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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : kein Anspruch bei wohnung im Haus der Eltern?


ThaRealMatix
06.06.2005, 16:02
Hallo,

ich bekomme ab dem 28.6 auch Hartz IV und bin nun etwas verwirrt.

Zu meinem Fall:

Ich bin 25 Jahre alt und gelernter Informatikkaufmann. Während meiner Ausbildung bin ich in eine seperate Einlieger Wohnung im EinFamilien Haus meiner Eltern gezogen (mit eigenem Eingang etc)

Seit dem ich Arbeitslos bin wohne ich dort Mietfrei - und ohne Mitvertrag.

Jetzt sagte ein Bekannter von mir ich solle mir unbedingt einen Mietvertrag machen lassen weil ich sonst riskiere meine gesamten Ansprüche (ich rede nicht von Ansprüchen auf Mitzuschuss sondern die Leistungen von ABII) zu verlieren

Stimmt das? Mein Lebensunterhalt wird nämlich nicht von meinen Eltern oder sonstwem bestritten

StephanK
06.06.2005, 16:15
Hallo Matix :welcome:

diese Situation ist schon etwas heikel - im Hinblick auf die Frage "Bedarfsgemeinschaft" oder nicht. Es ist in jedem Fall empfehlenswert, wenn Du einen förmlichen Mietvertrag (mit realistischen Miet- und Nebenkostenzahlungen) abschließt, um die Kosten Deiner Wohnung nachweisen zu können.

Du solltest in jedem Fall deutlich machen, dass Du in einem eigenen Haushalt lebst - sonst sieht es in Sachen ALG II sehr schlecht aus, siehe die hier im Forum referierte Gerichtsentscheidung. (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=5242) Der eigene Haushalt ist der Knackpunkt - nicht der Umstand, dass Du mit Deinen Vermietern verwandt bist.

ThaRealMatix
06.06.2005, 16:16
heisst im Klartext Mitvertrag machen? Wieviel qm stehen einem denn zu? bzw welche Miete....

Nachtrag: Sollte ich ihn zurück datieren? schauen sie nicht auf meinem konto ob miete abgebucht wurde?

StephanK
06.06.2005, 16:33
Zu den Fragen Quadratmeterzahl und Miethöhe gibt es hier im Forum schon etliche Einträge. Bitte schau Dich einfach mal um, dann muss nicht alles doppelt und dreifach gepostet werden.

Wenn der Mietvertrag ein schon etwas länger zurückliegendes Datum trägt, schadet das sicherlich nicht. Und bei den kurzen Wegen zum Vermieter ist das altmodische Barzahlungsverfahren doch das beste, oder? Aber nicht vergessen, quittieren zu lassen! 8)