Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : WG in einer Eigentumswohnung
Tach zusammen,
ich habe hier im Forum bereits recherchiert, bin aber leider nicht fündig geworden.
Folgende Situation:
Meine Freundin ist Anfang des Jahres aus Italien zu mir gezogen. Sie ist allerdings deutsche Stattsbürgerin.
Ich selbst bin angestellt beschäftigt besitze eine Eigentumswohnung, für die ich noch fröhlich die Kredite abzahle. Wir haben getrennte Konten und bilden aus meiner Sicht daher und wegen der kurzen Zeit des Zusammenlebens keine eheähnliche Gemeinschaft. So weit so gut.
Ebenfalls gut war, dass meine Freundin nach kurzer Zeit hier in Deutschland Arbeit gefunden hatte, diese aber wieder verloren hat, so dass jetzt der Antrag auf Arbeitslosengeld auszufüllen ist. In diesem tauche ich ja eigentlich namentlich garnicht auf, da wir - wie oben skizziert - keine eheähnliche Gemeinschaft bilden. Allerdings muss sie ja Angaben zur Wohnsituation machen. Dort gibt es drei Möglichkeiten:
1. Mietwohnung - trifft nicht zu
2. Antragstellerin ist Wohnungseigentümerin - trifft nicht zu
3. Antragstellerin hat freies Wohnrecht bei - aus meiner Sicht der einzig in Frage kommende Punkt. Allerdings handelt es sich nicht um ein irgendwie verbrieftes Wohnrecht. Ich lasse sie einfach nur bei wohnen, da sie im Moment sowieso keine Miete zahlen könnte.
Hierzu nun meine Fragen:
1. Ist es richtig, diese Variante anzukreuzen?
2. Müssen Angaben zur Wohnung vorgenommen werden?
3. Macht es Sinn, den Sachverhalt in einer schriftlichen Anlage dem Amt zu schildern?
4. Macht es Sinn, einen Mietvertrag aufzusetzen? Als Hinderungsgrund sehe ich dabei, dass wir keienrlei Mietzahlungen nachweisen können, da sie schlicht keine leisten kann.
Ich bin für jeden Hinweis dankbar
Andreas
Die Ägypter
23.05.2006, 03:16
1. Ist es richtig, diese Variante anzukreuzen?
Nein! = es trifft ja nichts zu - und wie du selbst richtig feststellst, gewährst du ihr eher irrtümlicherweise sog. freies Wohnrecht....
2. Müssen Angaben zur Wohnung vorgenommen werden?
Wenn du mit ihr einen Mietvertrag machst - ja, ansonsten bleibt nur das Kreuz bei freiem Wohnrecht - dann bekommt deine Bekannte lediglich ihren Regelsatz.... und... ihr seid dem Verdacht ausgesetzt eine BG zu sein (Bedarfsgemeinschaft, eäG...)
3. Macht es Sinn, den Sachverhalt in einer schriftlichen Anlage dem Amt zu schildern?
Kann man so nicht beantworten - denn was genau willst du schildern? Das du jetzt auf einmal merkst, dass sie keine Miete an dich zahlt?
4. Macht es Sinn, einen Mietvertrag aufzusetzen? Als Hinderungsgrund sehe ich dabei, dass wir keienrlei Mietzahlungen nachweisen können, da sie schlicht keine leisten kann.
Das ist gar nicht mal das Hauptproblem... das Kernproblem ist der Mietvertrag erst so kurz vor dem ALG II-Antrag... Der andere Aspekt ist die vermutete Unterstützung durch dich, der sie sich ohne Mietvertrag mit nur Regelsatzbeanspruchung aussetzt....
Wie lange ist sie bei dir lt. Meldebescheinigung gemeldet?
Ich sehe wenig Alternativen - wenn sie weiterhin bei dir wohnen soll - ihr aber eine klare Abgrenzung wollt und möglichst wenig Repressalien, musst du kurzfristig zum Vermieter werden.... Stellt euch auf einen (un)angekündigten Hausbesuch ein und teile die Wohnung klar und sauber auf... = 2 Wohnzimmer mit je einer Klappcouch!
Einfach wird das Alles vermutlich nicht... - für die Zukunft ist geplant, bereits nach einem Jahr eine eäG anzunehmen und darüberhinaus die Beweislast umzukehren - Eigentlich bin ich inzwischen ein Verfechter der modernen Beziehung mit getrennten Wohnungen... aber in meinem tiefsten Inneren auch eine gnadenlose Romantikerin - du musst für dich entscheiden, ob dein Gehalt (und die Liebe) ausreicht notfalls deinen schützenden Arm über sie zu halten, wenn die ArGe spioniert, kürzt und mit euch Katz und Maus spielt = verpflichtet bist du dazu nach BGB nicht, menschlich schon....
Nein! = es trifft ja nichts zu - und wie du selbst richtig feststellst, gewährst du ihr eher irrtümlicherweise sog. freies Wohnrecht....
Irrtümlich würde ich es nicht nennen. Es war auf Grund ihrer bisherigen Einkommenssituation schlicht nicht anders möglich. Man könnte also sagen, dass ich sie bei mir kostenfrei wohnen lassen bis sie in der Lage ist, Mietzahlungen zu leisten. Ihr geringes Einkommen der letzten Monate (es war lediglich eine Teilzeittätigkeit) hat gerade ausgereicht, ihren eigenen Lebensunterhalt zu decken. Dauerhaft ist absolut beabsichtigt, dass sie "Mietzahlungen" vornimmt. Die Frage ist, kann ich das dem Amt auch klar machen?
3. Macht es Sinn, den Sachverhalt in einer schriftlichen Anlage dem Amt zu schildern?
Kann man so nicht beantworten - denn was genau willst du schildern? Das du jetzt auf einmal merkst, dass sie keine Miete an dich zahlt?
Siehe oben. Ich würde es so darstellen, wie es ist. Nämlich dass ich ihr für eine Übergangszeit mietfreies Wohnen ermögliche, damit sie sich eine eigene Existenz aufbauen kann. Und genau da weiss ich eben nicht, ob wir dann nicht - wie du ja auch schon angedeutet - als Bedarfsgemeinschaft gewertet werden.
Das ist gar nicht mal das Hauptproblem... das Kernproblem ist der Mietvertrag erst so kurz vor dem ALG II-Antrag... Der andere Aspekt ist die vermutete Unterstützung durch dich, der sie sich ohne Mietvertrag mit nur Regelsatzbeanspruchung aussetzt....
Naja, eine gewisse Art der Unterstützung liegt ja in der Tat vor. Aber rechtfertigt das sofort die Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft, wenn andere Kriterien (Dauer, getrenntes Wirtschaften) dagegen sprechen?
Wie lange ist sie bei dir lt. Meldebescheinigung gemeldet?
Seit Januar.
Ich sehe wenig Alternativen - wenn sie weiterhin bei dir wohnen soll - ihr aber eine klare Abgrenzung wollt und möglichst wenig Repressalien, musst du kurzfristig zum Vermieter werden.... Stellt euch auf einen (un)angekündigten Hausbesuch ein und teile die Wohnung klar und sauber auf... = 2 Wohnzimmer mit je einer Klappcouch!
Zum Vermieter werden ist kein Problem. Die Wohnung aufteilen schon eher. Zum Thema Hausbesuche: Wenn ich richtig informiert bin, muss so ein Hausbesuch doch angekündigt und vor allem auch begründet werden. Oder liege ich da falsch?
Einfach wird das Alles vermutlich nicht... - für die Zukunft ist geplant, bereits nach einem Jahr eine eäG anzunehmen und darüberhinaus die Beweislast umzukehren - Eigentlich bin ich inzwischen ein Verfechter der modernen Beziehung mit getrennten Wohnungen... aber in meinem tiefsten Inneren auch eine gnadenlose Romantikerin - du musst für dich entscheiden, ob dein Gehalt (und die Liebe) ausreicht notfalls deinen schützenden Arm über sie zu halten, wenn die ArGe spioniert, kürzt und mit euch Katz und Maus spielt = verpflichtet bist du dazu nach BGB nicht, menschlich schon....
Da gebe ich dir voll und ganz recht. Das Problem ist ganz einfach, dass mein Gehalt die "Zusatzbelastung", die durch ihren Einzug entstanden ist, auf Dauer nicht verkraftet. Nach meinem persönlichen - und nicht unbedingt massgeblichen Verständnis - ist eine Unterstützung meiner Freundin durch den Staat daher absolut gerechtfertigt. Insbesondere, da wir eigentlich alles tun, um den Unterstützungsbedarf so gering wie möglich zu halten. Würde sie in eine eigene Wohnung ziehen, kämen auf den Statt deutlich höhere Kosten zu. Ich bin eigentlich nicht gewillt, die Wahrheit zu verbiegen, um an diese Leitungen zu kommen. Andererseits macht es einem der Gesetzgeber auch nicht gerade leicht...
Die Ägypter
23.05.2006, 09:52
Hallo AMenge,
Irrtümlich würde ich es nicht nennen. Es war auf Grund ihrer bisherigen Einkommenssituation schlicht nicht anders möglich. Man könnte also sagen, dass ich sie bei mir kostenfrei wohnen lassen bis sie in der Lage ist, Mietzahlungen zu leisten. Ihr geringes Einkommen der letzten Monate (es war lediglich eine Teilzeittätigkeit) hat gerade ausgereicht, ihren eigenen Lebensunterhalt zu decken. Dauerhaft ist absolut beabsichtigt, dass sie "Mietzahlungen" vornimmt. Die Frage ist, kann ich das dem Amt auch klar machen?
Das wird schwierig - denn das Hauptkriterium für die Annahme einer BG/eäG habt ihr, respektive hast du bereits erfüllt, du hast sie unterstützt durch kostenlfreies Wohnenlassen bei dir - Sie hingegen hätte seinerzeit schon erg. ALG II beantragen müssen. Es wird dem Amt kaum einleuchten, dass du ein niedriges Gehalt mehr oder weniger bezuschusst und beim Eintreten einer Sozialleistung nicht mehr dazu bereit bist.
Naja, eine gewisse Art der Unterstützung liegt ja in der Tat vor. Aber rechtfertigt das sofort die Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft, wenn andere Kriterien (Dauer, getrenntes Wirtschaften) dagegen sprechen?
Ihr wirtschaftet bislang ja nicht komplett getrennt... du schenkst ihr einen Mietanteil X.... und das schon seit Januar....
Zum Vermieter werden ist kein Problem. Die Wohnung aufteilen schon eher. Zum Thema Hausbesuche: Wenn ich richtig informiert bin, muss so ein Hausbesuch doch angekündigt und vor allem auch begründet werden. Oder liege ich da falsch?
Nö... das ändert aber ja nichts daran, dass man innerhalb einer Woche oder 10 Tagen nicht die komplette Wohnung "umbauen" kann - das sollte man schon vorher vollzogen haben - gerade in Hinblick auf eure spezielle Situation, weil genau das eben den "Indizienbeweis" in Hinblick auf eine eäG noch untermauern würde...
Da gebe ich dir voll und ganz recht. Das Problem ist ganz einfach, dass mein Gehalt die "Zusatzbelastung", die durch ihren Einzug entstanden ist, auf Dauer nicht verkraftet. Nach meinem persönlichen - und nicht unbedingt massgeblichen Verständnis - ist eine Unterstützung meiner Freundin durch den Staat daher absolut gerechtfertigt.
Ja - das leuchtet mir ein... nur - ich wiederhole meine Frage: warum nicht schon längst Unterstützung vom Staat eingefordert? Und die Frage stelle ich - damit du dich argumentativ sehr konkret auf die weit unangenehmeren Fragen der ArGe vorbereiten kannst...
Insbesondere, da wir eigentlich alles tun, um den Unterstützungsbedarf so gering wie möglich zu halten. Würde sie in eine eigene Wohnung ziehen, kämen auf den Statt deutlich höhere Kosten zu.
Nicht zwingend... denn sobald sie den Antrag gestellt hat, ist sie verpflichtet vor einem etwaigen Umzug die ArGe -zwecks Notwendigkeit- zu "befragen".... Außerdem... seit wann kann der "Staat" logisch denken?
Das wird schwierig - denn das Hauptkriterium für die Annahme einer BG/eäG habt ihr, respektive hast du bereits erfüllt, du hast sie unterstützt durch kostenlfreies Wohnenlassen bei dir - Sie hingegen hätte seinerzeit schon erg. ALG II beantragen müssen. Es wird dem Amt kaum einleuchten, dass du ein niedriges Gehalt mehr oder weniger bezuschusst und beim Eintreten einer Sozialleistung nicht mehr dazu bereit bist.
Das sehe ich anders. Ich Gehalt lag bisher bei ausgezahlten 450 EUR. Ausserdem war sie krankenversichert. Der Wegfall ihres Gehalts sowie die zusätzliche Belastung, die eine private Krankenversicherung bedeutet, ist einfach nicht drin. Und mehr möchten wir eigentlich nicht. Wenn sie über das Amt krankenversichert ist und einen kleinen Zuschuss für ihren Lebensunterhalt bekommt, dann kommen wir klar, bis sie wieder Arbeit findet.
Ja - das leuchtet mir ein... nur - ich wiederhole meine Frage: warum nicht schon längst Unterstützung vom Staat eingefordert? Und die Frage stelle ich - damit du dich argumentativ sehr konkret auf die weit unangenehmeren Fragen der ArGe vorbereiten kannst...
Für diese Fragen bin ich sehr dankbar. Und auch für die Geschindigkeit der Antworten. :D
Wir sind bislang immer davon ausgegangen, dass wir in jedem Fall eine Bedarfsgemeinschaft sind. Meine Recherchen haben mich aber daran stark zweifeln lassen. Insofern sehe ich (noch) durchaus Chancen, berechtigte Leistungen zu erhalten. Ausserdem hatte sie ja eine Arbeit, die sie leider wieder verloren hat. Insofern stellte sich das Bedarfsproblem in den letzten Monat nicht.
Außerdem... seit wann kann der "Staat" logisch denken?
Da hast du leider Recht.
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