Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krankengeld - wie ist die Anrechnung?
Hallo, wollte mal fragen, wie das Krankengeld bei ALG II angrechnet wird?
Mir wurde das zu 100% angerechnet, das heißt, das ist wie Kindergeld also keine Freibeträge.
Sollte das tatsächlich so sein, sollten die da mal was ändern, denn Kranke Menschen haben viiiel Mehrbedarf, der nirgends abgedeckt ist!
Wie sieht es mit Rente aus?
Wird die Rente als Einkommen angerechnet oder so wie Kindergeld also keine 100 Euro Freibetrag?
Oder wird Rente gar nicht angerechnet, wie z.B.keine Ahnung.... :-)
Freue mich auf Antwort.
Danke
Hallo Sonne73,
dann kannst du aber nicht allein leben, denn wenn du ALG II beziehst hast du normal keinen Anspruch auf Krankengeld... :engel:
Aber schau mal in die Hilfe / Faq (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_einkommensanrechung_al g_ii) da ist eigentlich alles dazu erklärt.
Betroffener
29.10.2007, 14:22
Falls "Sonne73", Gatte oder der "bedarfsgemeinschaftliche Partner" Krankengeld aus einer privaten (oder gesetzlichen) Krankenversicherung erhält, dient das dem gleichen Zweck wie ALG II - nämlich der Sicherung des Lebensunterhaltes und wird dann angerechnet auf ALG II.
Das Gleiche gilt für die meisten Rentenarten.
Ich bin allein erziehend und bekomme Krankengeld weil das Krankengeld so gering ist, dass ich vorher mit dem Arbeitsentgelt auch schon Hartz dazu brauchte.
Deshalb bekomme ich beides, ist so! Wäre ja schlimm, wenn es anders wäre.
Mir gings in der Frage darum WIE wird es angerechnet?
Als Einkommen? Dann hätte ich ja 100 Euro Krankengeld frei, wird es wie Kindergeld angerechnet, dann wird es 1zu1 umgelegt, das bed. dann ist es wurscht, ob ich Krankengeld oder gleich alles ALG II bekomme, denn unter dem Strich habe ich keinen Cent mehr.
Betroffener
30.10.2007, 01:39
Nein - als Einkommen geht nicht, weil es auch eine "Ersatzleistung" ist und zwar schon eine reduzierte. Daher gibt es auch keinen Freibetrag wie bei Arbeitseinkommen.
Das wird 1:1 wie Kindergeld angerechnet oder andersherum gesagt mit ALG II aufgestockt bis zur Bedarfsgrenze = Regelsatz.
dann habe ich praktisch nichts davon, wenn ich mich wehre, sollte der Chirurg mich früher als geplant gesund schreiben.......ich werde es trotzdem so lange machen, wie es geht, da ich nicht nur Berufsunfähig sondern wohl auch Erwerbsunfähig bin.....zumindest die nächsten Monate.......dann ist ja die Hartz Stelle eh nicht mehr zuständig, oder?
Dann sollte ich vielleicht gleich Sozialgeld beantragen??
Ist das genauso hoch oder niedrig?
Frage: wieso ist Krankengeld reduziert??
Ich zahle ja trotzdem meine Beiträge und habe ja nur Nachteile, denn das Einkommen wäre ja höher!
Verstehe ich jetzt gar nicht, dass es da keine Freibeträge gibt......kann man wenigstens wegen erhöhten Aufwand was abziehen lassen?
Denn Fakt ist, dass man viel mehr Kosten als kranker hat......
Frage: wieso ist Krankengeld reduziert??
Weil es eine Lohnersatzleistung ist, aber nicht dem ehemaligen vollen Nettolohn enspricht, sondern nur 70%.
Verstehe ich jetzt gar nicht, dass es da keine Freibeträge gibt......kann man wenigstens wegen erhöhten Aufwand was abziehen lassen?
Nein, Freibeträge gibt es nur bei Einkommen sozusagen aus Erwerbstätigkeit bzw. für Fahrtkosten.
Denn Fakt ist, dass man viel mehr Kosten als kranker hat......
Deshalb gibt es ja die Möglichkeit, sich von den Zuzahlungen befreien zu lassen.
Bei einem normalen Menschen entspricht die max. Belastungsgrenze 2% vom jährlichen Bruttolohn, beim chronisch Kranken 1%.
ein kleiner Hinweis dazu, das chronisch bedeutet im SGB V was anderes als in der Definition der Krankheit.
Bei der Krankenkasse bedeutet es, dass du 1 Jahr lang, mind. 1 mal im Quartal wegen der selben Krankheit in behandlung warst. Dann kannst du dies beantragen.
Kommst du über die max. Belastungsgrenze, kannst du eine Zuzahlungsbefreiung bentragen und bekommst ggf. zuviel geleistete zuzahlungen zurück.
Hallo, was chronisch krank betrifft muss ich Dir widersprechen.
Es wird ein Unterschied gemacht zwischen chronisch krank und chronisch krank mit tödlichem Ausgang.
Ich z.B. wäre für mind. 2 Erkrankungen chronisch krank, aber meine Erkrankungen führen laut KK nicht zum Tod, wenn ich die Medis nicht nehmen würde.....ich würde halt im Dreieck wegen der Schmerzen springen.
Chronisch krank ist z.b. ein Asthma Kranker oder ein Herz kranker- der wenn seine Medis nicht bekommt, stirbt er.
Ich die chronische Schmerzen wegen Arthrose etc. hat, bekomme keine 1% obwohl ich alle 14 Tage derzeit zum Arzt wegen Medikamente und Krankschreibung gehe und das mache ich nun schon 4 Monate und werde in der Zukunft auch mind. 1 Mal im Quartal wegen der Geschichte zum Arzt müssen.
Das war die Erklärung der AOK. Ist sie nicht richtig? Dann verklage ich sie. :-)
Hallo Sonne73,
Quelle: AOK
Chroniker-Regelung: Laut Beschluss des GBA gilt ein Patient als chronisch krank, wenn er wenigstens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde (Dauerbehandlung) und bei ihm zusätzlich eines der folgenden Merkmale zutrifft:
Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 nach den Bestimmungen der gesetzlichen Pflegeversicherung,
ein Grad von mindestens 60 Prozent Schwerbehinderung oder mindestens 60 Prozent Erwerbsminderung,
nach ärztlicher Einschätzung ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung erforderlich, ohne die aufgrund der ständig behandlungsbedürftigen Gesundheitstörung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist.
Unter medizinischer Versorgung sind ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege oder die Versorgung mit Heil-und Hilfsmitteln zu verstehen.Heißt zu deutsch, das muss dein Arzt bestätigen und dann kannst du zur AOK gehen.
dragonflyer
10.11.2007, 12:15
Krankengeld ist allerdings Einkommen im Sinne des Gesetzes.
Es gibt zwar nicht die Freibeträge nach §30SGB II(weil das wirklich nur für Einkommen aus Erwerbstätigkeit gilt), allerdings sind Freibeträge gemäß §11 SGB II abzuziehen. Also mindestens die 30€-Versicherungspauschale und falls ein KFZ vorhanden ist, auch die KFZ-Haftpflichtversicherung.
Wir hatten mit dem Mist auch zu tun, weil mein Mann seit Mai krankgeschrieben ist.
Die Durchführungsrichtlinien sind ganz interessant zum §11 SGB II.
Die findet man auf der Webseite des Arbeitsamtes ;)
und falls ein KFZ vorhanden ist, auch die KFZ-Haftpflichtversicherung.Allerdings nur, wenn es der Erzielung von Erwerbseinkommen dient. Also nicht, wenn es z. B. nur der Empfänger von Sozialleistungen fährt.
Danke schön, da hoffe ich mal, dass das auch so stimmt, denn dann hat die KK echt einen Fehler gemacht.....
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