigt worden bist.Hier greift die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

MfG
Codeman

fragi
29.10.2007, 07:09
Stop Stop Stop,

gar nichts von beiden, weder der AG noch die BA!

Du hast einen Anspruch auf Krankengeld vom ersten Tag der Krankheit an!
-> §46 SGB V (http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__46.html)
Und macht der AG keinen Fehler bei der Kündigung (also beachtet die Fristen nicht oder dergleichen), dann hast du nach Ablauf der Kündigungsfrist ab dem Tag der Kündigung Anspruch auf Krankengeld!
Das ist deshalb so, weil der Krankengeldbezug nur durch die Lohnfortzahlung ruht. Dieses kriterium fällt aber weg. (es ist egal ob durch Kündigung oder die 6 Wochen frist) Deshalb wird ab dem Tag Krankengeld gezahlt.
->§49 Abs.1 Nr.1 SGB V (http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__49.html)

Du musst dich zu dem Tag allerdings auch Arbeitslos melden, aber auch angeben, dass du weiterhin AU bist.
Sobald die AU beendet ist, beantragst du ganz normal ALG!

Blecki
29.10.2007, 11:04
Danke,
also Krankengeld, richtig? Mir wäre natürlich die Antwort von Codeman lieber gewesen, aber ich denk auch deine Antw., fragi, ist richtig.
Ich hab mal gegoogelt, in der Schweiz verlängert sich die Frist tatsächlich, aber für Deutschland, hab ich nur einen Eintrag gefunden. Darin stand Lohnfortzahlung endet mit Kündigungsfrist.
Aber wie sieht es mit der Einstellung der neuen Kolln, mit AA Förderung aus, kann er mich entlassen (Betriebsangehörigkeit s.o.) und dafür eine vom AA geförderte Kolln. einstellen? :confused::confused::confused:
Blecki

fragi
29.10.2007, 11:24
Bitte, ich denke auch dir beiden Gesetzestexte erklären sich hier von selbst.

Nun zu der anderen Frage:

Aber wie sieht es mit der Einstellung der neuen Kolln, mit AA Förderung aus, kann er mich entlassen (Betriebsangehörigkeit s.o.) und dafür eine vom AA geförderte Kolln. einstellen? :confused::confused::confused:

Ich denke ja nicht, dass der AG dies als Grund angeben wird... da wird sicherlich "betriebsbedingt" stehen und wäre somit als Grund rechtens... Der neu eingestellte wird sicherlich dann die selbe Arbeit wie du machen, aber bestimmt woanders für eingestellt... leider ist sowas heute praxis... der AG findet meinstens jemanden, der die selbe Arbeit nur billiger macht.

Zu verurteilen ist diese praxis, nur dagegen machen kann man nicht viel, außer alle AN würden an einem Strang ziehen...

Wegen der Kündigungsfrist schau mal hier (http://www.wuw-anwaltskanzlei.de/Arbeitsrecht/Arbeitsrecht-Kuendigungsfrist/arbeitsrecht-kuendigungsfrist.html), das finde ich gut aufbereitet.
Ich denke du kannst nur die 2 Jahre nehmen, da du hier wohl warscheinlich einen neuen Vertrag bekommen hast, richtig?

Blecki
29.10.2007, 13:03
Danke für deine prompte Antwort.
Sieht also Besch... für mich aus.:(
Das blöde ist, im Dez werde ich 55 und hätte somit ja Anspruch auf 1 1/2 Jahre Arbeitslosengeld.
Habe auch beim AG (wegen Weiterbesch. bis Jahresende) nachgefragt, aber er meinte er hat schon eine Neue, die vom AA gefördert wird.
Besch. auf der ganzen Linie.
Aber mit dem Link § 46 SGB V kann ich nichts anfangen, da steht was von Künstler......:confused:
Kündigungsfrist hat er eigehalten.
LG Blecki

fragi
29.10.2007, 13:08
Das hier ist wichtig:

Der Anspruch auf Krankengeld entsteht
im übrigen von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt.

Quelle: §46 SGB V (http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__46.html)

Der Anspruch entsteht also, ruht aber aufgrund der Lohnfortzahlung durch den AG. Entfällt die Lohnfortzahlung, muss die Krankenkasse sofort einspringen, denn den Anspruch auf Krankengeld gibts ja schon...

Nen kleiner Tipp: Während des Bezuges von Krankengeld wird weiter in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt. Damit könntest du auch die Zeit bis Dez. überbrücken :engel:

Blecki
29.10.2007, 13:58
Hallo fragi,
halt mich jetzt nicht für blöd (vielleicht bin ichs ja auch:)).
Ich bin doch schon beim AA gemeldet (gleich bei Erhalt der Kündigung) und trotzdem bist du dir sicher, dass ich Krankengeld bekomme?
Kann mir das nicht vorstellen, die KK drückt sich doch wo sie kann.
Obwohl ich sicherlich nicht soooo lange Krankgeschrieben werde :((macht doch kein Arzt)
Die ungläubige Blecki

fragi
29.10.2007, 14:10
Ich bin doch schon beim AA gemeldet (gleich bei Erhalt der Kündigung) und trotzdem bist du dir sicher, dass ich Krankengeld bekomme?

Wenn du über die Kündigung hinaus Krankgeschrieben bist, ja. Du bist für die BA ja in dem Sinne nicht verfügbar, und die Arbeitslosmeldung (persönlich) kann ja nur unter der Vorraussetzung erfolgen, dass du auch Verfügbar bist.

Also hast du so lange du krankgeschrieben bist, einen Anspruch auf Krankengeld.

Erst danach einen Anspruch auf ALG I.

Obwohl ich sicherlich nicht soooo lange Krankgeschrieben werde :((macht doch kein Arzt)

Das kommt sicherlich auch darauf an was du hast.

Blecki
29.10.2007, 14:55
Bin zusammengekracht, sicherlich nervlich war alles ein bissel viel.
da meine Schwester leider auch sehr krank ist, und sich gerade Abzeichnet, dass es wieder von Neuem losgeht.
Ohne Beruhigungsmittel gehts zZ leider garnicht.
Und dazu eben noch die Kündigung.:( ZZ weiß ich eben nicht so recht wie es weitergehen soll. So was wird ja leider immer ins lächerliche gezogen, man kann sich ja zusammenreißen.:(
Blecki

Sonne73
29.10.2007, 23:05
Ich bin auch krank geschrieben, und wegen der Psyche kann Dich sogar Dein Hausarzt so lange krankschreiben, wie du wieder "fit" bist.
Eine Freundin von mir ist schon 8 Monate krank geschrieben.
Ich bin wegen meines Unfalls krank geschrieben und da das an der Psyche zu schaffen macht, kann ich mich - sofern mein Ortho nicht mehr krank schreibt, weiterhin vom Hausarzt krank schreiben.......also nachdem was Du schreibst, kannst Du Dir bis Neujahr und darüber hinaus krank schreiben und wäre nicht mal gelogen!

Alles Gute Dir.

fragi
30.10.2007, 07:17
Bin zusammengekracht, sicherlich nervlich war alles ein bissel viel.

stimmt meinem Vorredner zu... du solltest deinen Hausarzt vielleicht mal antoßen, dass mal ein Befund über einen Neurologen angestoßen wird... dann weiß man darüber vielleicht mehr... aber vorsicht dabei... Neurologen verkaufen lieber kostenpflichtige Gutachten :)

Wäre mein Ratschlag, und natürlich die Krankschreibung.

Blecki
30.10.2007, 15:48
Hey,
ich möchte mich ganz doll bei euch bedanken, werde zusehen das es klappt.
Ihr seit schon ein tolles Forum. :engel:
Lg Blecki

Blecki
09.11.2007, 14:22
Hallo ,ich weiß das ihr mir jetzt nicht helfen könnt, aber irgendwie muß ich es mir mal von der Seele schreiben.
Nach nicht einmal 3 Wochen Krankschreibung, soll ich nun zum Medizinischen Dienst. Ich habe scheißerdne Angst, da alle meine Bekannten mir nur schlechte Dinge darüber erzählen. Das blöde ist ich habe auch immer noch keinen Termin bei einen Psychologen bekommen, alle haben extrem lange Warteseiten. Ich hatte mich ja entschieden doch Klage (ohne Rechtsanwalt, da zu teuer) einzureichen am 13. habe ich nun den Gütetermin, sollte am gleichen Tag zum MDK (nach Anruf nun am 14.).
Sollte ich zum Gütetermin Jemanden mitnehmen, ich habe Angst das ich so aufgeregt bin, daß ich nicht alles mitbekomme (geht mir ja so schon nicht anders), oder ist das nicht gut?
Danke das ich mich mal ausheulen konnte.
Ich hoffe auf Antwort, auf meine Frage.
Danke Blecki