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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ergänzendes ALG II ?


Mellon2477
22.05.2006, 11:20
Hallo

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
Ich bin 39 und habe Lehramt studiert, mein Examen aber aus gesundheitlichen Grünen seit längerer Zeit ausgesetzt.

Ich arbeite auf Honorarbasis für ein Lehrinstitut, bekomme jedoch aufgrund der niedrigen Entlohnung selten mehr als 650 Euro im Monat, in den Ferienmonaten bisweilen nur 200 oder weniger.

Nun habe ich gehört, dass man ergänzendes ALG II beantragen kann und möchte mich erkundigen, ob dies möglicherweise für mich in Frage kommt.

Ich bin als freies Mitglied der Gesetzlichen Krankenkasse versichert und allein dafür bezahle ich pro Monat schon 140 Euro.

Allerdings habe ich noch nie versicherungspflichtig gearbeitet ( immer auf Honorarbasis )

Ist es möglich, Einkommen oder erspartes Geld als Altersvorsorge zu behalten, da ich, abgesehen von Zeiten für Schul/ Unizeit, die ja eigentlich nicht zählen, keinerlei Altersbezüge bekommen werde ?

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

StephanK
22.05.2006, 12:12
:welcome: Mellon,
ja, Alg II kommt für Dich in Frage. Es spielt keine Rolle, ob Du vorher versicherungspflichtig gearbeitet hast oder nicht. Es gibt aber zwei Voraussetzungen, du musst (1) in gesundheitlicher Hinsicht erwerbsfähig sein und (2) "bedürftig" sein, d.h. weniger zum Leben haben als Dein gesetzlich festgelegter Bedarf beträgt, also die "berühmten" € 345.- monatlich + Miete, soweit sie "angemessen" ist. Diese "Angemessenheit" wird lokal bestimmt; das für Hamburg geltende findest Du in Kurzfassung hier (http://www.arbeitslosennetz.de/index.php?option=com_content&task=view&id=805&Itemid=32) und in Langfassung dort (http://www.my-sozialberatung.de/files/KDU_Hamburg.pdf).

Ersparnisse kannst Du in einem bestimmten Umfang (der demnächst verringert werden soll!) behalten. Besondere Regeln gelten für Geld, das nach bestimmten Regeln für die Altersvorsorge festgelegt ist (z.B. "Riester-Rente"). siehe hier bei Info-Alg II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#15).

Deine Lehrhonorare werden als Einkommen auf die Leistung angerechnet, aber nicht vollständig, sondern nur abzüglich Werbungskosten und Freibeträgen, siehe hier bei Info-Alg II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#14). Bei schwankendem Einkommen ist es etwas kompliziert bzw. viel Papierkrieg, weil die Bedürftigkeit immer auf den Kalendermonat bezogen betrachtet wird.

Als Alg II-Bezieher bist Du in der Krankenversicherung pflichtversichert; die Beiträge zahlt die ARGE.

Eine ausführliche Erläuterung zum Antrag nebst downloadbaren Antragsformularen findest Du auf unserer "Mutterseite" (http://www.arbeitslosennetz.de/index.php?option=com_frontpage&Itemid=1) in dem Kasten rechts "Alg II Antrag".