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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Finanzamt darf Arbeitsagentur über Einkünfte informieren


ALN - Robot
31.10.2007, 13:00
Gericht: Bundesfinanzhof
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 04.10.07
Aktenzeichen: VII B 110/07

Kernaussage: Finanzämter dürfen Arbeitsagenturen über Einkünfte von Steuerzahlern informieren, die Arbeitslosengeld beziehen.
Das setzt keinen konkreten Verdacht eines Leistungsmissbrauchs voraus.

Amtliche Leitsätze des Gerichts:
1. Die Offenbarung durch das Steuergeheimnis geschützter Verhältnisse zur Durchführung eines Verwaltungsverfahrens zur Rückforderung von Arbeitslosengeld setzt nicht voraus, dass die Finanzbehörde festgestellt hat, dass die Kenntnis der zu offenbarenden Tatsachen die Rückforderung rechtfertigt oder mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit rechtfertigen wird; ausreichend ist insofern, dass die Tatsachen für die Durchführung eines solchen Verwaltungsverfahrens überhaupt geeignet sind.

2. § 31a Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b bb AO ist verfassungsgemäß. Er verletzt insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung weder in materieller noch wegen Unbestimmtheit der Offenbarungsbefugnisse der Finanzbehörde in formeller Hinsicht.

Wortlaut (http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2007.10.31/7B11007.html) des Beschlusses